Rechtsprechung
| BFH, 27.06.1990 - II R 48/89 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Grunderwerbsteuerrechtlicher Begriff des "Gegenstandes des Erwerbsvorgangs"
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BFH, 18.10.1989 - II R 143/87
- Gegenstand des Erwerbsvorgangs bei Fertighäusern - Einschaltung eines Maklers …
Auszug aus BFH, 27.06.1990 - II R 48/89
Für eine derartige Abwägung aller Umstände des Einzelfalls enthalten die Entscheidungen des Senats in BFHE 158, 483, BStBl II 1990, 181 und in BFHE 158, 477, BStBl II 1990, 183 beispielgebende Hinweise.Nach Auffassung des Senats kann eine derartige Verflechtung bereits bestehen, wenn die auf der Veräußererseite auftretenden Personen aufgrund einer vertraglichen Abrede (z. B. Maklerauftrag) bei der Veräußerung zusammenarbeiten und durch abgestimmtes Verhalten auf den Abschluß beider Verträge hinzielen (vgl. Urteil in BFHE 158, 477, BStBl II 1990, 183).
- BFH, 18.10.1989 - II R 85/87
- Gegenstand des Erwerbsvorgangs bei Fertighäusern - Einheitlichkeit der Verträge …
Auszug aus BFH, 27.06.1990 - II R 48/89
Für eine derartige Abwägung aller Umstände des Einzelfalls enthalten die Entscheidungen des Senats in BFHE 158, 483, BStBl II 1990, 181 und in BFHE 158, 477, BStBl II 1990, 183 beispielgebende Hinweise. - BFH, 27.06.1990 - II R 5/88
Grunderwerbsteuerrechtlicher Begriff des Gegenstands des Erwerbsvorgangs - …
Auszug aus BFH, 27.06.1990 - II R 48/89
Anmerkung: Die allgemeinen Ausführungen in dieser Entscheidung zum Gegenstand des Erwerbsvorgangs entsprechen denen in dem - vorstehend abgedruckten - Urteil vom selben Tag in der Sache II R 5/88.
- FG Köln, 21.09.2000 - 5 K 8151/97
Maklerprovision als grunderwerbsteuerpflichtige Gegenleistung
Die vorgenannte BFH-Entscheidung weiche im übrigen von der Entscheidung des BFH vom 27.06.1990, BFH/NV 1991, 769 ab.Mit seinem Urteil vom 27.6.1990 II R 48/89, BFH/NV 1991, 769 hat der BFH entschieden, daß eine vom Käufer gezahlte Maklerprovision jedenfalls dann nicht zur Gegenleistung i. S. des § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG gehöre, wenn kein Anhalt dafür bestehe, daß der Steuerpflichtige mit der Maklerprovision eigentlich eine Verpflichtung des Grundstücksveräußerers übernommen habe.
Das letztgenannte Urteil des BFH steht nicht im Widerspruch zum Urteil vom 27.06.1990 II R 48/89, BFH/NV 1991, 769.
- FG Brandenburg, 19.05.2005 - 3 K 1105/02
Grunderwerb steuerpflichtige Übernahme einer Maklerprovision
Auch das Zusammenwirken zwischen Grundstücksveräußerer und Makler macht die Maklerprovision allein nicht zur Gegenleistung (vergleiche BFH/NV 1991, 769). - FG Brandenburg, 19.04.2005 - 3 K 1105/02
Maklerprovision als Teil der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer; …
Auch das Zusammenwirken zwischen Grundstücksveräußerer und Makler macht die Maklerprovision allein nicht zur Gegenleistung (vergleiche - vgl. - zu alledem: Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 27.06.1990 - II R 48/89, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1991, 769). - BFH, 10.04.1991 - II B 148/90
Grunderwerbsteuerrechtliche Bewertung des Erwerbsvorgangs eines Grundstücks
Der Senat hat diese Rechtsauffassung danach in weiteren amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen zum Ausdruck gebracht (vgl. z. B. Urteil vom 27. Juni 1990 II R 48/89, BFH/NV 1990, 769). - BFH, 06.03.1991 - II B 64/90
Grunderwerbsteuerrechtlicher Gegenstand des Erwerbsvorgangs bei mehreren …
Der Senat hat diese Rechtsauffassung danach in weiteren amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen zum Ausdruck gebracht (vgl. z. B. Urteil vom 27. Juni 1990 II R 48/89, BFH/NV 1990, 769).
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