Rechtsprechung
| BFH, 18.02.1987 - II R 7/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Folgen der Einlegung eines Rechtsbehelfs ohne vorgeschriebene Prozessvertretung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BFH, 15.12.1999 - XI R 75/97
Unwirksame Revision; Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist
a) Eine durch einen nach Art. 1 Nr. 1 Satz 1 BFHEntlG nicht Postulationsfähigen eingelegte Revision ist zwar unwirksam, sie ist aber "kein unbeachtliches Nichts", das zu keiner gerichtlichen Amtshandlung Anlass gäbe, sondern ein tatsächliches Geschehen; sie ist lediglich wegen fehlender Postulationsfähigkeit des Rechtsmittelführers als unzulässig zu verwerfen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Februar 1987 II R 7/87, BFH/NV 1988, 238, und vom 31. Januar 1978 VII K 2/77, BFHE 124, 156, BStBl II 1978, 232;… Rüsken in Beermann, a.a.O., § 120 FGO Rz. 42; für Rücknahme der Berufung eines nicht postulationsfähigen Rechtsanwalts Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 22. März 1994, XI ZB 3/94, NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 1994, 759 unter 2.).
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