Rechtsprechung
| BGH, 17.05.2010 - II ZR 132/09 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,18017) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadensersatzanspruch wegen Prospektmangel
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 543 Abs. 2
Schadensersatzanspruch wegen Prospektmangel - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Unstatthafte Nichtzulassungsbeschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 11.12.2008 - 22 O 23064/07
- OLG München, 05.05.2009 - 18 U 1664/09
- BGH, 17.05.2010 - II ZR 132/09
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.11.2009 - II ZR 16/09
Senkung der Anforderungen an Prospekthinweise zu § 172 Abs. 4 HGB
Auszug aus BGH, 17.05.2010 - II ZR 132/09
Dass der Prospekt ausreichend über das Wiederaufleben der Haftung aufklärt, ergibt sich aus der Senatsentscheidung vom 9. November 2009 - II ZR 16/09, WM 2009, 2387 mit Anm. Goette, DStR 2010, 123.
- BGH, 18.02.2016 - III ZR 14/15
Haftung des Anlageberaters: Pflicht zur Aufklärung über das Wiederaufleben der …
Eine weitergehende (abstrakte) Erläuterung der Haftung aus § 172 Abs. 4 HGB - die Vorschrift wird im Prospekt wiederholt erwähnt - war nicht geboten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. November 2009 - II ZR 16/09, NZG 2009, 1396 m. Anm. Goette, DStR 2010, 123 und vom 17. Mai 2010 - II ZR 132/09, BeckRS 2010, 14407;… s. auch BGH Urteile vom 27. Oktober 2009 - XI ZR 337/08, NJW-RR 2010, 115 Rn. 28 und XI ZR 338/08, BeckRS 2009, 86793 Rn. 30). - OLG Stuttgart, 08.05.2019 - 20 Kap 1/17
Lloyd Flottenfonds X: Musterentscheid ist ergangen - Musterkläger ohne Erfolg
Einer weitergehenden (abstrakten) Erläuterung der Haftung aus § 172 Abs. 4 HGB oder einer etwaigen Erläuterung des gewählten, insbesondere der besseren Übersichtlichkeit dienenden Kontenmodells bzw. des Buchungswesens innerhalb der Gesellschaft bedarf es nach ständiger Rechtsprechung nicht, um die Funktionsweise des § 172 Abs. 4 HGB und das damit verbundene Haftungsrisiko in ausreichender Weise darzustellen (vgl. BGH, Beschl. v. 9.11.2009, II ZR 16/09 und v. 17.05.2010, II ZR 132/09; OLG München, Beschl. v. 22.06.2018, 5 Kap 1/17, zu Feststellungsziel 1 j) - im Bundesanzeiger veröffentlicht; OLG Hamm, Beschl. v. 29.09.2016, 34 U 232/15, juris, Rn. 95).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.