Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 5 - Erbrecht (§§ 1922 - 2385) |
| Abschnitt 2 - Rechtliche Stellung des Erben (§§ 1942 - 2063) |
| Titel 3 - Erbschaftsanspruch (§§ 2018 - 2031) |
(1) Der Erbschaftsbesitzer ist verpflichtet, dem Erben über den Bestand der Erbschaft und über den Verbleib der Erbschaftsgegenstände Auskunft zu erteilen.
(2) Die gleiche Verpflichtung hat, wer, ohne Erbschaftsbesitzer zu sein, eine Sache aus dem Nachlass in Besitz nimmt, bevor der Erbe den Besitz tatsächlich ergriffen hat.
grundsätzen § 2022Ersatz von Verwendungen und Aufwendungen § 2023Haftung bei Rechtshängigkeit, Nutzungen und Verwendungen § 2024Haftung bei Kenntnis § 2025Haftung bei unerlaubter Handlung § 2026Keine Berufung auf Ersitzung § 2027Auskunftspflicht des Erbschaftsbesitzers § 2028Auskunftspflicht des Hausgenossen § 2029Haftung bei Einzelansprüchen des Erben § 2030Rechtsstellung des Erbschaftserwerbers § 2031Herausgabeanspruch des für tot Erklärten
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Rechtsprechung zu § 2027 BGB
117 Entscheidungen zu § 2027 BGB in unserer Datenbank:
- OLG Naumburg, 13.06.2024 - 2 U 81/23
Anspruch eines Miterben gegen den miterbenden Erbschaftsbesitzer auf ...
- BGH, 12.11.2025 - IV ZB 34/24
Auskunftsansprüche der Vertragserben hinsichtlich des Verbleibs von ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Stuttgart, 21.05.2026 - 19 U 36/25
Rechtsschutzbedürfnis für die Vollstreckungsabwehrklage bei Vorliegen eines ...
- OLG Brandenburg, 24.01.2023 - 1 AR 2/23
Entscheidungszuständigkeit des im Rechtszug zunächst höheren Gerichts bei ...
- OLG Brandenburg, 07.05.2024 - 3 U 90/23
Auskunftsanspruch eines Erben gegen den Hausgenossen über den Bestand und ...
- OLG Saarbrücken, 17.12.2021 - 5 U 42/21
Anspruch auf Auskunft über Nachlass an Betreuer
- OLG Köln, 14.03.2024 - 24 U 152/22
Feststellung der Erbunwürdigkeit der Ehefrau eines Erblassers in Ansehung einer ...
- OLG Stuttgart, 23.06.2022 - 19 U 135/21
Erbenfeststellungsklage gegen Nachlasspfleger
Zum selben Verfahren:
- OLG Stuttgart, 30.06.2022 - 19 U 135/21
Zulässigkeit der (Wider-) Klage des Erbprätendenten gegen den Nachlasspfleger auf ...
- OLG Stuttgart, 30.06.2022 - 19 U 135/21
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 2027 BGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Inhalt der Schuldverhältnisse
- Verpflichtung zur Leistung
- § 260 (Pflichten bei Herausgabe oder Auskunft über Inbegriff von Gegenständen)