Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
| Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
| Titel 13 - Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 - 687) |
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Rechtsprechung zu § 677 BGB
3.940 Entscheidungen zu § 677 BGB in unserer Datenbank:
- BGH, 02.07.2026 - I ZR 134/25
Wertersatz statt Vollhaftung: Wahlrecht des Geschädigten im Frachtrecht
- OLG Düsseldorf, 15.10.2026 - 2 U 50/25
Stereofotogrammetrie
- BGH, 30.04.2026 - III ZR 164/25
Unterlassung, Schadensersatz, Aufwendungsersatz, Grundstückseigentümer, ...
- LG Stuttgart, 06.10.2026 - 7 O 6/26
Werklohn bei Einschaltung eines Projektsteuerers - Vertragsschluss, ...
- OLG Schleswig, 08.07.2026 - 12 U 39/25
Kampfmittelbelastung ist erkennbar: Auftragnehmer trägt das Baugrundrisiko!
- OLG Zweibrücken, 17.08.2026 - 5 U 50/25
Verbraucher-Bauherr wird nicht belehrt: Unternehmer arbeitet "für lau"!
- VGH Bayern, 23.07.2026 - 14 B 25.281
Anspruch auf Gewährung von Sterbegeld zugunsten des Bruders einer verstorbenen ...
- VG Karlsruhe, 08.12.2020 - 12 K 8048/19
Erstattung geleisteter Grundstücksanschlusskosten und Abwassergebühren
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2026 - L 16 KR 991/23
- LAG Niedersachsen, 30.08.2022 - 9 Sa 945/21
Beauftragung eines Rechtsanwalts; erforderliche Kosten des Betriebsrats; ...
Querverweise
Auf § 677 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Geschäftsführung ohne Auftrag
- § 687 (Unechte Geschäftsführung)
Redaktionelle Querverweise zu § 677 BGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einführungsgesetz BGB (EGBGB)
- Allgemeine Vorschriften
- Internationales Privatrecht
- Außervertragliche Schuldverhältnisse
- Art. 39 (Geschäftsführung ohne Auftrag)
- Polizeigesetz (PolG)
- Das Recht der Polizei
- Maßnahmen der Polizei
- Einzelmaßnahmen
- § 57 (Weitere Verarbeitung zu Zwecken der wissenschaftlichen Forschung)