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| BGH, 07.02.1951 - II ZR 11/50 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1951, 402
- NJW 1951, 598
- MDR 1951, 283
- DB 1951, 304
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 02.11.1949 - II ZS 43/49
Auszug aus BGH, 07.02.1951 - II ZR 11/50
Denn jedenfalls ist das Gesetz Nr. 53, welches zur Zeit des Abschlusses des in Streit befangenen Geschäftes in dem im Amtsblatt Nr. 3 S. 22 f der Militärregierung Deutschland, Kontrollgebiet der 21. Armeegruppe, veröffentlichten Wortlaut in der Britischen Zone Deutschlands in Kraft war, auch für Deutsche rechtsverbindlich und muss als Bestandteil deutschen Rechts angesehen werden (vgl. OGHZ 3, 82 f).
- BGH, 06.09.2001 - 5 StR 318/01
Betrug; Scheckeinlösung ohne Rechtsanspruch; Fehlüberweisung; Täuschung …
Ein Abhandenkommen im Sinne des Art. 21 ScheckG läge vor, wenn der Scheck ohne rechtswirksamen Begebungsvertrag in fremde Hände gelangt wäre (vgl. BGHZ 26, 268, 272; BGH NJW 1951, 402;… Baumbach/Hefermehl, Wechsel- und Scheckgesetz 22. Aufl. Art. 21 ScheckG Rdn. 3). - BGH, 26.09.1995 - XI ZR 159/94
Pflichten der Bank bei Hereinnahme eines Inhaberverrechnungsschecks
a) "Irgendwie abhanden gekommen" i.S. von Art. 21 ScheckG ist ein Scheck, wenn er ohne wirksamen Begebungsvertrag in fremde Hände gelangt ist (BGH, Urteil vom 7. Februar 1951 - II ZR 11/50, NJW 1991, 402; KG WM 1995, 241, 242). - BGH, 23.01.1958 - II ZR 166/56
Bareinlösung von Verrechnungsschecks
"Irgendwie abhanden gekommen" im Sinne des Art. 21 ScheckG ist ein Scheck auch dann, wenn das Veräusserungsgeschäft an dem Mangel der Vertretungsmacht dessen leidet, der das Geschäft vornimmt (…Quassowski/Albrecht a.a.O. Art. 21 Anm. 3;… Baumbach/Hefermehl a.a.O. Art. 21 Scheckgesetz Anm. 1 in Verbindung mit Art. 16 WG Anm. 3 B; vgl. auch BGH NJW 1951, 402 mit Anmerkung von Hefermehl NJW 1951, 598). - BGH, 28.10.1954 - IV ZB 48/54
Bindende Vorentscheidung in freiwilliger Gerichtsbarkeit
An diese Rechtsauffassung war das Amtsgericht gebunden (Schlegelberger, Gesetz über die Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit Anm. 14 zu § 25; Keidel, Freiwillige Gerichtsbarkeit Anm. 2 zu § 25; RGZ 127, 322; KGJ 45, 85, 93; BayObLG 19, 96; 24, 250; OLG München JFG 15, 115; BGH MDR 1951, 283). - BGH, 05.10.1954 - V BLw 17/54
Rechtsmittel
Dem Zuweisungsverfahren braucht zwar kein Auseinandersetzungsverfahren voranzugehen (Beschluß des erkennenden Senats vom 20. Februar 1951 V BLw 80/49 RechtdLandw 1951, 138 Nr. 17 = MDR 1951, 283).
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