Rechtsprechung
| BGH, 11.11.1953 - II ZR 124/53 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Anwendung des AbzG auf Darlehen des U an HV
Papierfundstellen
- NJW 1954, 185
- DB 1953, 1053
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- RG, 02.11.1920 - VII 190/20
Verdeckte Stellvertretung beim Eigentumserwerb
Auszug aus BGH, 11.11.1953 - II ZR 124/53
Dies hatte zur Folge, daß der Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Kläger zustande kam (§ 164 Abs. 2 BGB), ist aber für die Frage, ob der Kläger oder die Beklagte das Eigentum an dem Kraftwagen erworben hat, ohne Belang (RGZ 100, 190 [192]). - BGH, 09.10.1951 - I ZR 20/51
Abzahlungsgeschäfte
Auszug aus BGH, 11.11.1953 - II ZR 124/53
Während bei der Absatzfinanzierung, durch Gewährung des Kredites an den Verkäufer, die rechtliche Stellung des Abzahlungskäufers nicht berührt wird, ist bei der Kundenfinanzierung der Fall des § 6 AbzG dann gegeben, wenn der Kaufvertrag mit dem Darlehensvertrage eines Dritten derartig gekoppelt ist, dass die Verträge eine Einheit bilden und der Käufer infolge der Verträge wirtschaftlich in die gleiche Lage kommt wie ein gewöhnlicher Abzahlungskäufer (BGHZ 3, 257 [259]; BGH in LM § 6 AbzG Nr. 2).
- BGH, 20.02.1967 - III ZR 260/64
Normales Bankkreditgeschäft finanziertes Abzahlungsgeschäft
Dieses Ziel, dem Käufer zum Erwerb einer bestimmten beweglichen Sache gegen Teilzahlungen zu verhelfen, muß Kaufvertrag und Finanzierungsvertrag derart innerlich miteinander verbinden, daß keiner der beiden Verträge ohne das Zustandekommen des anderen geschlossen worden wäre (BGH NJW 1954, 185, 187) [BGH 11.11.1953 - II ZR 124/53]; BGH Urteil v. 20. Februar 1967 - III ZR 243/64 -, zur Veröffentlichung bestimmt, oder jeder Vertrag seinen Sinn erst im Zusammenhang mit dem ändern erhält.Auf eine innere Bindung der Verträge aneinander ist aufgrund des verabredeten Zusammenwirkens aller drei Beteiligten (BGHZ 3, 257, 259) [BGH 09.10.1951 - I ZR 20/51] oder der gegenseitigen Bezugnahme der Verträge aufeinander (LM zu AbzG § 6 Nr. 2) oder des eigenen Interesses des Kreditgebers und seiner Mitwirkung am Kaufvertrage (BGH NJW 1954, 185, 187 [BGH 11.11.1953 - II ZR 124/53] = LM zu AbzG § 6 Nr. 4) geschlossen werden.
Wenn in BGHZ 37, 94, 101 [BGH 05.04.1962 - VII ZR 183/60] ausgeführt ist, wer sich "auf eigene Faust" ein Darlehn beschaffe, dürfe nicht schon deswegen, weil er ohne das Darlehn den Kaufpreis nur in Raten zahlen könnte, als Abzahlungskäufer behandelt werden (vergl. auch BGH NJW 1954, 185, 186 [BGH 11.11.1953 - II ZR 124/53]; KG JW 1931, 75, 76), so besagt das im Grunde nichts anderes.
Wenn in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in NJW 1954, 185, 187 [BGH 11.11.1953 - II ZR 124/53] von dem eigenen wirtschaftlichen Interesse des Darlehnsgebers die Rede ist, so ist damit erkennbar das - dort aus dem Sachverhalt klar ersichtliche - Interesse am Zustandekommen und an der Ausgestaltung des Einzelgeschäfts gemeint, das dort allerdings sowohl auf Seiten des Verkäufers wie auch auf Seiten des kreditgewährenden Unternehmens gemeinsam auf Anschaffung des Kaufgegenstandes (Kraftwagens) durch den Käufer ging, der seine Tätigkeit als Handelsvertreter für dieses Unternehmen mit dem auf Raten gekauften Kraftwagen ausüben sollte.
- BGH, 17.11.1960 - VII ZR 56/59
Finanzierter Abzahlungskauf
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 20.02.1967 - III ZR 128/65
Finanzierung eines Gebrauchtwagenkaufes
Daß die Dinge naturgemäß anders liegen, wenn es an einer solchen Verknüpfung fehlt, der Käufer sich etwa auf "eigene Faust" ein Darlehen beschafft, um den Kaufpreis bar zahlen zu können, ist bereits in BGHZ 37, 94, 101 [BGH 05.04.1962 - VII ZR 183/60] ausgeführt (vgl. auch BGH NJW 1954, 185); davon ist hier nicht die Rede. - BGH, 29.04.1981 - VIII ZR 184/80
Finanzierter Abzahlungskauf - Anwendbarkeit - Bewegliche Sache - Vermittlung - …
Voraussetzung dafür ist im Falle eines vom Käufer durch Aufnahme eines Darlehens finanzierten Kaufs nach der ständigen Rechtsprechung des BGH vor allem, daß Darlehensvertrag und Kaufvertrag eng miteinander verbunden sind und der eine Vertrag nicht ohne den anderen abgeschlossen wäre (BGH, NJW 1954, 185 (187); BGHZ 47, 233 (255) = NJW 1967, 1028; BGH, NJW 1980, 938 = WM 1980, 159 (161); NJW 1980, 1155 = WM 1980, 327, jeweils m. w. Nachw.). - BGH, 18.12.1969 - III ZR 248/68
Verpflichtung zur Rückzahlung in den vereinbarten Teilbeträgen nach Empfang eines …
Dieses Ziel, dem Käufer zum Erwerbe einer bestimmten beweglichen Sache gegen Teilzahlungen zu verhelfen, muß Kaufvertrag und Finanzierungsvertrag derart innerlich miteinander verbinden, daß keiner der beiden Verträge ohne das Zustandekommen des anderen geschlossen worden wäre (BGH NJW 1954, 185, 187) [BGH 11.11.1953 - II ZR 124/53] oder jeder Vertrag seinen Sinn erst im Zusammenhang mit dem anderen erhält.
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