Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
Titel 12 - Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag und Zahlungsdienste (§§ 662 - 676c) |
Untertitel 1 - Auftrag (§§ 662 - 674) |
1Der Beauftragte ist berechtigt, von den Weisungen des Auftraggebers abzuweichen, wenn er den Umständen nach annehmen darf, dass der Auftraggeber bei Kenntnis der Sachlage die Abweichung billigen würde. 2Der Beauftragte hat vor der Abweichung dem Auftraggeber Anzeige zu machen und dessen Entschließung abzuwarten, wenn nicht mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist.
Rechtsprechung zu § 665 BGB
514 Entscheidungen zu § 665 BGB in unserer Datenbank:
- BSG, 23.02.2021 - B 12 R 15/19 R
Sozialversicherungspflicht eines Mitglieds des Vorstandes einer rechtsfähigen ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2019 - L 8 R 398/17
Sozialversicherungspflicht eines Mitglieds des Vorstandes einer genehmigten ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2019 - L 8 R 398/17
- LAG Schleswig-Holstein, 23.11.2016 - 3 Sa 214/16
Rettungsassistent, Ehrenamtliche Tätigkeit, Arbeitnehmereigenschaft, Weisung, ...
- OLG München, 05.10.2020 - 33 U 4381/20
Kein Auftragsverhältnis zwischen Nachlassverwalter und Erbenermittler
- BGH, 09.11.2017 - IX ZR 270/16
Rechtsanwaltshaftung: Steuernachzahlung als ersatzfähiger Schaden bei ...
- OLG Brandenburg, 11.05.2023 - 5 U 38/23
Einstweilige Verfügung von Vereinsmitgliedern auf Unterlassung des Abschlusses ...
- BGH, 25.09.2014 - IX ZR 199/13
Steuerberaterhaftung: Pflicht zur Einsichtnahme in Jahresberichte des ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2023 - L 2 BA 38/22
Abhängige Beschäftigung; freier Mitarbeiter; Statusbeurteilung; ...
- BGH, 09.05.2023 - VIII ZB 53/21
Zur Frage der Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Unterbevollmächtigten, der ...
- BGH, 24.10.2022 - AnwZ (Brfg) 33/21
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft als Syndikusrechtsanwalt gem. § 46a Abs. 1 S. 1 ...
§ 665 BGB in Nachschlagewerken
- § 665 BGB wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
- Gesetzesbegründung Patientenverfügung
Querverweise
Auf § 665 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Allgemeiner Teil
- Handelsgesetzbuch (HGB)
- Handelsgeschäfte
- Kommissionsgeschäft
- § 385