Rechtsprechung
| BFH, 01.09.2021 - II R 7/19 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesfinanzhof
BodSchätzG § 1, BodSchätzG § 2 Abs 2 S 1, BodSchätzG § 11 Abs 1
Bodenschätzung
- rechtsinformationen.bund.de
Bodenschätzung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 BodSchätzG, § 2 Abs 2 S 1 BodSchätzG, § 11 Abs 1 BodSchätzG
Bodenschätzung - IWW
§ 23 Abs. 1 Nr. 1 des Bewertungsgesetzes (BewG), § 11 des Bodenschätzungsgesetzes ... (BodSchätzG), § 2 Abs. 1, Abs. 2 BodSchätzG, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 100 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 1 Abs. 1 Satz 1 BodSchätzG, § 1 Abs. 1 Satz 2 BodSchätzG, § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BodSchätzG, § 50 BewG, § 1 BodSchätzG, § 2 Abs. 1 BodSchätzG, § 2 Abs. 3 Nr. 1 BodSchätzG, § 2 Abs. 3 Nr. 2 BodSchätzG, § 2 Abs. 3 Nr. 1 Sätze 2 und 3 BodSchätzG, § 2 Abs. 3 Nr. 2 Sätze 2 und 3 BodSchätzG, § 3 Satz 1 Nr. 1 BodSchätzG, Anlage 1 zum BodSchätzG, § 3 Satz 1 Nr. 2 BodSchätzG, Anlage 2 zum BodSchätzG, § 12 BodSchätzG, § 13 Abs. 1, 2 BodSchätzG, § 13 Abs. 3 Satz 1 BodSchätzG, § 179 AO, § 11 BodSchätzG, § 11 Abs. 1 Alternative 1 BodSchätzG, § 2 BodSchätzG, § 11 Abs. 1 Alternative 2 BodSchätzG, § 2 Abs. 2 Satz 1 BodSchätzG, § 2 Abs. 2 Satz 2 BodSchätzG, § 2 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 BodSchätzG, § 11 Abs. 1 BodSchätzG, § 2 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 BodSchätzG, § 143 Abs. 2 FGO
- Wolters Kluwer
Umqualifizierung einer Klassenfläche von Wechselland in absolutes Ackerland; Schätzung landwirtschaftlichen Kulturbodens; Feststellung der Ertragsfähigkeit auf Grund der natürlichen Ertragsbedingungen; Gemeinüblichkeit einer Nutzung; Unerheblichkeit einer aktuellen und ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Bodenschätzung - bei landwirtschaftlichem Kulturboden
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Schätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens durch Vergleich mit gemeinüblicher Bewirtschaftung nach natürlicher Ersatzfähigkeit
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Bodenschätzung eines landwirtschaftlichen Kulturbodens
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- FG Schleswig-Holstein, 24.04.2018 - 2 K 138/16
Schätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens - Ablehnung einer Nachschätzung …
Auszug aus BFH, 01.09.2021 - II R 7/19
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 24.04.2018 - 2 K 138/16 aufgehoben. - FG Mecklenburg-Vorpommern, 12.11.2009 - 2 K 61/07
Bodenschätzung im Wege der Nachschätzung
Auszug aus BFH, 01.09.2021 - II R 7/19
§ 2 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 BodSchätzG stellt ergänzend klar, dass die konkret gewählte Bewirtschaftung des betreffenden Flurstücks und damit die tatsächliche Nutzung nicht entscheidend ist (ebenso noch für die Reichsbodenschätzung vor Inkrafttreten des BodSchätzG Urteil des FG Mecklenburg-Vorpommern vom 12.11.2009 - 2 K 61/07, juris).
- BFH, 18.06.2025 - II B 27/24
Keine Fortgeltung des im ersten Rechtsgang erklärten Einverständnisses mit einer …
Mit Urteil vom 01.09.2021 - II R 7/19 (BFHE 274, 239, BStBl II 2022, 298) hob der Bundesfinanzhof (BFH) die Entscheidung des Finanzgerichts (FG) auf und verwies das Verfahren zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das FG zurück.Nach der Aufhebung des FG-Urteils durch den BFH (vgl. BFH-Urteil vom 01.09.2021 - II R 7/19, BFHE 274, 239, BStBl II 2022, 298) galten die im ersten Rechtsgang abgegebenen Einverständniserklärungen der Beteiligten mit einer Entscheidung durch die Berichterstatterin angesichts der veränderten Prozessrechtslage nicht für das erneute Verfahren vor dem FG fort.
Rn. 16 4. Soweit die Klägerin rügt, das FG habe gegen § 126 Abs. 5 FGO verstoßen, weil es seiner Entscheidung nicht die rechtliche Beurteilung des Senats in seinem Urteil vom 01.09.2021 - II R 7/19 (BFHE 274, 239, BStBl II 2022, 298) zugrunde gelegt habe, liegt der geltend gemachte Verfahrensfehler (…vgl. hierzu: BFH-Beschluss vom 20.02.1991 - II B 85/90, BFH/NV 1992, 43) nicht vor.
Rn. 17 Der Senat hatte das Urteil des FG im ersten Rechtsgang aufgehoben, da dem angefochtenen Urteil keine Feststellungen zu der der natürlichen Ertragsfähigkeit entsprechenden gemeinüblichen Bewirtschaftung entnommen werden könnten, so dass die Rechtmäßigkeit der Bodenschätzung nicht beurteilt werden könne (vgl. BFH-Urteil vom 01.09.2021 - II R 7/19, BFHE 274, 239, BStBl II 2022, 298, Rz 9).
Entgegen der Auffassung der Klägerin ist das FG auch nicht von der Rechtsauffassung des Senats abgewichen, dass aus der tatsächlichen Nutzung der streitigen Flächen nicht geschlossen werden könne, dass kein Wechselland mehr, sondern absolutes Ackerland vorliege (vgl. BFH-Urteil vom 01.09.2021 - II R 7/19, BFHE 274, 239, BStBl II 2022, 298, Rz 9).
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