Rechtsprechung
| BGH, 16.05.1951 - II ZR 123/50 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- RG, 07.06.1943 - II 34/43
1. Darf das Berufungsgericht ein Anerkenntnisurteil erlassen, wenn der Beklagte …
Auszug aus BGH, 16.05.1951 - II ZR 123/50
Die Rechtsprechung hat jedoch gemäss § 242 BGB eine Pflicht zur Auskunftserteilung überall da angenommen, wo sich aus der Natur des Rechtsverhältnisses ergibt, dass der Berechtigte entschuldbar über das Bestehen und den Umfang seines Rechts ungewiss und insoweit auf den Verpflichteten angewiesen ist, dieser aber nach der Natur des Rechtsverhältnisses unschwer Auskunft erteilen kann (RGZ 171, 129, [136]).In der Rechtsprechung des Reichsgerichts ist zwar der Grundsatz entwickelt worden, dass in Abweichung von § 537 ZPO unter Umständen im zweiten Rechtszug auch über Ansprüche entschieden werden darf, die nicht schon Gegenstand des erstinstanzlichen Urteils gewesen sind (RGZ 171, 129).
- BGH, 16.05.1951 - II ZR 58/50
Haftung der Gemeinde aus Luftschutzaufträgen
Auszug aus BGH, 16.05.1951 - II ZR 123/50
Zwar besteht die Möglichkeit - wie der erkennende Senat bereits in seinem zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmten Urteil vom 16.5.51 - II ZR 58/50 - ausgeführt hat-, dass die Beklagte gegenüber dem Zahlungsanspruch ein Leistungsverweigerungsrecht aus § 21 Abs. 4 UmstG geltend machen kann.
- BGH, 07.05.1956 - II ZR 304/53
Rechtsmittel
Daß auf Grund des Schriftwechsels vom 28. Oktober/9. November 1940 über die Bestellung und Lieferung der Baupläne ein Vertrag zwischen den Parteien und nicht zwischen der Klägerin und dem Deutschen Reich zustande gekommen ist, hat das Berufungsgericht unter Hinweis auf Entscheidungen des erkennenden Senats (BGHZ 2, 143 ff [BGH 16.05.1951 - II ZR 58/50]; Urt v. 16. Mai 1951 - II ZR 123/50 -) mit Recht angenommen.Ausgehend von dem in der Rechtsprechung (BGHZ 2, 148 [BGH 16.05.1951 - II ZR 58/50]; Urt v. 16. Mai 1951 - II ZR 123/50 -) entwickelten Gesichtspunkt der durch die Kriegsverhältnisse entstandenen Gefahrengemeinschaft zwischen Haupt- und Vorlieferanten bei der Ausführung von Kriegsaufträgen leugnet die Revision hier das Vorliegen eines ähnlichen Sachverhalts.
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