Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 5 - Erbrecht (§§ 1922 - 2385) |
Abschnitt 2 - Rechtliche Stellung des Erben (§§ 1942 - 2063) |
Titel 3 - Erbschaftsanspruch (§§ 2018 - 2031) |
(1) Hat der Erbschaftsbesitzer zur Erbschaft gehörende Sachen herauszugeben, so bestimmt sich von dem Eintritt der Rechtshängigkeit an der Anspruch des Erben auf Schadensersatz wegen Verschlechterung, Untergangs oder einer aus einem anderen Grund eintretenden Unmöglichkeit der Herausgabe nach den Vorschriften, die für das Verhältnis zwischen dem Eigentümer und dem Besitzer von dem Eintritt der Rechtshängigkeit des Eigentumsanspruchs an gelten.
(2) Das Gleiche gilt von dem Anspruch des Erben auf Herausgabe oder Vergütung von Nutzungen und von dem Anspruch des Erbschaftsbesitzers auf Ersatz von Verwendungen.
grundsätzen § 2022Ersatz von Verwendungen und Aufwendungen § 2023Haftung bei Rechtshängigkeit, Nutzungen und Verwendungen § 2024Haftung bei Kenntnis § 2025Haftung bei unerlaubter Handlung § 2026Keine Berufung auf Ersitzung § 2027Auskunftspflicht des Erbschaftsbesitzers § 2028Auskunftspflicht des Hausgenossen § 2029Haftung bei Einzelansprüchen des Erben § 2030Rechtsstellung des Erbschaftserwerbers § 2031Herausgabeanspruch des für tot Erklärten
Rechtsprechung zu § 2023 BGB
15 Entscheidungen zu § 2023 BGB in unserer Datenbank:
- OLG Frankfurt, 23.10.2023 - 21 W 69/23
Umfang der Freistellung von der Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen ...
- OLG Frankfurt, 14.12.2023 - 21 W 120/23
Zurückweisung eines Antrags auf Entlassung des Testamentsvollstreckers, Vorrang ...
- BGH, 19.08.2021 - III ZB 23/21
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für Nachlassgegenstände durch Erben ...
- OLG Koblenz, 24.09.2007 - 12 U 1126/06
Begründung alleinigen Besitzes am Nachlassgegenstand durch einen Miterben; Umfang ...
- BGH, 02.04.1998 - III ZR 91/95
Zur Erstattung sog. Folgekosten bei Versorgungsleitungen in Straßengrundstücken
- FG Bremen, 27.09.2001 - 101091K 5
Grunderwerbsteuerpflicht des Eigentumsübergangs von Grundstücken bei gesetzlichem ...
- OLG Düsseldorf, 14.02.1991 - 10 U 171/90
Zulässiger Parteiwechsel zwischen Ersteherin und Zwangsverwalter; ...
- OLG Karlsruhe, 27.06.2007 - 7 U 248/06
Nachlasspflegschaft: Herausgabeanspruch des Nachlasspflegers; Anordnung der ...
- BGH, 12.12.2003 - V ZR 158/03
Herausgabeanspruch des Erben gegen den Erbschaftsbesitzer nach dem ZGB -DDR
- BGH, 14.10.2015 - IV ZR 438/14
Herausgabe- und Zinsansprüche des Erben gegen den Fiskus als Erbschaftsbesitzer
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 2023 BGB:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Verfahren vor den Landgerichten
- Verfahren bis zum Urteil
- § 262 (Sonstige Wirkungen der Rechtshängigkeit)