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| BGH, 19.12.1953 - II ZR 164/52 |
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- RG, 26.03.1917 - IV 398/16
Begründung einer Nachlassverbindlichkeit durch einen Vorerben
Auszug aus BGH, 19.12.1953 - II ZR 164/52
Das Berufungsgericht schliesst sich der vom Reichsgericht (RGZ 90, 91; 112, 129 [131]; 146, 343 [345]; JW 1938, 2822) entwickelten Rechtsprechung an, nach der die von einem Vorerben in Verwaltung des Nachlasses eingegangenen Verbindlichkeiten jedenfalls in der Regel Eigenverbindlichkeiten des Vorerben sind, aber zugleich auch Nachlassverbindlichkeiten sein können, für die der Nacherbe nach Eintritt des Nacherbfalles einzustehen hat.Diese Voraussetzungen sind nach einhelliger Meinung der Rechtsprechung und des Schrifttums jedenfalls dann erfüllt, wenn der Vorerbe bei Eingehung der Verbindlichkeit im Rahmen einer ordnungsmässigen Verwaltung des Nachlasses gehandelt hat (RGZ 90, 91 ff [96]; 148, 385 ff [391]).
- RG, 21.11.1925 - V 140/25
Nachlaßverbindlichkeit; Erbschaftskauf
Auszug aus BGH, 19.12.1953 - II ZR 164/52
Das Berufungsgericht schliesst sich der vom Reichsgericht (RGZ 90, 91; 112, 129 [131]; 146, 343 [345]; JW 1938, 2822) entwickelten Rechtsprechung an, nach der die von einem Vorerben in Verwaltung des Nachlasses eingegangenen Verbindlichkeiten jedenfalls in der Regel Eigenverbindlichkeiten des Vorerben sind, aber zugleich auch Nachlassverbindlichkeiten sein können, für die der Nacherbe nach Eintritt des Nacherbfalles einzustehen hat. - RG, 21.01.1935 - IV 311/34
Haftet der Erbe persönlich für Verbindlichkeiten, die er in ordnungsmäßiger …
Auszug aus BGH, 19.12.1953 - II ZR 164/52
Das Berufungsgericht schliesst sich der vom Reichsgericht (RGZ 90, 91; 112, 129 [131]; 146, 343 [345]; JW 1938, 2822) entwickelten Rechtsprechung an, nach der die von einem Vorerben in Verwaltung des Nachlasses eingegangenen Verbindlichkeiten jedenfalls in der Regel Eigenverbindlichkeiten des Vorerben sind, aber zugleich auch Nachlassverbindlichkeiten sein können, für die der Nacherbe nach Eintritt des Nacherbfalles einzustehen hat. - RG, 03.09.1935 - III 36/35
1. Unter welchen Voraussetzungen kann der befreite Vorerbe vom Nacherben die …
Auszug aus BGH, 19.12.1953 - II ZR 164/52
Diese Voraussetzungen sind nach einhelliger Meinung der Rechtsprechung und des Schrifttums jedenfalls dann erfüllt, wenn der Vorerbe bei Eingehung der Verbindlichkeit im Rahmen einer ordnungsmässigen Verwaltung des Nachlasses gehandelt hat (RGZ 90, 91 ff [96]; 148, 385 ff [391]).
- BGH, 04.10.1979 - VII ZR 319/78
Architektenhonorar: Beweislast
Gelingt ihm das nicht, so steht ihm Werklohn nur in der vom Besteller als vereinbart behaupteten Höhe zu (vgl. BGH Urteil vom 19. Dezember 1953 - II ZR 164/52 = LM § 2136 BGB Nr. 1; BGH Urteil vom 13. Juni 1957 - VII ZR 10/57 = LM § 632 BGB Nr. 3; BGH Urteil vom 23. Januar 1975 - VII ZR 192/73 = Schäfer/Finnern Z 8.41 Bl. 16;… Glanzmann, BGB-RGRK, 12. Aufl., § 632 Rdn. 19;… Palandt/Thomas, BGB, 38. Aufl., § 632 Anm. 4 m.w.N.). - BGH, 20.11.1961 - VIII ZR 65/61
Einrede mangelnder Sicherheit im Revisionsverfahren. Streitwert
In der Revisionsinstanz darf die Einrede indes nach § 566 in Verbindung mit § 528 Satz 1 ZPO als verzichtbare Einrede nur geltend gemacht werden, wenn die Partei glaubhaft macht, daß sie ohne ihr Verschulden außerstande gewesen ist, die Einrede schon in der Berufungsinstanz vorzubringen (vgl. RGZ 155, 239, 240; BGH Urt. v. 8. April 1953 - II ZR 164/52 - LM ZPO § 110 Nr. 1). - BGH, 13.06.1957 - VII ZR 10/57 Zwar muss im allgemeinen beim Werkvertrag der Unternehmer, der die übliche Vergütung im Sinne des § 632 Abs. 2 BGB beansprucht, gegenüber der Behauptung des Bestellers, es sei eine bestimmte Vergütung vereinbart worden, beweisen, dass eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden ist (vgl. die Urteile des II. Zivilsenats des BGH vom 19.12.1953 II ZR 164/52 = Betrieb 1954, 104 und des erkennenden Senats vom 26.11.1956 VII ZR 16/56).
- BGH, 11.11.1981 - IVa ZR 92/81
Bestimmung der Pflicht zur Leistung einer Prozesskostensicherheit für die …
Immerhin hätte der Senat für den Fall, daß die Einrede aus § 110 ZPO für die Kosten des Revisionsverfahrens zusätzlich erhoben worden wäre, ohne eine solche Bindung prüfen müssen, ob die Voraussetzung des § 110 Abs. 2 Satz 1 ZPO gegeben ist (BGHZ 37, 264 ff; Urteil vom 8. April 1953 - II ZR 164/52 - LM ZPO § 110 Nr. 1).
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