Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
Titel 13 - Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 - 687) |
Zitiervorschläge
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§ 677Pflichten des Geschäftsführers
§ 678Geschäftsführung gegen den Willen des Geschäftsherrn
§ 679Unbeachtlichkeit des entgegenstehenden Willens des Geschäftsherrn
§ 680Geschäftsführung zur Gefahrenabwehr
§ 681Nebenpflichten des Geschäftsführers
§ 682Fehlende Geschäftsfähigkeit des Geschäftsführers
§ 683Ersatz von Aufwendungen
§ 684Herausgabe der Bereicherung
§ 685Schenkungsabsicht
§ 686Irrtum über die Person des Geschäftsherrn
§ 687Unechte Geschäftsführung
Rechtsprechung zu § 677 BGB
3.211 Entscheidungen zu § 677 BGB in unserer Datenbank:
- OLG Saarbrücken, 17.12.2021 - 5 U 22/21
Zur Verneinung der Wechselbezüglichkeit der Schlusserbeneinsetzung des ...
- OVG Niedersachsen, 06.04.2018 - 11 LC 21/17
Kosten für Feuerwehreinsatz
Zum selben Verfahren:
- VG Hannover, 07.11.2016 - 10 A 598/16
Feuerwehrkosten - Kein Aufwendungsersatzanspruch aus öffentlich-rechtlicher ...
- VG Hannover, 07.11.2016 - 10 A 598/16
- OLG Düsseldorf, 10.02.2021 - 27 U 19/19
Kein Gratis-Strom im Schweinestall
- OLG Köln, 10.03.2022 - 15 U 83/21
- BGH, 07.10.2020 - IV ZR 69/20
Anwendung der Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag neben der ...
- BGH, 17.12.2020 - I ZR 228/19
Saints Row - Anschlussinhaber muss Rechteinhaber nicht vorgerichtlich über ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 17.02.2021 - I ZR 228/19
Öffentliches Zugänglichmachen eines urheberrechtlich geschützten Werkes ohne ...
- BGH, 17.02.2021 - I ZR 228/19
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2013 - 20 A 433/11
Anwendung der Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag gem. § 677 BGB ...
- OVG Sachsen, 20.01.2022 - 6 B 407/21
Wiederruf einer Waffenbesitzkarte; Zuverlässigkeit; Waffenbesitz; mittelbarer ...
Querverweise
Auf § 677 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Geschäftsführung ohne Auftrag
- § 687 (Unechte Geschäftsführung)
Redaktionelle Querverweise zu § 677 BGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einführungsgesetz BGB (EGBGB)
- Allgemeine Vorschriften
- Internationales Privatrecht
- Außervertragliche Schuldverhältnisse
- Art. 39 (Geschäftsführung ohne Auftrag)
- Polizeigesetz (PolG)
- Das Recht der Polizei
- Maßnahmen der Polizei
- Einzelmaßnahmen
- § 57 (Weitere Verarbeitung zu Zwecken der wissenschaftlichen Forschung)