Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 3 - Sachenrecht (§§ 854 - 1296) |
| Abschnitt 3 - Eigentum (§§ 903 - 1011) |
| Titel 4 - Ansprüche aus dem Eigentum (§§ 985 - 1007) |
1Der Besitzer kann den Anspruch auf den Ersatz der Verwendungen nur geltend machen, wenn der Eigentümer die Sache wiedererlangt oder die Verwendungen genehmigt. 2Bis zur Genehmigung der Verwendungen kann sich der Eigentümer von dem Anspruch dadurch befreien, dass er die wiedererlangte Sache zurückgibt. 3Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn der Eigentümer die ihm von dem Besitzer unter Vorbehalt des Anspruchs angebotene Sache annimmt.
recht des Besitzers § 1001Klage auf Verwendungsersatz § 1002Erlöschen des Verwendungsanspruchs § 1003Befriedigungsrecht des Besitzers § 1004Beseitigungs-
und Unterlassungs-
anspruch § 1005Verfolgungsrecht § 1006Eigentumsvermutung für Besitzer § 1007Ansprüche des früheren Besitzers, Ausschluss bei Kenntnis
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Rechtsprechung zu § 1001 BGB
59 Entscheidungen zu § 1001 BGB in unserer Datenbank:
- BGH, 02.10.2015 - V ZR 221/14
Eigentümer-Besitzer-Verhältnis: Vorbehaltlose Herausgabe durch den Besitzer auf ...
- OLG Düsseldorf, 06.03.2023 - 9 U 149/19
Grenzen der Befugnis des Testamentsvollstreckers zur Veräußerung eines ...
- BGH, 18.07.2014 - V ZR 291/13
Entschädigung des ehemaligen Mitglieds einer LPG für den Verlust des Eigentums an ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Dresden, 17.10.2013 - 10 U 651/13
Eigentumsverhältnisse an einer Meliorationsanlage
- OLG Dresden, 17.10.2013 - 10 U 651/13
- BGH, 14.03.2025 - V ZR 153/23
Grundstücksräumung nach Aufhebung des Zuschlags im Zwangsversteigerungsverfahren
Zum selben Verfahren:
- OLG Brandenburg, 29.06.2023 - 5 U 81/20
Rechtsfolgen fehlender Beteiligung des Eigentümers an der Zwangsversteigerung; ...
- OLG Brandenburg, 29.06.2023 - 5 U 81/20
- BGH, 24.06.2002 - II ZR 266/01
Anforderungen an die Erteilung einer Genehmigung
- LG Bonn, 09.08.2019 - 1 O 20/19
Einwilligungsvorbehalt - KFZ Reparatur - Vergütung
- OLG Brandenburg, 07.05.2015 - 5 U (Lw) 87/14
Berufungsverfahren über den Vorbehalt des Anspruchs auf Verwendungsersatz bei ...
- OLG München, 10.11.2016 - 20 U 2080/16
Steigerung des Verkehrswertes einer Wohnung durch Aufwendungen
Querverweise
Auf § 1001 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Sachenrecht
- Erbrecht
- Rechtliche Stellung des Erben
- Erbschaftsanspruch
- § 2022 (Ersatz von Verwendungen und Aufwendungen)