Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 5 - Erbrecht (§§ 1922 - 2385) |
| Abschnitt 2 - Rechtliche Stellung des Erben (§§ 1942 - 2063) |
| Titel 3 - Erbschaftsanspruch (§§ 2018 - 2031) |
grundsätzen § 2022Ersatz von Verwendungen und Aufwendungen § 2023Haftung bei Rechtshängigkeit, Nutzungen und Verwendungen § 2024Haftung bei Kenntnis § 2025Haftung bei unerlaubter Handlung § 2026Keine Berufung auf Ersitzung § 2027Auskunftspflicht des Erbschaftsbesitzers § 2028Auskunftspflicht des Hausgenossen § 2029Haftung bei Einzelansprüchen des Erben § 2030Rechtsstellung des Erbschaftserwerbers § 2031Herausgabeanspruch des für tot Erklärten
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Rechtsprechung zu § 2026 BGB
6 Entscheidungen zu § 2026 BGB in unserer Datenbank:
- BGH, 14.10.2015 - IV ZR 438/14
Herausgabe- und Zinsansprüche des Erben gegen den Fiskus als Erbschaftsbesitzer
- BGH, 12.12.2003 - V ZR 158/03
Herausgabeanspruch des Erben gegen den Erbschaftsbesitzer nach dem ZGB -DDR
- OLG Brandenburg, 06.05.2003 - 10 U 3/02
Erwerbe eines Grundstücks im Wege der Ersitzung; Anrechnung der Ersitzungszeit ...
- OLG Dresden, 13.02.2003 - 7 U 80/95
Begründung von Volkseigentum an einem Grundstück oder einem Grundstücksrecht im ...
- BGH, 28.02.2019 - IV ZR 153/18
Rechtsstreit um Zahlungsansprüche aufgrund einer Erbenstellung: Darlegungs- und ...
- BayObLG, 23.12.1960 - BReg. 1 Z 18/60
Erteilung eines Erbscheins und Begehren einer Grundbuchberichtigung; Aushändigung ...
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 2026 BGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Sachenrecht
- Eigentum
- Erwerb und Verlust des Eigentums an beweglichen Sachen
- Ersitzung
- §§ 937 ff. (Voraussetzungen, Ausschluss bei Kenntnis)