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Rechtsprechung
   BGH, 18.09.2006 - II ZR 10/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,899
BGH, 18.09.2006 - II ZR 10/05 (https://dejure.org/2006,899)
BGH, Entscheidung vom 18.09.2006 - II ZR 10/05 (https://dejure.org/2006,899)
BGH, Entscheidung vom 18. September 2006 - II ZR 10/05 (https://dejure.org/2006,899)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    ZPO §§ 139 Abs. 4, 156 Abs. 2 Nr. 1

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann muss der richterliche Hinweis erfolgen? (IBR 2006, 1525)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 412
  • MDR 2007, 353
  • FamRZ 2007, 38 (Ls.)
  • WM 2006, 2328
  • BB 2006, 2552 (Ls.)
  • AnwBl 2007, 28
  • AnwBl 2007, 95
 
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Wird zitiert von ... (68)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.11.2005 - II ZR 367/03

    Außerordentliche Kündigung einer zweigliedrigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts

    Auszug aus BGH, 18.09.2006 - II ZR 10/05
    Sollte es abermals zu der Überzeugung gelangen, dass der Klägerin wegen Verzuges der Beklagten mit der erforderlichen Mitteilung zur Auflagenhöhe und zu den Verteilungsplänen ein Kündigungsgrund zur Seite stand, hat das Berufungsgericht in die bisher versäumte Gesamtabwägung einzutreten, die alle beiderseitigen Verhaltensweisen einbeziehen muss (s. zuletzt Sen.Urt. v. 21. November 2005 - II ZR 367/03, ZIP 2006, 127 ff. m.w.Nachw.).
  • BGH, 08.02.1999 - II ZR 261/97

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung nach erstmaligem rechtlichen Hinweis

    Auszug aus BGH, 18.09.2006 - II ZR 10/05
    Kann eine sofortige Äußerung nach den konkreten Umständen und den Anforderungen des § 282 Abs. 1 ZPO nicht erwartet werden, darf die mündliche Verhandlung nicht ohne weiteres geschlossen werden (Sen.Urt. v. 8. Februar 1999 - II ZR 261/97, WM 1999, 1379, 1380 f.).
  • BGH, 19.06.2009 - V ZR 93/08

    Nutzungsausfallschaden bei Lieferung mangelbehafteter Sache

    Vielmehr muss das Gericht die mündliche Verhandlung vertagen, unter den Voraussetzungen des § 128 Abs. 2 ZPO in das schriftliche Verfahren übergehen oder - auf Antrag der betroffenen Partei - einen Schriftsatznachlass gemäß § 139 Abs. 5 i.V.m. § 296a ZPO gewähren (BGH, Beschl. v. 18. September 2006, II ZR 10/05, NJW-RR 2007, 412 m.w.N.).
  • BGH, 31.03.2010 - I ZR 34/08

    Gewährleistungsausschluss im Internet

    Unterlässt das Gericht die gebotene prozessuale Reaktion und erkennt es aus einem nicht nachgelassenen Schriftsatz der betroffenen Partei, dass diese sich offensichtlich in der mündlichen Verhandlung nicht ausreichend hat erklären können, ist gemäß § 156 Abs. 2 Nr. 1 ZPO die mündliche Verhandlung wiederzueröffnen (st. Rspr.;… BGH, Urt. v. 7.10.1992 - VIII ZR 199/91, NJW 1993, 134;… Urt. v. 8.2.1999 - II ZR 261/97, NJW 1999, 2123, 2124 f.; Beschl. v. 15.2.2005 - XI ZR 144/03, FamRZ 2005, 700; Urt. v. 18.9.2006 - II ZR 10/05, NJW-RR 2007, 412 Tz. 4; BGH, Beschl. v. 18.12.2008 - VII ZR 200/06, BauR 2009, 681 Tz. 7).
  • BGH, 25.10.2010 - II ZR 115/09

    Klage gegen GmbH: Prozessfähigkeit der GmbH nach Amtsniederlegung des einzigen …

    Dazu musste ihm im Rahmen des § 139 ZPO auch Gelegenheit gegeben werden, selbst wenn damit eine Vertagung oder Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung verbunden gewesen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 18. September 2006 - II ZR 10/05, WM 2006, 2328 Rn. 4 ff.;… Beschluss vom 25. Mai 2009 - II ZR 99/08, ZIP 2009, 1273 Rn. 4).
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