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Rechtsprechung
   BFH, 05.05.1999 - II R 54/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5185
BFH, 05.05.1999 - II R 54/97 (https://dejure.org/1999,5185)
BFH, Entscheidung vom 05.05.1999 - II R 54/97 (https://dejure.org/1999,5185)
BFH, Entscheidung vom 05. Mai 1999 - II R 54/97 (https://dejure.org/1999,5185)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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  • Judicialis

    BewG § 79 Abs. 1; ; BewG § 79 Abs. 2; ; BewG § 79 Abs. 5; ; BewG § 27; ; BewG § 79 Abs. 2 Satz 2; ; BewG § 80

  • Wolters Kluwer

    Grundstück mit Fachwerkgebäude - Wohnzwecke - Umbaumaßnahmen - Reparaturmaßnahmen - Zustimmung der Denkmalschutzbehörde - Wertfortschreibung Einheitswert - Zweifamilienhaus - Ertragswertverfahren - Altbau

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    BewG § 76 Abs 1 Nr 5, BewG § 79 Abs 2, BewG § 80
    Baudenkmal; Bewertung; Jahresrohmiete; Umbau; Vervielfältiger; Zweifamilienhaus

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 10.08.1984 - III R 41/75

    Schätzung der üblichen Miete für eigengenutzten Wohnraum bei im …

    Auszug aus BFH, 05.05.1999 - II R 54/97
    Scheitert --wie im Streitfall-- eine Schätzung der üblichen Miete im unmittelbaren Vergleich daran, daß nach Art, Lage und Ausstattung vergleichbare vermietete Objekt nicht oder nicht in hinreichender Zahl vorhanden sind, kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) als Hilfsmittel für die Schätzung der üblichen Miete auf die von den FÄ für ihren örtlichen Zuständigkeitsbereich erarbeiteten Mietspiegel zurückgegriffen werden (…BFH-Urteile vom 23. November 1988 II R 2/86, BFH/NV 1989, 626, und vom 10. August 1984 III R 41/75, BFHE 142, 289, BStBl II 1985, 36, m.w.N.).
  • BFH, 23.11.1988 - II R 2/86

    Grundstücksbewertung mittels erzielbarer Mietpreise nach Beendigung der …

    Auszug aus BFH, 05.05.1999 - II R 54/97
    Scheitert --wie im Streitfall-- eine Schätzung der üblichen Miete im unmittelbaren Vergleich daran, daß nach Art, Lage und Ausstattung vergleichbare vermietete Objekt nicht oder nicht in hinreichender Zahl vorhanden sind, kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) als Hilfsmittel für die Schätzung der üblichen Miete auf die von den FÄ für ihren örtlichen Zuständigkeitsbereich erarbeiteten Mietspiegel zurückgegriffen werden (BFH-Urteile vom 23. November 1988 II R 2/86, BFH/NV 1989, 626, und vom 10. August 1984 III R 41/75, BFHE 142, 289, BStBl II 1985, 36, m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 13.10.2011 - 11 K 1484/10

    Zulässigkeit der Durchführung einer Wertfortschreibung nach § 22 Abs. 4 S. 3 Nr. …

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung sei bei Anwendung des Mietspiegels für ein Gebäude nicht zwingend dasselbe Baujahr zu Grunde zu legen, das für die Bestimmung des Vervielfältigers nach § 80 Bewertungsgesetz (BewG) maßgebend sei, wenn ein Gebäude so wesentlich verändert worden ist, dass es bei Anwendung des Mietspiegels nicht mehr mit Gebäuden des ursprünglichen Baujahres vergleichbar ist (Urteil des BFH vom 5. Mai 1999 II R 54/97, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH BFH/NV 2000, 169).

    Nach Aktenlage ist das Gebäude durch die vorgenommenen baulichen Maßnahmen so wesentlich verändert worden, dass es bei Anwendung des Mietspiegels nicht mehr mit Objekten des ursprünglichen Baujahres 1935 vergleichbar ist (vgl. zum Baujahr bei Anwendung des Mietspiegels BFH-Urteil vom 5. Mai 1999 II R 54/97, BFH/NV 2000, 169).

  • FG Düsseldorf, 24.01.2008 - 11 K 3182/05

    Einheitsbewertung des Grundvermögens;- Diskrepanz der Baukosten zwischen …

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung sei bei Anwendung des Mietspiegels für ein Gebäude nicht zwingend dasselbe Baujahr zu Grunde zu legen, das für die Bestimmung des Vervielfältigers nach § 80 Bewertungsgesetz (BewG) maßgebend sei, wenn ein Gebäude so wesentlich verändert worden ist, dass es bei Anwendung des Mietspiegels nicht mehr mit Gebäuden des ursprünglichen Baujahres vergleichbar ist (Urteil des Bundesfinanzhofs BFH vom 5. Mai 1999 II R 54/97, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH BFH/NV 2000, 169).

    Nach Aktenlage ist das Gebäude durch die vorgenommenen baulichen Maßnahmen so wesentlich verändert worden, dass es bei Anwendung des Mietspiegels nicht mehr mit Objekten des ursprünglichen Baujahres 1935 vergleichbar ist (vgl. zum Baujahr bei Anwendung des Mietspiegels BFH-Urteil vom 5. Mai 1999 II R 54/97, BFH/NV 2000, 169).

  • BFH, 22.05.2019 - II R 22/17

    Wertfortschreibung zur Beseitigung eines Bewertungsfehlers

    Hat sich durch bauliche Maßnahmen am Gebäude der Zustand der Räume so wesentlich verändert, dass sie nicht mehr mit Räumen des ursprünglichen Baujahrs des Gebäudes vergleichbar, sondern einem späteren Baujahr zuzuordnen sind, richtet sich die übliche Miete nach dem Entgelt für Räume des späteren Baujahrs (vgl. BFH-Urteil vom 5. Mai 1999 - II R 54/97, BFH/NV 2000, 169, unter II.2.).
  • FG München, 09.11.2016 - 4 K 1098/13

    Einheitsbewertung: Schätzung der üblichen Miete bei renoviertem Altbau - …

    Es entspricht der Rechtsprechung des BFH, dass für die Fortschreibung des Einheitswerts vorrangig die sich aus den von den Finanzämtern für ihren örtlichen Zuständigkeitsbereich erarbeiteten Mietspiegeln ergebende übliche Marktmiete für nicht grundsteuerbegünstigten (freifinanzierten) Wohnraum am 1. Januar 1964 heranzuziehen ist, wenn, wie hier, die übliche Miete dadurch ermittelt worden ist, dass der regelmäßig gezahlte Mietpreis für Räume vergleichbarer Art eines bestimmten Gebiets (ermittelt aus einer ausreichenden Zahl von Hauptfeststellungserklärungen zum 1. Januar 1964) bestimmt worden ist (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 15. Oktober 1986 II R 230/81, BStBl II 1987, 201 …und vom 17. Februar 1999 II R 48/97, BFH/NV 1999, 1452), soweit diese den gemäß § 79 Abs. 2 Satz 2 BewG maßgebenden Kriterien (insbesondere Unterscheidung nach Art, Lage und Ausstattung) für die Schätzung der üblichen Miete entspricht (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 10. August 1984 III R 41/75, BStBl II 1985, 36; vom 5. Mai 1999 II R 54/97, BFH/NV 2000, 169 …und vom 17. Februar 1999 II R 48/97, BFH/NV 1999, 1452; Urteile des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 14. Mai 1997 3 K 227/93, EFG 1998, 13 und vom 24. März 1995 3 K 231/89, EFG 1995, 655).

    Hat sich durch die an dem Gebäude vorgenommenen baulichen Maßnahmen der Zustand der Räume so wesentlich verändert, dass sie nicht mehr mit Räumen des ursprünglichen Baujahrs des Gebäudes vergleichbar und deshalb nicht mehr diesem, sondern dem vom FA angenommenen späteren Baujahr zuzuordnen sind, so ist der Berechnung der Jahresrohmiete der diesem Baujahr im Mietspiegel zugeordnete Wert zugrunde zu legen (BFH-Urteil vom 5. Mai 1999 II R 54/97, BFH/NV 2000, 169).

  • FG Hamburg, 30.08.2013 - 3 K 206/11

    Bewertungsgesetz: Einheitsbewertung eines gemischt genutzten Grundstücks

    Rn. 48 Vorauszusetzen ist, dass Mietespiegel 1964 für den räumlichen Zuständigkeitsbereich des FA vorliegen und die betreffende Grundstücks- bzw. Gebäudeart umfassen (BFH-Urteil vom 05.05.1999 II R 54/97, BFH/NV 2000, 169, DStRE 2000, 33, HFR 2000, 2, 88; Schaffner in Kreutziger/Schaffner/Stephany, BewG, 3. A., § 79 Rd. 17; im Übrigen vgl. § 76 Abs. 3 BewG).
  • FG Hamburg, 22.02.2010 - 3 K 159/09

    Bewertungsgesetz: Bewertung eines Neubau-Grundstücks

    Vorauszusetzen ist, dass Mietspiegel 1964 für den räumlichen Zuständigkeitsbereich des FA vorliegen und die betreffende Grundstücks- bzw. Gebäudeart umfassen (BFH vom 5. Mai 1999 II R 54/97, BFH/NV 2000, 169, DStRE 2000, 33, HFR 2000, 2, 88; Schaffner in Kreutziger/Schaffner/Stephany, BewG, 2. A., § 79 Rd. 17; im Übrigen vgl. § 76 Abs. 3 BewG).
  • FG Niedersachsen, 30.10.2008 - 1 K 102/05

    Vergleichbarkeit eines durch nachträgliche Baumaßnahmen veränderten Gebäudes mit …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) (BFH-Urteil vom 05.05.1999 II R 54/97, BFH/NV 2000, 169; so auch Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 29.01.2001 3 K 232/98, n. v.) kann durch nachträgliche Baumaßnahmen ein Gebäude so wesentlich verändert werden, dass es bei Anwendung eines Mietspiegels nicht mehr mit Gebäuden des ursprünglichen Baujahres vergleichbar ist.
  • FG Baden-Württemberg, 29.01.2001 - 3 K 232/98

    Fortscheibung des Einheitswerts für ein Mietwohnhaus wegen zusätzlich ausgebauter …

    Die nach den Wertverhältnissen vom 1.1.1964 für die neu geschaffenen Wohnräume übliche Jahresrohmiete hat das FA zutreffend anhand des zur Schätzung der üblichen Jahresrohmiete aufgestellten Mietspiegels ermittelt (§ 79 Abs. 5 i.V.m. Abs. 2 BewG ; vgl. die dazu ergangenen Rechtsprechung, grundlegend Bundesfinanzhof -BFH-Urteil vom 10. August 1984 III R 41/75, Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFHE- 142, 289, Bundessteuerblatt -BStBl.- II 1985, 36, zuletzt BFH-Urteile vom 5. Mai 1999 II R 54/97, Sammlung von Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2000, 169 , und vom 17. Februar 1999 II R 48/97, BFH/NV 1999, 1452 , jeweils m.w.N., sowie das dem letzteren BFH-Urteil vorangegangene Senatsurteil vom 14. Mai 1997 3 K 227/93, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1998, 13.
  • FG Baden-Württemberg, 03.03.2000 - 3 K 61/96

    Verfassungsmäßigkeit der Festhaltung an den Wertverhältnissen vom 1.1.1964 für …

    Das Gericht braucht daher nicht näher zu begründen, weshalb der Rückgriff auf den Mietspiegel zur Schätzung der am 1.1.1964 üblichen Jahresrohmiete zulässig und geboten ist und dem (noch) geltenden Recht entspricht, sondern verweist auf die dazu ergangene ständige Rechtsprechung (§ 79 Abs. 5 i. V. m. Abs. 2 BewG ; grundlegend BFH-Urteil vom 10. August 1984 III R 41/75, Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFHE-142, 289, Bundessteuerblatt -BStBl.- II 1985, 36, zuletzt BFH-Urteile vom 5. Mai 1999 II R 54/97, Sammlung von Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2000, 169 , …und vom 17. Februar 1999 II R 48/97, BFH/NV 1999, 1452 , jeweils m.w.N., sowie das dem letzteren BFH-Urteil vorangegangene Senatsurteil vom 14. Mai 1997 3 K 227/93, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG -1998, 13, und die Senatsurteile vom selben Tag 3 K 122/94, EFG 1997, 1091, und vom 24. März 1995 3 K 231/89, EFG 1995, 655).
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