Rechtsprechung
| BFH, 12.10.1999 - II S 8/99 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,6994) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
FGO § 142; ; FGO § 134; ; ZPO §§ 578 ff.; ; ZPO § 579; ; ZPO § 580; ; ZPO § 114
- Wolters Kluwer
Wiederaufgreifen des Verfahrens - Rechtliches Gehör - Schlüssigkeit - Anforderungen an die Darlegung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 134; ZPO §§ 578, 579, 580
Wiederaufnahme eines Beschwerdeverfahrens - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BFH, 29.01.1992 - VIII K 4/91
Vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts durch mangelhaften …
Auszug aus BFH, 12.10.1999 - II S 8/99
Zwar kann auch ein durch Beschluß --hier: Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerden des Antragstellers-- rechtskräftig beendetes Verfahren gemäß § 134 FGO, §§ 578 ff. ZPO wiederaufgenommen werden (Beschluß des BFH vom 29. Januar 1992 VIII K 4/91, BFHE 165, 569, 571, BStBl II 1992, 252, m.w.N.).
- BFH, 22.05.2019 - IV B 11/18
Ausschluss eines Richters - Überschreiten der Fünf-Monats-Frist kein …
Dennoch gehört die schlüssige Darlegung eines nach § 134 FGO i.V.m. §§ 579, 580 ZPO erheblichen Wiederaufnahmegrundes zur Zulässigkeit der Wiederaufnahmeklage (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 12. Oktober 1999 - II S 8/99, BFH/NV 2000, 457, unter II.; BFH-Urteil vom 12. Januar 2011 - I K 1/10, Rz 7;… vgl. Gräber/Ratschow, a.a.O., § 134 Rz 4). - BFH, 18.03.2003 - I K 1/03
Wiederaufnahme von Verfahren
Ein solcher ist auch gegen Beschlüsse statthaft, die der materiellen Rechtskraft fähig sind (BFH-Beschlüsse vom 12. Oktober 1999 II S 8/99, BFH/NV 2000, 457; vom 29. Januar 1992 VIII K 4/91, BFHE 165, 569, BStBl II 1992, 252). - BFH, 21.12.2004 - IV B 103/04
Beschwerde gegen Wiederaufnahme des Klageverfahrens
dejure.org
Übersicht BFH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.