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Rechtsprechung
   BGH, 02.05.1951 - II ZR 110/50   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,314
BGH, 02.05.1951 - II ZR 110/50 (https://dejure.org/1951,314)
BGH, Entscheidung vom 02.05.1951 - II ZR 110/50 (https://dejure.org/1951,314)
BGH, Entscheidung vom 02. Mai 1951 - II ZR 110/50 (https://dejure.org/1951,314)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 2, 55
  • NJW 1951, 884
  • DB 1951, 464
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (1)

  • RG, 26.11.1930 - IX 277/30

    Ist die Anwendbarkeit der Regeln vom Beweis des ersten Anscheins auf die sog. …

    Auszug aus BGH, 02.05.1951 - II ZR 110/50
    Nach den in der Rechtsprechung über den Beweis des ersten Anscheins entwickelten Grundsätze greift ein solcher nur bei typischen Geschehensabläufen ein, d.h. in den Fällen, in denen der gegebene Tatbestand nach der Erfahrung des Lebens auf eine bestimmte Ursache hinweist (RGZ 130, 357).
  • BGH, 04.05.1988 - IVa ZR 278/86

    Geltung des Anscheinsbeweises für Betrug des Versicherers durch den …

    So ist es dem Versicherer in den nachstehend aufgeführten Urteilen des Bundesgerichtshofes auch in keinem Fall gelungen, den Nachweis einer vorsätzlichen Brandstiftung im Wege eines Anscheinsbeweises zu führen; es fehlte an Typizität im Verhalten der Personen, die einer vorsätzlichen Brandstiftung bezichtigt wurden (Urteile vom 2. Mai 1951 - II ZR 110/50 -, vom 22. Dezember 1955 - II ZR 119/54 -, vom 26. Januar 1956 - II ZR 50/54 -, vom 9. November 1977 - IV ZR 160/76 - veröffentlicht in VersR 1951, 165; 1956, 84 und 147 und LM ZPO § 286 (C) Nr. 69).
  • BGH, 30.10.1954 - II ZR 131/53

    Haftpflichtversicherungsanspruch

    Der Umstand, daß durch die Anordnung des Reichsaufsichtsamts für Privatversicherung vom 28.12.1940 die AKB auch für damals schon laufende Kraftfahrzeugversicherungsverträge zur Geltung gebracht wurden, ist für den vorliegenden Fall schon deshalb ohne Bedeutung, weil sich diese Anordnung keine rückwirkende Kraft beimißt und deshalb den bereits im Jahre 1936 eingetretenen Versicherungsfall und seine Abwicklung nicht berührt (vgl. BGHZ 2, 55 [59]).
  • BGH, 28.11.1951 - II ZR 7/51

    Rechtsmittel

    Der erkennende Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 2. Mai 1951 (BGHZ 2, 55) die Rechtswirksamkeit dieser Anordnung bejaht und hierbei auch zu den meisten von der Revision der Beklagten hiergegen erhobenen Einwendungen Stellung genommen.

    Diese Vorgänge stellen somit Kriegsereignisse dar, die die Anwendung der Kriegsklausel rechtfertigen, sofern der Schadensfall adäquat auf die hierdurch entstandene besondere Gefahrenlage zurückgeführt werden kann (BGHZ 2, 55; OGHZ 2, 298).

  • BGH, 14.06.1976 - III ZR 58/74

    Prämiennachteilen in der Vollkaskoversicherung gehören grundsätzlich zum …

    Eine solche Anordnung gestaltete die betroffenen Verträge mit unmittelbarer Wirkung um, ohne daß es weiterer Maßnahmen der Vertragspartner bedürfte (BGHZ 2, 55, 57).
  • BGH, 28.06.1952 - II ZR 215/51

    Öffentlichrechtliche Versicherung

    Wie der erkennende Senat schon mehrfach ausgeführt hat, hatte diese rechtswirksame Anordnung nicht nur die Bedeutung einer Anweisung an die Versicherer, ihre Versicherungsbedingungen entsprechend zu ändern; sie griff vielmehr unmittelbar in die Versicherungsbedingungen ein und gestaltete sie selbst um, so daß es nicht erst ihrer Abänderung durch die Versicherer bedurfte (BGHZ 2, 55; VersR 1952, 52).
  • BGH, 19.12.1953 - II ZR 43/53

    Rechtsmittel

    Sie wurde bei den privaten Versicherungsunternehmungen erst mit dem durch Art I des Änderungsgesetzes vom 5. März 1937 (RGBl 1, 269) in das VAG eingefügte § 81 a, bei den öffentlich-rechtlichen Versicherern mit den §§ 1, 2 der VO über die verbindliche Einführung von normen, Geschäfts- und Lieferungsbedingungen vom 8. September 1939 (RGBl 1, 1745) und für beide gemeinsam mit der VO über die Anwendung Allgemeiner Versicherungsbedingungen vom 29. November 1940 (RGBl I 1543) geschaffen (vgl. BGHZ 2, 55; 6, 373 [377]; BGH in VersR 52, 52; Fromm JRPrV 1942, 126).
  • BGH, 14.04.1958 - II ZR 193/56

    Rechtsmittel

    Auf Grund von § 81 a VAG waren die Versicherungsaufsichtsbehörden auch ermächtigt, in bestehende Versicherungsverhältnisse unmittelbar gestaltend einzugreifen (BGHZ 2, 55; 6, 373 [BGH 26.06.1952 - IV ZR 36/52] [376]; VersR 1952, 52).
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