Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 3 - Sachenrecht (§§ 854 - 1296) |
Abschnitt 3 - Eigentum (§§ 903 - 1011) |
Titel 4 - Ansprüche aus dem Eigentum (§§ 985 - 1007) |
(1) 1Der Besitzer kann für die auf die Sache gemachten notwendigen Verwendungen von dem Eigentümer Ersatz verlangen. 2Die gewöhnlichen Erhaltungskosten sind ihm jedoch für die Zeit, für welche ihm die Nutzungen verbleiben, nicht zu ersetzen.
(2) Macht der Besitzer nach dem Eintritt der Rechtshängigkeit oder nach dem Beginn der in § 990 bestimmten Haftung notwendige Verwendungen, so bestimmt sich die Ersatzpflicht des Eigentümers nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag.
recht des Besitzers § 1001Klage auf Verwendungsersatz § 1002Erlöschen des Verwendungsanspruchs § 1003Befriedigungsrecht des Besitzers § 1004Beseitigungs-
und Unterlassungs-
anspruch § 1005Verfolgungsrecht § 1006Eigentumsvermutung für Besitzer § 1007Ansprüche des früheren Besitzers, Ausschluss bei Kenntnis
Rechtsprechung zu § 994 BGB
425 Entscheidungen zu § 994 BGB in unserer Datenbank:
- BGH, 09.02.2023 - V ZR 93/22
Zum selben Verfahren:
- LG Bremen, 20.11.2020 - 4 O 1136/19
Eigentum durch Einbau verloren: Wertausgleich nur innerhalb der Leistungskette!
- BGH, 19.09.2014 - V ZR 269/13
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Zum selben Verfahren:
- OLG Frankfurt, 04.10.2013 - 2 U 307/12
Verwendungs- oder Ausgleichsansprüche im Mietverhältnis
- OLG Frankfurt, 04.10.2013 - 2 U 307/12
- OLG Karlsruhe, 27.03.2015 - 8 U 70/14
Verwendungsersatzanspruch des Vorvermächtnisnehmers: Tilgung eines zur ...
- BGH, 10.07.2020 - V ZR 226/19
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Zum selben Verfahren:
- OLG Frankfurt, 11.10.2013 - 2 U 168/12
Streit um Bestehen eines Pachtvertrages über ein Klubhaus auf einer Golfanlage
- OLG Frankfurt, 11.10.2013 - 2 U 168/12
- FG München, 20.01.2021 - 4 K 1586/19
Nachlassverbindlichkeiten beim Erbfall
- OLG Saarbrücken, 10.07.2019 - 1 U 121/18
Abschleppen eines unbefugt auf einem Privatgrundstück abgestellten Fahrzeugs: ...
Querverweise
Auf § 994 BGB verweisen folgende Vorschriften:
Redaktionelle Querverweise zu § 994 BGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Inhalt der Schuldverhältnisse
- Verpflichtung zur Leistung
- § 292 II (Haftung bei Herausgabepflicht) (zu § 994 II)
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Verfahren
- Verfahren bei Zustellungen
- Zustellungen von Amts wegen
- § 167 (Rückwirkung der Zustellung) (zu § 994 II)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Verfahren vor den Landgerichten
- Verfahren bis zum Urteil
- § 262 (Sonstige Wirkungen der Rechtshängigkeit) (zu § 994 II)