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| BGH, 09.01.1958 - II ZR 146/56 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1958, 217
- DB 1958, 250
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- RG, 12.12.1922 - III 126/22
Inwieweit darf die Bank, bei der durch Vermittelung einer anderen Bank ein …
Auszug aus BGH, 09.01.1958 - II ZR 146/56
Im Akkreditivverkehr müssen sich die Banken streng innerhalb der Grenzen des erteilten formalen und präzisen bankmässigen Auftrages halten (RGZ 97, 144; 106, 26, 30). - RG, 29.06.1926 - III 397/25
1. Ist der Besteller eines Akkreditivs, wenn er aus den nach der Einlösung an ihn …
Auszug aus BGH, 09.01.1958 - II ZR 146/56
Das Reichsgericht hat insbesondere für das Qualitätsattest zur Einlösung eines Akkreditivs angenommen, daß es von dem im Akkreditiv vorgesehenen Sachverständigen herrühren müsse und nicht durch das eines anderen Sachverständigen, gleichviel, ob auch er die nötige Warenkunde habe, ersetzt werden könne (RGZ 96, 246, 249; vgl. auch RGZ 114, 268, 270). - RG, 14.11.1919 - III 235/19
Akkreditiv.
Auszug aus BGH, 09.01.1958 - II ZR 146/56
Im Akkreditivverkehr müssen sich die Banken streng innerhalb der Grenzen des erteilten formalen und präzisen bankmässigen Auftrages halten (RGZ 97, 144; 106, 26, 30). - RG, 19.09.1919 - II 81/19
1. Handelskauf; Klausel "Attest eines gerichtlich vereidigten Sachverständigen …
Auszug aus BGH, 09.01.1958 - II ZR 146/56
Das Reichsgericht hat insbesondere für das Qualitätsattest zur Einlösung eines Akkreditivs angenommen, daß es von dem im Akkreditiv vorgesehenen Sachverständigen herrühren müsse und nicht durch das eines anderen Sachverständigen, gleichviel, ob auch er die nötige Warenkunde habe, ersetzt werden könne (RGZ 96, 246, 249; vgl. auch RGZ 114, 268, 270).
- BGH, 02.07.1984 - II ZR 160/83
Pflichten der ein Akkreditiv eröffnenden Bank
Es entspricht allgemeiner Auffassung, daß sich die Banken im Akkreditivverkehr streng innerhalb der Grenzen des erteilten formalen und präzisen Auftrags halten müssen, da sie die näheren Vereinbarungen der am Grundgeschäft Beteiligten nicht übersehen und infolgedessen nicht ausschließen können, daß selbst geringfügige Abweichungen von den Weisungen des Auftraggebers diesem beträchtlichen Schaden zufügen können (vgl. BGH, Urteil vom 9.1.1958 - II ZR 146/56 = LM BGB § 780 Nr. 1; vom 24.3.1958 - II ZR 51/57 = LM BGB § 780 Nr. 2; vom 19.11.1959 - VII ZR 209/58 = LM BGB § 665 Nr. 3; vom 10.12.1970 - II ZR 132/68 = LM BGB § 665 Nr. 7). - BGH, 15.01.1964 - VIII ZR 112/62
Zeitpunkt zur Ablehnung der Aufnahme von Dokumenten beim Abladegeschäft aufgrund …
Das Berufungsgericht nimmt mit Recht an, daß insoweit allerdings nicht der Grundsatz der Dokumentenstrenge gelte, wie er sich auf Grund kaufmännischer Gepflogenheit für das Akkreditivgeschäft entwickelt hat und von der Rechtsprechung gutgeheißen worden ist (vgl. BGH Urt. vom 9. Januar 1958 - II ZR 146/56 = WM 1958, 291 = LM BGB § 780 Nr. 1;… Urt. vom 24. März 1958, II ZR 51/57 = WM 1958, 587 = LM BGB § 780 Nr. 2 und vom 19. November 1959 - VII ZR 209/58 = WM 1960, 38).
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