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Rechtsprechung
   BGH, 11.03.2025 - II ZR 120/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,5700
BGH, 11.03.2025 - II ZR 120/24 (https://dejure.org/2025,5700)
BGH, Entscheidung vom 11.03.2025 - II ZR 120/24 (https://dejure.org/2025,5700)
BGH, Entscheidung vom 11. März 2025 - II ZR 120/24 (https://dejure.org/2025,5700)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Gesellschafterklage gegen die Abberufung des Geschäftsführers einer insolventen GmbH im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Abgrenzung zwischen der Aufnahme eines Aktivprozesses oder eines Passivprozesses durch den Insolvenzverwalter

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 85 Abs 1 S 1 InsO, § 86 Abs 1 InsO, § 174 InsO, §§ 174 ff InsO

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 86 Abs. 1
    Aufnahme des Rechtsstreits nach § 86 Abs. 1 InsO (hier: verneint)

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2025, 397
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BGH, 31.01.2023 - II ZR 169/22

    Unterbrechung durch Insolvenzverfahren: Berücksichtigung von Erklärungen eines …

    Auszug aus BGH, 11.03.2025 - II ZR 120/24
    Sie wenden sich gegen einen Gesellschafterbeschluss vom 26. August 2020 über die Abberufung des Klägers zu 1 als Geschäftsführer der Beklagten zu 1. Der erkennende Senat hat mit Beschluss vom 31. Januar 2023 die Unterbrechung des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens im Verhältnis zur Beklagten zu 1 festgestellt, nachdem dieser ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt und ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt wurde (BGH, Beschluss vom 31. Januar 2023 - II ZR 169/22, WM 2023, 525).

    Rn. 4 1. Über einen Zwischenstreit über die Wirksamkeit der von dem Kläger erklärten Aufnahme ist im Beschwerdeverfahren entsprechend § 303 ZPO durch Beschluss zu entscheiden (BGH…, Beschluss vom 31. Oktober 2012 - III ZR 204/12, BGHZ 195, 233 Rn. 5;… Beschluss vom 10. Mai 2016 - XI ZR 46/14, ZIP 2016, 1655 Rn. 8; Beschluss vom 31. Januar 2023 - II ZR 169/22, WM 2023, 525 Rn. 8).

    Die Betroffenheit der Insolvenzmasse beruht im Streitfall darauf, dass die Kläger geltend machen, es seien im Fall der Feststellung der Nichtigkeit des Abberufungsbeschlusses Ansprüche des Klägers zu 1 in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer und auch als Gesellschafter gegen die Beklagte zu 1 in Betracht zu ziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Januar 2023 - II ZR 169/22, WM 2023, 525 Rn. 14 f.).

  • BGH, 10.05.2016 - XI ZR 46/14

    Befugnis des Klägers zur Aufnahme eines durch die Eröffnung des …

    Auszug aus BGH, 11.03.2025 - II ZR 120/24
    Rn. 4 1. Über einen Zwischenstreit über die Wirksamkeit der von dem Kläger erklärten Aufnahme ist im Beschwerdeverfahren entsprechend § 303 ZPO durch Beschluss zu entscheiden (BGH…, Beschluss vom 31. Oktober 2012 - III ZR 204/12, BGHZ 195, 233 Rn. 5; Beschluss vom 10. Mai 2016 - XI ZR 46/14, ZIP 2016, 1655 Rn. 8;… Beschluss vom 31. Januar 2023 - II ZR 169/22, WM 2023, 525 Rn. 8).

    Für die Einordnung als Aktivprozess kommt es darauf an, ob ein Vermögensrecht für den Schuldner und damit zu Gunsten der späteren Teilungsmasse in Anspruch genommen wird (BGH, Urteil vom 27. März 1995 - II ZR 140/93, ZIP 1995, 643 f.; Beschluss vom 10. Mai 2016 - XI ZR 46/14, ZIP 2016, 1655 Rn. 10).

    Der Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Beklagten zu 1 hat im Übrigen keine auf die Freigabe des streitbefangenen Gegenstands gerichtete Erklärung abgegeben, sondernlediglich mitgeteilt, die Aufnahme des Rechtsstreits abzulehnen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2016 - XI ZR 46/14, ZIP 2016, 1655 Rn. 13).

  • BGH, 07.12.2017 - VII ZR 101/14

    Liefervertrag für eine Produktionsanlage: Anwendbarkeit von UN-Kaufrecht …

    Auszug aus BGH, 11.03.2025 - II ZR 120/24
    Rn. 7 aa) Die Frage, ob ein Aktivprozess im Sinne des § 85 Abs. 1 Satz 1 InsO oder ein nicht in den Anwendungsbereich der Norm fallender Passivprozess vorliegt, ist nicht nach der formellen Parteirolle zu beantworten, sondern danach, ob in dem anhängigen Rechtsstreit über die Pflicht zu einer Leistung gestritten wird, die in die Masse zu gelangen hat (BGH, Urteil vom 7. Dezember 2017 - VII ZR 101/14, BGHZ 217, 103 Rn. 14 mwN).

    Aus der von den Klägern angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 7. Dezember 2017 - VII ZR 101/14, BGHZ 217, 103 Rn. 14) lässt sich keine weiter reichende Befugnis zur Aufnahme eines Passivprozesses ableiten.

  • BGH, 31.10.2012 - III ZR 204/12

    Aufnahme eines Rechtsstreits durch den Gläubiger einer zur Insolvenztabelle …

    Auszug aus BGH, 11.03.2025 - II ZR 120/24
    Rn. 4 1. Über einen Zwischenstreit über die Wirksamkeit der von dem Kläger erklärten Aufnahme ist im Beschwerdeverfahren entsprechend § 303 ZPO durch Beschluss zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 31. Oktober 2012 - III ZR 204/12, BGHZ 195, 233 Rn. 5;… Beschluss vom 10. Mai 2016 - XI ZR 46/14, ZIP 2016, 1655 Rn. 8;… Beschluss vom 31. Januar 2023 - II ZR 169/22, WM 2023, 525 Rn. 8).
  • BGH, 27.03.1995 - II ZR 140/93

    Aufnahme eines in der Revisionsinstanz unterbrochenen Rechtsstreits durch den …

    Auszug aus BGH, 11.03.2025 - II ZR 120/24
    Für die Einordnung als Aktivprozess kommt es darauf an, ob ein Vermögensrecht für den Schuldner und damit zu Gunsten der späteren Teilungsmasse in Anspruch genommen wird (BGH, Urteil vom 27. März 1995 - II ZR 140/93, ZIP 1995, 643 f.;… Beschluss vom 10. Mai 2016 - XI ZR 46/14, ZIP 2016, 1655 Rn. 10).
  • RG, 18.06.1915 - III 80/15

    Kaufmannsgerichte.; Aufrechnung.; § 157 VersVG.

    Auszug aus BGH, 11.03.2025 - II ZR 120/24
    Der Kläger zu 1 berühmt sich auf Schadensersatz gerichteter Ansprüche, die einheitlich auch hinsichtlich etwaiger künftiger Nachteile mit dem haftungsbegründenden Ereignis zur Entstehung gelangen und damit zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet i.S.v. § 38 InsO sein würden (vgl. RGZ 87, 82, 84 f.;… Uhlenbruck/Hirte, InsO, 15. Aufl., § 11 Rn. 143).
  • BGH, 18.03.2025 - II ZR 77/24

    Auslegung einer Kündigungserklärung durch die GmbH-Geschäftsführung als im Namen …

    Für die Einordnung als Aktivprozess kommt es darauf an, ob ein Vermögensrecht für den Schuldner und damit zu Gunsten der späteren Teilungsmasse in Anspruch genommen wird (BGH, Urteil vom 27. März 1995 - II ZR 140/93, ZIP 1995, 643 f.;… Beschluss vom 10. Mai 2016 - XI ZR 46/14, ZIP 2016, 1655 Rn. 10; Beschluss vom 11. März 2025- II ZR 120/24, Rn. 7).
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