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Rechtsprechung
   BFH, 02.09.2011 - II S 5/11 (PKH)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,21328
BFH, 02.09.2011 - II S 5/11 (PKH) (https://dejure.org/2011,21328)
BFH, Entscheidung vom 02.09.2011 - II S 5/11 (PKH) (https://dejure.org/2011,21328)
BFH, Entscheidung vom 02. September 2011 - II S 5/11 (PKH) (https://dejure.org/2011,21328)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Antrag auf PKH durch vorgeblich prozessunfähigen Bevollmächtigten - Keine verpflichtende Beifügung eines PKH-Vordrucks bei einem FG-Urteil

  • openjur.de

    Antrag auf PKH durch vorgeblich prozessunfähigen Bevollmächtigten; Keine verpflichtende Beifügung eines PKH-Vordrucks bei einem FG-Urteil

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 56 Abs 1, FGO § 58 Abs 1, FGO § 62 Abs 4, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 2 S 1, FGO § 142 Abs 1, ZPO § 117 Abs 2, ZPO § 117 Abs 4
    Antrag auf PKH durch vorgeblich prozessunfähigen Bevollmächtigten - Keine verpflichtende Beifügung eines PKH-Vordrucks bei einem FG-Urteil

  • rechtsinformationen.bund.de

    Antrag auf PKH durch vorgeblich prozessunfähigen Bevollmächtigten - Keine verpflichtende Beifügung eines PKH-Vordrucks bei einem FG-Urteil

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 56 Abs 1 FGO, § 58 Abs 1 FGO, § 62 Abs 4 FGO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO
    Antrag auf PKH durch vorgeblich prozessunfähigen Bevollmächtigten - Keine verpflichtende Beifügung eines PKH-Vordrucks bei einem FG-Urteil

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 58 Abs. 1; FGO § 62 Abs. 4
    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts für das Beschwerdeverfahren vor dem BFH

  • datenbank.nwb.de

    Stellung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe von einem prozessfähigen Bevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 30.08.2001 - IV B 79/01

    Darlegung der Revisionszulassungsgründe

    Auszug aus BFH, 02.09.2011 - II S 5/11
    Schließlich ist nicht erkennbar, dass das FG-Urteil infolge schwerwiegender materiell-rechtlicher Fehler objektiv willkürlich erschiene und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar wäre (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 30. August 2001 IV B 79, 80/01, BFHE 196, 30, BStBl II 2001, 837).
  • BFH, 16.09.2010 - XI S 18/10

    Kein Vertretungszwang vor dem BFH im PKH-Verfahren - Entscheidung durch …

    Auszug aus BFH, 02.09.2011 - II S 5/11
    Zwar besteht für einen PKH-Antrag insoweit kein Vertretungszwang nach § 62 Abs. 4 FGO (BFH-Beschluss vom 16. September 2010 XI S 18/10 (PKH), BFH/NV 2010, 2295).
  • BFH, 17.11.2009 - X S 30/09

    PKH: Keine Hinweispflicht des Gerichts auf Fristvorschriften und Formvorschriften

    Auszug aus BFH, 02.09.2011 - II S 5/11
    Rn. 8 2. Soweit der Prozessbevollmächtigte des Antragstellers prozessfähig sein sollte, hätte der von ihm eingereichte PKH-Antrag deshalb keine Aussicht auf Erfolg, weil er es versäumt hat, innerhalb der insoweit maßgeblichen Rechtsmittelfrist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 17. November 2009 X S 30/09 (PKH), BFH/NV 2010, 232, m.w.N.) die nach § 142 Abs. 1 FGO i.V.m. § 117 Abs. 2 ZPO erforderliche Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf den dafür eingeführten Vordrucken sowie entsprechende Nachweise vorzulegen.
  • BFH, 01.07.2002 - VII B 98/02

    PKH

    Auszug aus BFH, 02.09.2011 - II S 5/11
    Zunächst kann er sich nicht auf Unkenntnis berufen, denn es ist seine Aufgabe, sich über die Voraussetzungen einer Bewilligung von PKH selbst kundig zu machen; die Gerichte treffen insoweit keine besonderen Hinweispflichten (z.B. BFH-Beschluss vom 1. Juli 2002 VII B 98/02, BFH/NV 2002, 1337).
  • BFH, 10.04.2003 - III B 86/01

    NZB - Prozessunfähigkeit

    Auszug aus BFH, 02.09.2011 - II S 5/11
    Die Prozessfähigkeit ist insoweit Prozessvoraussetzung und Prozesshandlungsvoraussetzung, d.h. sie ist Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Antrags und für die Wirksamkeit jeder einzelnen Prozesshandlung, die von, für oder gegenüber den Prozessbeteiligten vorgenommen wird (vgl. BFH-Beschluss vom 10. April 2003 III B 86/01, BFH/NV 2003, 1197;… Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 58 Rz 1, m.w.N.).
  • BFH, 27.06.2012 - VII S 19/12

    Voraussetzungen für die Beiordnung eines Notanwalts für eine …

    Gerichtsgebühren entstehen im PKH-Verfahren nicht (§ 142 FGO i.V.m. § 118 Abs. 1 Sätze 4 und 5 ZPO und § 1 Abs. 2 Nr. 2, § 3 Abs. 2 des Gerichtskostengesetzes i.V.m. dem Kostenverzeichnis, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 2. September 2011 II S 5/11 (PKH), BFH/NV 2012, 239).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2021 - L 13 SB 5/21

    Zulässigkeit der Wiederaufnahmeklage im sozialgerichtlichen Verfahren; …

    Rn. 46 Es kann dahinstehen, ob der Bevollmächtigte auch im vorliegenden Verfahren, in dem er nicht in eigener Sache klagt und in dem es nicht um Entschädigungsleistungen geht, prozessunfähig ist (vgl. zu einer ähnlichen Konstellation BFH, Beschluss vom 02.09.2011 - II S 5/11 (PKH), juris Rn. 6 ff.).
  • BSG, 19.05.2021 - B 8 SO 5/21 B

    Übernahme von Reparaturkosten für eine beschädigte Brille im Rahmen von …

    Die Prozessfähigkeit ist insoweit Prozessvoraussetzung und Prozesshandlungsvoraussetzung, dh sie ist Voraussetzung für die Zulässigkeit für die Wirksamkeit jeder einzelnen Prozesshandlung, die von, für oder gegenüber den Prozessbeteiligten vorgenommen wird und damit auch für einen Antrag auf Gewährung von PKH (vgl Bundesfinanzhof vom 2.9.2011 - II S 5/11 - juris) .
  • BVerwG, 28.07.2025 - 6 A 3.25

    L. ./. Bundesrepublik Deutschland - Klage gegen Datensammlung durch den BND

    Denn selbst wenn dem Kläger die Prozessfähigkeit fehlen und der Antrag auf Prozesskostenhilfe deshalb unwirksam sein sollte, hindert dies den Senat nicht an der Entscheidung, dass Prozesskostenhilfe auch deshalb nicht gewährt werden kann, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung nach der gebotenen summarischen Prüfung - auch unabhängig von der gegebenenfalls mangelnden Prozessfähigkeit - keine Aussicht auf Erfolg hätte (vgl. BFH, Beschluss vom 2. September 2011 - II S 5/11 (PKH) - juris Rn. 6, 10).
  • BGH, 09.11.2021 - X ZA 2/20

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe für eine Nichtzulassungsbeschwerde sowie auf …

    Rn. 8 1. Ein Antrag auf Prozesskostenhilfe setzt die Prozessfähigkeit des Antragstellers voraus (…vgl. BVerfG, NZA-RR 2016, 495 Rn. 11;… OLG Hamm, MDR 2014, 1044, juris Rn. 9 ff.; BFH, Beschluss vom 2. September 2011 - II S 5/11 (PKH), juris Rn. 7).
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