Rechtsprechung
| BFH, 14.09.1988 - II R 76/86 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
FGO §§ 81, 96 Abs. 1 Satz 1; GrEStG 1983 § 16 Abs. 2 Nr. 3 = GrEStG 1940 § 17 Abs. 2 Nr. 3; ZVG §§ 49, 118
- Wolters Kluwer
Haupttatsachen - Hilfstatsachen - Beweiserhebung - Unterstellen als wahr - Grunderwerb - Erwerb durch Abgabe des Meistgebots - Rückgängigmachung - Wiederversteigerung - Verpflichtung zur Berichtigung des Bargebots
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 16 GrEStG
Grunderwerbsteuer; Rückgängigmachung eines Grundstückserwerbs durch Abgabe eines Meistgebots
Papierfundstellen
- BFHE 155, 157
- BB 1989, 138
- BB 1989, 767
- DB 1989, 206
- BStBl II 1989, 150
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67
Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts
Auszug aus BFH, 14.09.1988 - II R 76/86
Dabei sind in bestimmtem Umfang auch Wahrunterstellungen hinsichtlich der Hilfstatsachen möglich, wenn das Gericht zu Recht der Auffassung ist, daß das unterstellte Vorliegen der Hilfstatsachen den Schluß auf die Haupttatsache nicht zuläßt (vgl. hierzu vor allem das Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 17. Februar 1970 III ZR 139/67, BGHZ 53, 245, 260 f.).
- BFH, 15.07.1997 - VIII R 56/93
Keine Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung nach § 17 EStG im Wege der …
Indessen braucht ein Beweis nicht erhoben zu werden, wenn die Zeugenaussage zugunsten des Klägers als wahr unterstellt wird (vgl. BFH-Urteile vom 14. September 1988 II R 76/86, BFHE 155, 157, BStBl II 1989, 150, 161; vom 16. Mai 1989 VIII R 196/84, BFHE 157, 508, BStBl II 1989, 877, 878). - BFH, 12.04.2011 - VII R 5/10
Wiederholung der mündlichen Steuerberaterprüfung nach Vernichtung der vom …
Indes teilt es dieses Schicksal mit jeder Art Indiz, über das Beweis zu erheben der Tatrichter gleichwohl nur ausnahmsweise dann ablehnen darf, wenn er sich selbst bei Erweislichkeit der Indiztatsache von vornherein außer Stande sieht, den erforderlichen Schluss auf die Haupttatsache zu ziehen (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. September 1988 II R 76/86, BFHE 155, 157, BStBl II 1989, 150, sowie Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 81 FGO Rz 51, m.w.N.). - BFH, 03.08.2007 - V B 73/07
Vorsteuerabzug; Feststellungslast; umfangreiche Barzahlungen
Handelt es sich bei der durch die beantragte Zeugenvernehmung zu beweisenden Tatsache um eine Hilfstatsache, so darf das FG die Hilfstatsache ohne weitere Beweiserhebung als wahr unterstellen, wenn es durch rechtlich nicht zu beanstandende Überlegungen zu der Auffassung gelangt, dass die behauptete Hilfstatsache den Schluss auf die zu beweisende Haupttatsache nicht zulässt (BFH-Urteil vom 14. September 1988 II R 76/86, BFHE 155, 157, BStBl II 1989, 150;… BFH-Beschluss vom 15. Juni 2005 X B 180/03, BFH/NV 2005, 1843; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25. November 1992 XII ZR 179/91, Neue Juristische Wochenschrift - Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1993, 443).
- FG Baden-Württemberg, 22.09.1995 - 9 K 284/91
Voraussetzungen und wirksame Bekanntgabe eines Änderungsbescheids; Objektive …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Baden-Württemberg, 21.06.2006 - 7 K 228/02
Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Betriebsvermögen einer Betriebsstätte" in Art. …
Der Einholung des von der Klägerseite beantragten Zeugenbeweises (vgl. Niederschrift über die Sitzung vom 21. Juni 2006, Finanzgerichtsakte Bl. 181, unter 1.) bedurfte es daher nicht (vgl. hierzu z.B. BFH-Urteil vom 14. September 1988 II R 76/86, BFHE 155, 157, BStBl II 1989, 150). - BFH, 15.06.2005 - X B 180/03
NZB: Sachaufklärungspflicht, Übergehen von Beweisanträgen
Zwar ist es in der Rechtsprechung anerkannt, dass das FG Hilfstatsachen ohne Beweiserhebung als wahr unterstellen darf, wenn es durch rechtlich nicht zu beanstandende Überlegungen zu der Auffassung gelangt, dass die behaupteten Hilfstatsachen den Schluss auf das Vorliegen der zu beweisenden Haupttatsache nicht zulassen (BFH-Urteil vom 14. September 1988 II R 76/86, BFHE 155, 157, BStBl II 1989, 150; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17. Februar 1970 III ZR 139/67, BGHZ 53, 245, 260 f.). - BFH, 09.11.1994 - II B 142/93
Anforderungen an die inhaltliche Bestimmtheit von Grunderwerbsteuerbescheiden - …
An die Tatsachenwürdigung durch das FG ist der BFH auch dann gebunden, wenn diese nicht zwingend, sondern nur möglich ist (vgl. BFH- Urteil vom 14. September 1988 II R 76/86, BFHE 155, 157, BStBl II 1989, 150). - BFH, 08.05.2007 - X B 43/06
Prozesserklärung; Auslegung
Denn das FG ist aufgrund rechtlich nicht zu beanstandender Überlegungen zu der Auffassung gelangt, dass sich mittels der Ertragswertmethode im Streitfall der infrage stehende Grundstückswert nicht ermitteln lässt (vgl. auch BFH-Urteil vom 14. September 1988 II R 76/86, BFHE 155, 157, BStBl II 1989, 150, und Senatsbeschluss vom 15. Juni 2005 X B 180/03, BFH/NV 2005, 1843). - BFH, 14.10.2008 - X B 118/08
Zuordnung einer nach Fertigstellung an den Sohn vermieteten und erst nach einer …
Bezieht sich das Beweisangebot auf eine Hilfstatsache, kann das Tatsachengericht diese Hilfstatsache ohne Beweiserhebung als wahr unterstellen, wenn es durch rechtlich nicht zu beanstandende Überlegungen zu der Auffassung gelangt, dass die behaupteten Hilfstatsachen den Schluss auf das Vorliegen der zu beweisenden Haupttatsache nicht zulassen (BFH-Urteil vom 14. September 1988 II R 76/86, BFHE 155, 157, BStBl II 1989, 150;… Senatsbeschluss vom 15. Juni 2005 X B 180/03, BFH/NV 2005, 1843). - FG Düsseldorf, 11.02.2015 - 7 K 3097/14
Aufhebung der Grunderwerbsteuerfestsetzung nach § 16 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG - …
Soweit nach der Entscheidung des BFH vom 14.9.1988 (II R 76/86 BStBl II 1989 S. 150) § 16 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG bei einer Wiederversteigerung eingreifen kann, betraf dieses Urteil einen anders gelagerten Sachverhalt. - BFH, 11.12.1997 - VIII B 21/97
Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensmangels
- FG München, 29.01.2025 - 4 K 632/24
Nichtfestsetzung der Grunderwerbsteuer nach nachfolgender Ausübung eines …
- FG Sachsen, 23.10.2003 - 2 K 1366/01
Anwendung von § 16 Abs. 2 GrEStG nur bei Rückerwerb zwischen den am …
- FG Baden-Württemberg, 19.05.1999 - 12 K 165/99
Anforderungen an die wirksame Bekanntgabe eines Gewerbesteuermessbescheides; …
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