Rechtsprechung
| BGH, 26.03.1962 - II ZR 128/60 |
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Papierfundstellen
- NJW 1962, 1059
- MDR 1962, 548
- VersR 1962, 465
- DB 1962, 636
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BGH, 21.04.1960 - II ZR 21/58
Umfang des Schadensersatzanspruchs des Versenders für Schäden durch unsachgemäße …
Auszug aus BGH, 26.03.1962 - II ZR 128/60
Liegt aber ein vom Unternehmer zu vertretendes Verschulden vor, so könnte ein dem Absender zur Last fallendes Verschulden nicht zu einem völligen Haftungsausschluss, sondern nur zur Anwendung des § 254 BGB führen (BGHZ 32, 194, 198 ff; vgl. BGH VersR 1961, 1108 und 1110). - BGH, 29.05.1956 - VI ZR 205/55
Rechtsmittelkosten nach Grundurteil
Auszug aus BGH, 26.03.1962 - II ZR 128/60
Über die Kosten des zweiten Rechtszuges hätte das Berufungsgericht selbst entscheiden müssen, da insoweit die Kostentragungspflicht endgültig feststeht (BGHZ 20, 397, 399). - BGH, 30.04.1959 - II ZR 7/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 26.03.1962 - II ZR 128/60
Ebenso ist unbestritten, dass auf den Beförderungsvertrag die KVO Anwendung findet (§ 106 Abs. 2 GüKG, jetzt i. d. F. des Gesetzes vom 1. August 1961, BGBl I 1157; vgl. auch BGH NJW 1959, 1368). - BGH, 07.12.1961 - II ZR 254/59
Voraussetzungen einer Doppelversicherung bei Güterschadenversicherung und …
Auszug aus BGH, 26.03.1962 - II ZR 128/60
Das Berufungsgericht geht zutreffend davon aus, dass die Klägerin zur Geltendmachung der Klageansprüche legitimiert ist, auch soweit sie als Transportversicherer Rückgriff gemäß § 67 VVG nimmt (Urteil des erkennenden Senats vom 7. Dezember 1961 II ZR 254/59).
- BGH, 20.03.1970 - I ZR 28/69
Beeinträchtigung der Betriebssicherheit des Fahrzeuges durch die Ladung - …
Die vom Berufungsgericht vorgenommene Auslegung des § 17 Abs. 1 KVO, wonach im Ladungsverkehr (§ 4 Satz 1 b KVO) grundsätzlich der Absender für die beförderungs sichere, der Unternehmer für die betriebs sichere Verladung verantwortlich ist, sowie die weitere Annahme des Berufungsgerichts, der Unternehmer sei nach § 34 Satz 1 c KVO nicht schon dann von jeder Ersatzpflicht frei, wenn die entstandenen Schäden überhaupt auf ein Verschulden des Verfügungsberechtigten zurückzuführen seien, vielmehr müsse, wenn auch ihn ein Verschulden treffe, eine Abwägung der beiderseitigen Mitverursachung nach den Grundsätzen des § 254 BGB stattfinden, steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 32, 194 = NJW 1960, 1201; BGHZ 32, 297 = NJW 1960, 1617; LM Nr. 18 zur KVO = NJW 1962, 1059; VR 1967, 597).Wie der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 26. März 1962 (LM Nr. 18 zur KVO = NJW 1962, 1059) entschieden hat, muß die Betriebssicherheit des Fahrzeugs nicht nur allgemein in der Richtung gegeben sein, daß es überhaupt ein solches Beförderungsgut aufnehmen kann, sondern sie muß für den konkreten Fall, wie das Gut verladen ist, für die ganze Beförderungsstrecke gewährleistet sein.
- BGH, 14.07.1972 - I ZR 33/71
KFZ-Transport - KFZ-Transportunternehmer - Transportgut - Beschädigung von …
Er muss damit beim Ladungsverkehr für ein bestimmtes Ergebnis der Verladetätigkeit des Absenders, nämlich die betriebssichere Verladung einstehen (BGH LM Nr. 18 zur KraftverkehrsO = NJW 1962, 1059). - OLG Düsseldorf, 13.07.1995 - 18 U 32/95
Geltung der ADSp - Beladeverantwortlichkeit
Dementsprechend ist es gerechtfertigt, bei fehlender ausdrücklicher Regelung eine Verantwortlichkeit nach Gefahrenkreisen anzunehmen (so der Senat in VersR 87, 1132 in Anlehnung an die Grundsätze des BGH, die dieser für den Bereich der KVO aufgestellt hat, NJW 1962, 1059, 1060). - OLG Bremen, 08.08.1991 - 2 U 88/89
Beeinträchtigung durch eine ungünstige Belastung des Transportzuges
Der Zweite Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat allerdings im Urteil vom 26.03.1962 (Akz.: II ZR 128/60 = NJW 1962, 1059, 1060) [BGH 26.03.1962 - II ZR 128/60] zu § 17 KVO die Ansicht vertreten, die Frage, an welche Stelle der Ladefläche ein Beförderungsgut zu setzten sei, sei "in aller Regel ausschließlich Sache des Unternehmers" (ebenso OLG Düsseldorf, VersR 1987, 1132); sei das Beförderungsgut ordnungsgemäß verstaut und befestigt, so müßten schon ganz besondere Umstände vorliegen, um eine Mitverantwortlichkeit des Absenders bei der Platzwahl zu begründen (ähnlich der IV aSenat des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 09.04.1981 - IV a ZR 109/80 = BB 1981, 999, 1000). - BGH, 27.04.1967 - II ZR 74/65
Inanspruchnahme eines Transportversicherers - Anspruch auf Schadensersatz - …
Dieser Anspruch ist dem Grunde nach rechtskräftig für gerechtfertigt erklärt worden (Urteil des BGH v. 26. März 1962 - II ZR 128/60 - VersR 1962, 465; NJW 1962, 1059).
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