Rechtsprechung
| BGH, 07.12.2021 - II ZR 124/20 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Festsetzung des Streitwerts des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens nach dem Wert des Auskunftsanspruchs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Festsetzung des Streitwerts des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens nach dem Wert des Auskunftsanspruchs
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 07.05.2019 - 103 O 19/17
- KG, 02.07.2020 - 12 U 103/19
- BGH, 07.12.2021 - II ZR 124/20
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.04.2018 - IX ZB 62/17
Mindestbeschwer für eine Berufung im Rahmen einer Stufenklage auf …
Auszug aus BGH, 07.12.2021 - II ZR 124/20
Der Bruchteil ist umso höher anzusetzen, je geringer die Kenntnisse des Anspruchstellers von den zur Begründung des Leistungsanspruchs maßgeblichen Tatsachen sind (BGH…, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - XII ZB 127/11, NJW-RR 2012, 130 Rn. 14; Beschluss vom 19. April 2018 - IX ZB 62/17, NJW-RR 2018, 1265 Rn. 10). - BGH, 12.10.2011 - XII ZB 127/11
Auskunftspflicht in einem Güterrechtsverfahren: Wert des Beschwerdegegenstandes …
Auszug aus BGH, 07.12.2021 - II ZR 124/20
Der Bruchteil ist umso höher anzusetzen, je geringer die Kenntnisse des Anspruchstellers von den zur Begründung des Leistungsanspruchs maßgeblichen Tatsachen sind (BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - XII ZB 127/11, NJW-RR 2012, 130 Rn. 14;… Beschluss vom 19. April 2018 - IX ZB 62/17, NJW-RR 2018, 1265 Rn. 10). - BGH, 03.07.2002 - IV ZR 191/01
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Auskunft im Rahmen einer Stufenklage im …
Auszug aus BGH, 07.12.2021 - II ZR 124/20
Rn. 2 1. Der Streitwert des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens richtet sich gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 GKG nach dem Wert des Auskunftsanspruchs, den die Klägerin weiterverfolgen wollte, weil der Rechtsstreit nur insoweit in die dritte Instanz gelangt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juli 2002 - IV ZR 191/01, NJW 2002, 3477). - BGH, 05.02.2019 - II ZR 98/18
Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig hinsichtlich Erreichens …
Auszug aus BGH, 07.12.2021 - II ZR 124/20
Der Leistungsanspruch, welcher die Schätzungsgrundlage für den anzusetzenden Wert bildet, ist seinerseits gemäß § 48 Abs. 1 Satz 1 GKG, § 3 ZPO zu schätzen, wobei anhand des Tatsachenvortrags des Anspruchstellers danach zu fragen ist, welche Vorstellungen er sich vom Wert des Leistungsanspruchs gemacht hat (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Februar 2019 - II ZR 98/18, juris Rn. 2 mwN).
- BGH, 24.03.2026 - VI ZB 61/24
Der abgewiesene Antrag auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung - und die …
Denn der wirtschaftliche Zweck eines Auskunftsverlangens und regelmäßig auch des Begehrens, die Richtigkeit der Auskunft an Eides statt zu versichern, besteht im Allgemeinen darin, eine der Grundlagen zu schaffen, die für die Durchsetzung des Anspruchs auf die Hauptleistung erforderlich sind (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. November 1994 - GSZ 1/94, BGHZ 128, 85, 89, juris Rn. 14 [zum Auskunftsanspruch];… vom 19. April 2018 - IX ZB 62/17, NJW-RR 2018, 1265 Rn. 10; vom 7. Dezember 2021 - II ZR 124/20, juris Rn. 2 [zum Auskunftsanspruch]). - BGH, 24.09.2024 - XI ZR 342/22
Ansprüche aus Kontoverträgen mit Kontokorrentabreden; Verwerfung der …
In der Regel ist das Interesse an der Rechnungslegung mit einer Quote von 1/10 bis zu 1/4 des Wertes des Leistungsanspruchs zu bemessen und umso höher anzusetzen, je geringer die Kenntnisse des Klägers und sein Wissen über die zur Begründung des Leistungsanspruchs maßgeblichen Tatsachen sind (…st. Rspr., vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. September 2007, aaO Rn. 5…, vom 12. Oktober 2011, aaO Rn. 14 und vom 7. Dezember 2021 - II ZR 124/20, juris Rn. 2 jeweils mwN).Dass der Klägerin die wesentlichen Eckdaten zur Bezifferung ihres Anspruchs auf Auszahlung der sich zu ihren Gunsten und zugunsten des Zedenten ergebenden Salden sowie auf Feststellung einer Pflicht der Beklagten zur Gutschrift von ggf. fehlerhaften Belastungen bereits bekannt sind, ergibt sich aus dem erstinstanzlichen Prozessstoff und den hierzu vorgelegten Anlagen (vgl. BGH…, Beschluss vom 22. Oktober 2009 - IX ZR 75/07, juris Rn. 2; BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2021 - II ZR 124/20, juris Rn. 5).
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