Rechtsprechung
| BGH, 28.09.1981 - II ZR 109/80 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Übertragung des Anspruchs einer Kommanditgesellschaft auf Zahlung der Kommanditeinlage auf einen Erwerber der Einlageforderung
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1981, 35
- NJW 1982, 35
- ZIP 1981, 1199
- MDR 1982, 296
- DNotZ 1982, 702 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.12.1974 - II ZR 27/73
Zahlung der Kommanditeinlage
Auszug aus BGH, 28.09.1981 - II ZR 109/80
Der Anspruch der KG auf Zahlung der Kommanditeinlage kann auf einen Erwerber der Einlageforderung übertragen werden, wenn und soweit der Gegenwert in das Vermögen der KG geflossen ist (Erweiterung von BGHZ 63, 338 = NJW 1975, 1022).Das Berufungsgericht hat die Klage mit der Begründung abgewiesen, die Aufrechnung des Klägers greife nicht durch, weil er durch die Abtretung der Einlageforderung durch die Kommanditgesellschaft am 2. Mai 1979 nach den von der Rechtsprechung zur Abtretbarkeit von Einlageforderungen entwickelten Grundsätzen (BGHZ 63, 338) nicht Inhaber der Einlageforderung gegen den Beklagten geworden sei.
Ungeachtet der beim Kauf des Anspruchs auf die Kommanditeinlage bestehenden Besonderheiten waren Jedenfalls zu diesem Zeitpunkt die Anforderungen erfüllt, die der Senat in seinem Urteil vom 19. Dezember 1974 an die Übertragbarkeit des Anspruchs auf Leistung der Kommanditeinlage gestellt hat (BGHZ 63, 338).
- BFH, 29.08.1996 - VIII B 44/96
Einlage eines Kommanditisten - Vermögenszufluß bei der Gesellschaft - …
Der Zahlung steht nach Gesellschaftsrecht die Abtretung der Einlageforderung an einen Dritten gleich, sei es, daß die Gesellschaft die Forderung veräußert (vgl. BGH-Urteil vom 28. September 1981 II ZR 109/80, NJW 1982, 35) oder daß sie diese zur Begleichung einer Gesellschaftsschuld an Erfüllungs Statt an den Gläubiger abtritt (BGH-Urteil vom 19. Dezember 1974 II ZR 27/73, BGHZ 63, 338, 341;… Baumbach/Hopt, a.a.O., § 171 Rdnr. 9;… kritisch Karsten Schmidt, a.a.O., S. 1303 f.). - BGH, 02.05.1983 - II ZR 149/82
Ausschluss der Abtretung einer Forderung einer Kommanditgesellschaft (KG) gegen …
Dabei ist das Berufungsgericht zutreffend davon ausgegangen, daß die von den Kommanditisten aufzubringende Haftsumme aus der Pflichteinlage und dem Darlehen bestand und somit beide Forderungen nur abgetreten werden konnten, wenn entweder in deren Höhe We. bereits Gesellschaftsgläubiger war oder ihr Gegenwert in das Vermögen der Kommanditgesellschaft floß, da anderenfalls die Gefahr der Doppelzahlung bestand, was die Abtretung nach § 399 BGB ausschloß (BGHZ 63, 338, 340 ff; Sen. Urt. v. 28.9.1981 - II ZR 109/80, LM HGB § 171 Nr. 19).
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