Rechtsprechung
| BGH, 12.02.1979 - II ZR 108/78 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erstreckung des Nachlasses auf eine Kommanditbeteiligung des Verstorbenen - Vererblichkeit von Gesellschaftsanteilen - Ergänzende Auslegung eines Gesellschaftsvertrages
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.07.1971 - III ZR 91/70
Aktivbestand im Nachlass als Voraussetzung eines erbrechtlichen …
Auszug aus BGH, 12.02.1979 - II ZR 108/78
Der notariellen Beurkundung nach § 2301 Abs. 1 BGB bedurfte der Gesellschaftsvertrag dazu nicht; denn hätte es sich insoweit überhaupt um Schenkungen gehandelt, dann wären diese als von vornherein vollzogen anzusehen gewesen (vgl. BGH, Urt. v. 14.7.71 - III ZR 91/70 = WM 1971, 1338, 1339 unter A I 2 c m.w.N.; Flume, Die Personengesellschaft, § 18 V;… Ulmer, Großkomm. HGB 3. Aufl., § 139 Anm. 191 a für Eintrittsklauseln).
- BGH, 07.09.1990 - I ZR 220/90
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung in der Revisionsinstanz
Seine in BGHZ 21, 377, 378 [BGH 04.10.1956 - II ZR 122/56] vertretene gegenteilige Auffassung hat der II. Zivilsenat nicht aufrechterhalten (vgl. BGH, Beschl. v. 18.08.1978 - II ZR 108/78). - BGH, 06.07.1979 - I ZR 55/79
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bei zeitlich begrenzter …
Allein der Umstand, daß die Vollstreckung aus dem Berufungsurteil in diesem Punkte das Prozeßergebnis vorwegnehmen würde, ist kein unersetzlicher Nachteil im Sinne von § 719 Abs. 2 ZPO (vgl. BGH II ZR 108/78 Beschluß vom 18. August 1978).
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