Rechtsprechung
| BFH, 04.09.1996 - II R 77/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Herabsetzung der Grunderwerbsteuer - Ermittlung des Umfangs der grunderwerbsteuerrechtlichen Bemessungsgrundlage
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Berlin, 14.07.1994 - I 116/92
- BFH, 04.09.1996 - II R 77/94
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BFH, 14.03.1990 - II R 169/87
Grunderwerbsteuerrechtlichen Begriff des Gegenstands des Erwerbsvorgangs - …
Auszug aus BFH, 04.09.1996 - II R 77/94
Auch dem vom FG zitierten Urteil vom 14. März 1990 II R 169/87 (BFH/NV 1991, 263) kann man das Erfordernis einer auf die Verschaffung des Grundstücks als einheitlichen Leistungsgegenstand gerichteten vertraglichen Abrede nicht entnehmen. - BFH, 05.02.1992 - II R 159/88
Grunderwerbsteuerpflicht eines notariell beurkundeten Vertrages
Auszug aus BFH, 04.09.1996 - II R 77/94
Die Entscheidung ist in BFH/NV 1992, 767 veröffentlicht.
- BFH, 24.04.2013 - II R 53/10
Grunderwerbsteuerrechtlich einheitlicher Erwerbsgegenstand bei Erwerb eines …
Im Übrigen setzt das tatsächliche, einvernehmliche Zusammenwirken mehrerer Personen auf der Veräußererseite nicht voraus, dass sich diese zur Erbringung einer gemeinsamen Leistung verabreden (BFH-Entscheidungen vom 4. September 1996 II R 77/94, BFH/NV 1997, 260;… vom 8. April 1999 II B 84/98, BFH/NV 1999, 1506). - BFH, 08.04.1999 - II B 84/98
Grundstückserwerb; abgestimmtes Verhalten mehrerer Vertragspartner auf der …
Mit der Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision rügt das FA, das FG sei von der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 4. September 1996 II R 77/94 (BFH/NV 1997, 260) abgewichen.Der vom FA herausgestellte Rechtssatz des FG und die wiedergegebenen Ausführungen des BFH in dem Urteil in BFH/NV 1997, 260 weichen nicht i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) voneinander ab.
Er enthält keine Abweichung von dem BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 260.
- FG Düsseldorf, 23.11.2011 - 7 K 417/10
Bauerrichtungskosten in Bemessung für GrESt einzubeziehen!
Rn. 27 Aus der bisherigen Rechtsprechung des BFH (vgl. z.B. BFH Urteil vom 11. Mai 1994 II R 77/94, BFH/NV 1994, 901) ist nicht hinreichend deutlich geworden, ob das Merkmal der objektiven Erkennbarkeit eigene Bedeutung hat, oder nur dazu dient, das Zusammenwirken auf der Veräußererseite objektiv festzustellen. - BFH, 27.10.1999 - II R 3/97
Einheitlicher Erwerbsgegenstand
Bereits mit Urteilen vom 18. Oktober 1989 II R 143/87 (BFHE 158, 477, BStBl II 1990, 183) sowie vom 4. September 1996 II R 77/94 (BFH/NV 1997, 260) hat der Senat entschieden, daß diese Abstimmung auch über den Makler, der für die verschiedenen Vertragspartner auf der Veräußererseite tätig ist, herbeigeführt werden kann. - FG Nürnberg, 15.12.1997 - IV 108/96 Denn in Frage steht insoweit die Einheitlichkeit der Leistung, also der Leistungsgegenstand oder Gegenstand des Erwerbsvorgangs in Bezug auf den Erwerb eines bebauten oder unbebauten Grundstücks (vgl. BFH-Urteile vom 04.09.1996 II R 77/94 und 62/94, BFH/NV 1997, 260 und 308).
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