Rechtsprechung
| BFH, 31.10.1995 - II S 14/95 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,11906) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Antrag auf Ergänzung eines Beschlusses
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BFH, 17.11.1987 - VIII R 346/83
Beschluß des BFH - Antrag auf Ergänzung eines Beschlusses - Zweiwochenfrist - …
Auszug aus BFH, 31.10.1995 - II S 14/95
Nach § 109 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), der auch für Beschlüsse gilt (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 17. November 1987 VIII R 346/83, BFHE 152, 5, BStBl II 1988, 287), muß der Antrag auf Ergänzung eines Beschlusses durch nachträgliche Entscheidung binnen zwei Wochen nach Zustellung des Beschlusses gestellt werden. - BFH, 21.10.1987 - IX R 129/84
- BFH, 18.08.1988 - IX S 5/88
Auszug aus BFH, 31.10.1995 - II S 14/95
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei (vgl. BFH-Beschluß vom 18. August 1988 IX S 5/88, BFH/NV 1990, 181).
- BFH, 27.12.2006 - IX B 199/05
Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei (vgl. BFH-Beschluss vom 31. Oktober 1995 II S 14/95, BFH/NV 1996, 414). - BFH, 13.09.2002 - III B 39/02
Wiedereinsetzung; Erkrankung des Prozessbevollmächtigten bzw. von dessen Sozius
Ein Prozessbevollmächtigter hat seinen Bürobetrieb in Übereinstimmung mit dem Verfahrensrecht so zu organisieren, dass Fristversäumnisse ausgeschlossen sind (…BFH-Beschlüsse vom 25. März 1988 V B 141/87, BFH/NV 1990, 167, und vom 31. Oktober 1995 II S 14/95, BFH/NV 1996, 414). - BFH, 13.06.2001 - VI B 234/00
Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei (vgl. BFH-Beschluss vom 31. Oktober 1995 II S 14/95, BFH/NV 1996, 414). - BFH, 23.08.1996 - IV B 123/95
Zulässigkeit einer Beschwerde bei fehlender ordnungsgemäßer Vertretung
Denn der Prozeßbevollmächtigte hat seinen Bürobetrieb in Übereinstimmung mit dem Verfahrensrecht so zu organisieren, daß Fristversäumnisse ausgeschlossen sind (…BFH-Beschlüsse vom 25. März 1988 V B 141/87, BFH/NV 1990, 167, und vom 31. Oktober 1995 II S 14/95, BFH/NV 1996, 414).
dejure.org
Übersicht BFH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.