Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 3 - Sachenrecht (§§ 854 - 1296) |
| Abschnitt 3 - Eigentum (§§ 903 - 1011) |
| Titel 4 - Ansprüche aus dem Eigentum (§§ 985 - 1007) |
(1) 1Der Besitzer kann für die auf die Sache gemachten notwendigen Verwendungen von dem Eigentümer Ersatz verlangen. 2Die gewöhnlichen Erhaltungskosten sind ihm jedoch für die Zeit, für welche ihm die Nutzungen verbleiben, nicht zu ersetzen.
(2) Macht der Besitzer nach dem Eintritt der Rechtshängigkeit oder nach dem Beginn der in § 990 bestimmten Haftung notwendige Verwendungen, so bestimmt sich die Ersatzpflicht des Eigentümers nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag.
recht des Besitzers § 1001Klage auf Verwendungsersatz § 1002Erlöschen des Verwendungsanspruchs § 1003Befriedigungsrecht des Besitzers § 1004Beseitigungs-
und Unterlassungs-
anspruch § 1005Verfolgungsrecht § 1006Eigentumsvermutung für Besitzer § 1007Ansprüche des früheren Besitzers, Ausschluss bei Kenntnis
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Rechtsprechung zu § 994 BGB
445 Entscheidungen zu § 994 BGB in unserer Datenbank:
- BGH, 14.03.2025 - V ZR 153/23
Grundstücksräumung nach Aufhebung des Zuschlags im Zwangsversteigerungsverfahren
Zum selben Verfahren:
- OLG Brandenburg, 29.06.2023 - 5 U 81/20
Rechtsfolgen fehlender Beteiligung des Eigentümers an der Zwangsversteigerung; ...
- OLG Brandenburg, 29.06.2023 - 5 U 81/20
- OLG Düsseldorf, 06.03.2023 - 9 U 149/19
Grenzen der Befugnis des Testamentsvollstreckers zur Veräußerung eines ...
- LG Bremen, 20.11.2020 - 4 O 1136/19
Eigentum durch Einbau verloren: Wertausgleich nur innerhalb der Leistungskette!
- BGH, 19.09.2014 - V ZR 269/13
Mietvertrag mit einem Golfclub über ein städtisches Rennbahngelände: ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Frankfurt, 04.10.2013 - 2 U 307/12
Verwendungs- oder Ausgleichsansprüche im Mietverhältnis
- OLG Frankfurt, 04.10.2013 - 2 U 307/12
- OLG Brandenburg, 26.03.2019 - 3 U 77/17
Wechselseitige Ansprüche nach Auszug des Nutzers aus einer im Eigentum des ...
- BGH, 10.07.2020 - V ZR 226/19
Herausgabe und Räumung des Clubhauses als Anspruch eines Untererbbauberechtigten ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Frankfurt, 11.10.2013 - 2 U 168/12
Streit um Bestehen eines Pachtvertrages über ein Klubhaus auf einer Golfanlage
- OLG Frankfurt, 11.10.2013 - 2 U 168/12
- FG München, 20.01.2021 - 4 K 1586/19
Nachlassverbindlichkeiten beim Erbfall
Querverweise
Auf § 994 BGB verweisen folgende Vorschriften:
Redaktionelle Querverweise zu § 994 BGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Inhalt der Schuldverhältnisse
- Verpflichtung zur Leistung
- § 292 II (Haftung bei Herausgabepflicht) (zu § 994 II)
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Verfahren
- Verfahren bei Zustellungen
- Zustellungen von Amts wegen
- § 167 (Rückwirkung der Zustellung) (zu § 994 II)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Verfahren vor den Landgerichten
- Verfahren bis zum Urteil
- § 262 (Sonstige Wirkungen der Rechtshängigkeit) (zu § 994 II)