Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
Titel 12 - Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag und Zahlungsdienste (§§ 662 - 676c) |
Untertitel 3 - Zahlungsdienste (§§ 675c - 676c) |
Kapitel 3 - Erbringung und Nutzung von Zahlungsdiensten (§§ 675j - 676c) |
Unterkapitel 3 - Haftung (§§ 675u - 676c) |
Ansprüche nach diesem Kapitel sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht vom 29.07.2009
Vorherige Gesetzesfassung
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
31.10.2009 | Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht | 29.07.2009 |
dienstleisters für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge § 675vHaftung des Zahlers bei missbräuchlicher Nutzung eines Zahlungsinstruments § 675wNachweis der Authentifizierung § 675xErstattungsanspruch bei einem vom oder über den Zahlungsempfänger ausgelösten autorisierten Zahlungsvorgang § 675yHaftung der Zahlungs-
dienstleister bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung eines Zahlungsauftrags; Nachforschungs-
pflicht § 675zSonstige Ansprüche bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung eines Zahlungsauftrags oder bei einem nicht autorisierten Zahlungsvorgang § 676Nachweis der Ausführung von Zahlungsvorgängen § 676aAusgleichsanspruch § 676bAnzeige nicht autorisierter oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungsvorgänge § 676cHaftungsausschluss
Rechtsprechung zu § 676c BGB
41 Entscheidungen zu § 676c BGB in unserer Datenbank:
- OLG Frankfurt, 11.05.2017 - 1 U 224/15
Überweisungsauftrag durch Telefax mit gefälschter Unterschrift
Zum selben Verfahren:
- LG Wiesbaden, 29.10.2015 - 3 O 75/15
Rückzahlungsanspruch wegen nicht autorisierter Überweisung
- LG Wiesbaden, 29.10.2015 - 3 O 75/15
- OLG Celle, 17.11.2020 - 3 U 122/20
Voraussetzungen der Erstattung einer nicht autorisierten Zahlung aufgrund eines ...
- OLG Köln, 16.05.2019 - 12 U 258/17
Zum selben Verfahren:
- BGH, 17.11.2020 - XI ZR 294/19
Rechtsstreit um die Haftung eines Zahlers im Falle der Ausführung eines ...
- BGH, 17.11.2020 - XI ZR 294/19
- OLG Schleswig, 29.10.2018 - 5 U 290/18
Missbräuchliche Verwendung von PIN und TAN
- OLG Köln, 23.06.2022 - 18 U 8/21
Glücksspiel im Internet: Zu Rückzahlungsansprüchen von Spielern gegen ...
- LG Essen, 04.12.2020 - 17 S 26/19
Pfändungsschutzkonto
Zum selben Verfahren:
- BGH, 20.09.2022 - XI ZR 5/21
Pfändungsschutzkonto: Anwendbarkeit der Auszahlungssperre bei noch nicht ...
- BGH, 20.09.2022 - XI ZR 5/21
- BSG, 20.02.2019 - GS 1/18
Sozialgerichtliches Verfahren - Rentenzahlung nach dem Tod des Berechtigten - ...
Querverweise
Auf § 676c BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Unterlassungsklagengesetz (UKlaG)
- Außergerichtliche Schlichtung
- § 14 (Schlichtungsverfahren und Verordnungsermächtigung)
Redaktionelle Querverweise zu § 676c BGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Inhalt der Schuldverhältnisse
- Verpflichtung zur Leistung
- § 278 (Verantwortlichkeit des Schuldners für Dritte) (zu § 676c I 3)