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Rechtsprechung
   BGH, 11.10.1956 - II ZR 167/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,4221
BGH, 11.10.1956 - II ZR 167/55 (https://dejure.org/1956,4221)
BGH, Entscheidung vom 11.10.1956 - II ZR 167/55 (https://dejure.org/1956,4221)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 1956 - II ZR 167/55 (https://dejure.org/1956,4221)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • VersR 1968, 550
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.05.1951 - II ZR 71/50

    Vermietung von Baugeräten. Mieterhaftung

    Auszug aus BGH, 11.10.1956 - II ZR 167/55
    Dazu hat es im Einklang mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs dargelegt, daß ein Wegfall der Geschäftsgrundlage nur dann zu einer Vertragsänderung führen kann, wenn die Erfüllung der vertraglichen Leistungspflicht dem Schuldner unzumutbar ist (RG JW 37, 31, 55 und 20, 36; BGHZ 2, 176; BGH LindMöhr § 242 [B b] Nr. 12 und § 284 Nr. 2 BGB; Soergel-Siebert § 242 IV, 1).
  • BGH, 10.07.1952 - IV ZR 15/52

    Recht des Gerichts zur Anordnung der schriftlichen Begutachtung

    Auszug aus BGH, 11.10.1956 - II ZR 167/55
    Deshalb muß Anträgen der Parteien auf Ladung von Sachverständigen zu diesem Zweck in der Regel stattgegeben werden (BGHZ 6, 398 [401]; RG HRR 35, 1549 und 37, 869, 1344).
  • BGH, 19.12.1950 - I ZR 7/50

    Zulässigkeit des Rechtsmittels

    Auszug aus BGH, 11.10.1956 - II ZR 167/55
    Wenn die Beklagte in ihrer Marktprognose von falschen Vorstellungen ausgegangen ist, so geht dies zu ihren Lasten, da grundsätzlich kein Vertragspartner an dem Risiko beteiligt werden kann, das für den ändern Vertragsteil in der Weiterverwendung der bezogenen Ware liegt (BGH I ZR 7/50 vom 19.12.1950; LindMöhr § 242 [Bb] Nr. 12 BGB).
  • BGH, 30.09.1952 - I ZR 83/52

    Zusammenbruch des Reichs. Geschäftsgrundlage

    Auszug aus BGH, 11.10.1956 - II ZR 167/55
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann ein Schuldner, abgesehen von besonderen, hier nicht gegebenen Umständen, aus einer Änderung der Verhältnisse, die voraussehbar war, keine Ermässigung seiner Verbindlichkeiten unter dem Gesichtspunkt des Wegfalls der Geschäftsgrundlage herleiten (BGHZ 7, 238; BGH BB 53, 144; BGH LindMöhr Nr. 2 zu Art. 7 EGBGB).
  • BGH, 14.05.1956 - II ZR 33/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.10.1956 - II ZR 167/55
    Diese Erwägungen hat der Senat bei der Auslegung eines Saatgutvermehrungsvertrages bereits in seiner Entscheidung vom 14. Mai 1956 (II ZR 33/54) gebilligt.
  • OLG Karlsruhe, 15.01.2024 - 22 U 1/21

    Schadensersatz aus einem Schiffsunfall auf dem Rhein

    Schließlich darf der Bergfahrer seinen Kurs nicht in einer Weise ändern, die zu einem Zusammenstoß führen könnte (§ 6.03 3. RheinSchPV), er darf insbesondere den Kurs des Talfahrers nicht kreuzen (BGH, Urteil vom 19.02.1968 - II ZR 167/65, VersR 1968, 550, 551; Urteil vom 25.11.1968 - II ZR 151/67 -, VersR 1969, 323, 324).

    Diese grundsätzliche Beweislastverteilung gilt aber dann nicht mehr, wenn der Bergfahrer den Kurs des Talfahrers kreuzt und dadurch die Gefahr eines Zusammenstoßes herbeiführt; in diesen Fällen obliegt es vielmehr dem Bergfahrer, sich zu entlasten und nachzuweisen, dass er dennoch einen geeigneten Weg freigelassen hat (BGH, Urteil vom 19.02.1968 - II ZR 167/65, VersR 1968, 550, 551; Urteil vom 25.11.1968 - II ZR 151/67 -, VersR 1969, 323, 324).

    In solchen Fällen obliegt es vielmehr dem seinen Kurs ändernden Fahrzeug darzulegen und zu beweisen, dass die Kursänderung zulässig war, also zu einem Zeitpunkt und in einer Entfernung stattfand, dass die Gefahr einer Kollision nicht bestand (BGH, Urteil vom 19.02.1968 - II ZR 167/65, VersR 1968, 550, 551).

    Deshalb bedarf es auch keiner weiteren Aufklärung, ob die Weisung, die auch nach der Auffassung der von der Beklagten beauftragten Sachverständigen erst spät erfolgte (Gutachten der Sachverständigen D./H., S. 112), nämlich erst 14 Sekunden vor der Kollision bei einem Abstand der beiden Schiffe zueinander von nur (max.) 106, 556 m (…a.a.O., S. 113/114), zu spät war, um eine gefahrlose Begegnung Backbord-Backbord zu ermöglichen, wenngleich schon die Tatsache, dass eine Sekundenrechnung angestellt werden muss, daraufhin deutet, dass die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes nicht ausgeschlossen werden konnte (BGH, Urteil vom 19.02.1968 - II ZR 167/65 -, VersR 1968, 550, 551); ein Sachverständigengutachten zu dieser Frage ist aus diesem Grund nicht zu einzuholen.

    Selbst wenn eine Begegnung Backbord-Backbord nautisch sinnvoll gewesen wäre, hätte dies die Schiffsführung des TMS "A." nicht von ihrer Verpflichtung zur Einhaltung der Sorgfaltsregeln der Rheinschiffahrtspolizeiverordnung für den Begegnungsverkehr entbunden (BGH, Urteil vom 19.02.1968 - II ZR 167/65 -, VersR 1968, 550; Zentralkommission für die Rheinschiffahrt…, Urteil vom 10. Juni 1998 - 374 Z 7/98 - [juris Rn. 56];… Urteil vom 25. Oktober 2004 - 426 Z - 6/04 - [juris Rn. 19]; Rheinschiffahrtsobergericht Karlsruhe…, Urteil vom 25. Januar 2002 - U 3/01 RhSch - [juris Rn. 38]).

    Rn. 72 3.3.4 Der Bergfahrer darf seinen Kurs nicht in einer Weise ändern, die zu einem Zusammenstoß führen könnte (§ 6.03 3. RheinSchPV), er darf insbesondere den Kurs des Talfahrers nicht kreuzen (BGH, Urteil vom 19.02.1968 - II ZR 167/65, VersR 1968, 550, 551; Urteil vom 25.11.1968 - II ZR 151/67 -, VersR 1969, 323, 324).

    Im Interesse der Verkehrssicherheit ist es daher geboten, strenge Anforderungen an die Voraussetzungen zu stellen, unter denen die Kursänderung zulässig ist (BGH, Urteil vom 19.02.1968 - II ZR 167/65, VersR 1968, 550, 551 unter II.).

    Rn. 82 3.3.7 Ohne Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, dass im Bereich der späteren Unfallstelle ein Übergang der Bergfahrer an das linksrheinische Ufer üblich ist, denn die Schifffahrtsüblichkeit von Kursen entband die Schiffsführung des TMS "A." nicht von ihrer Verpflichtung zur Einhaltung der vorgenannten Sorgfaltsregeln (BGH, Urteil vom 19.02.1968 - II ZR 167/65 -, VersR 1968, 550; Zentralkommission für die Rheinschiffahrt…, Urteil vom 10. Juni 1998 - 374 Z - 7/98 - [juris Rn. 56];… Urteil vom 25. Oktober 2004 - 426 Z - 6/04 - [juris Rn. 19]; Rheinschiffahrtsobergericht Karlsruhe…, Urteil vom 25. Januar 2002 - U 3/01 RhSch - [juris Rn. 38]).

  • BGH, 20.05.1970 - VIII ZR 197/68

    Rücktritt vom Mietvertrag - Minderung des Mietzinses - Risikobereich des Mieters …

    Sowenig der Käufer einer Sache sich darauf berufen kann, daß sich die erwartete Weiterverkaufsmöglichkeit zerschlagen hat (BGH Urteil vom 16. Januar 1953 - I ZR 42/52 - LM § 242 (Bb) Nr. 12 und vom 11. Oktober 1956 - II ZR 167/55 BB 1957, 164; vgl. auch BGHZ 17, 317, 327) [BGH 26.05.1955 - II ZR 256/54], sowenig kann der Mieter eines zu gewerblichen Zwecken benutzten Grundstücks den Vermieter an seinem Geschäftsrisiko beteiligen.
  • BGH, 25.11.1968 - II ZR 151/67

    Schadensersatz aus einem Schiffsunfall - Fehlerhafter Überholvorgang - Zulässige …

    Der Senat hat bereits entschieden, daß der kreuzende Bergfahrer seine Behauptung zu beweisen habe, er habe sein Kreuzungsmanöver in einer solchen Entfernung vom Talfahrer vorgenommen, daß keine Gefahr eines Zusammenstoßes bestanden habe (BGH VersR 1968, 550, 551).

    Auch eine verspätete Kursweisung ist, wie das Berufungsgericht zutreffend angenommen hat, für den Talfahrer verbindlich (vgl. BGH VersR 1968, 550, 551), es sei denn, daß die Voraussetzungen des § 5 RhSchPVO vorliegen, was auch in diesem Fall der Talfahrer zu beweisen hat.

  • BGH, 28.11.1988 - II ZR 28/88

    Haftungsverteilung bei einem Unfall in der Binnenschiffahrt

    Dieser Zweck legt es weiter nahe, daß die Talfahrer auch eine nicht sachgemäße oder an sich zeitiger gebotene Kursweisung der Bergfahrer befolgen müssen (vgl. Senatsurt. v. 19. Februar 1968 - II ZR 167/55, VersR 1968, 550, 551 und v. 25. November 1968 - II ZR 136/67, VersR 1969, 321, 322;… vgl. weiter Wassermeyer a.a.O. S. 197).
  • BGH, 03.02.1975 - II ZR 126/73

    Revision wegen fehlerhafter Umgehung von Zeugenaussagen - Anforderungen an …

    19.2.68 - II ZR 167/65, VersR 1968, 550, 551 undv.
  • BGH, 05.11.1970 - II ZR 91/68

    Nichtbeachtung der rechtzeitigen Weisung des Bergfahrers - Anspruch auf …

    Da das Berufungsgericht - ausgehend von der zutreffenden Rechtsauffassung, daß ein Bergfahrer, der unter Verstoß gegen § 37 Nr. 2 RhSchPVO (1954) eine kreuzende Kursänderung vorschreibt, von seinem Kursweisungsrecht einen fehlerhaften Gebrauch macht (BGH VersR 1968, 550) - positive Feststellungen über den Verlauf der Kurse vor der Begegnung getroffen hat, brauchte es den Zeugen B. nicht nochmals zu vernehmen.
  • BGH, 05.11.1970 - II ZR 92/68

    Kollision zweier Fährschiffe auf dem Rhein und Ersatz des daraus resultierenden …

    Da das Berufungsgericht - ausgehend von der zutreffenden Rechtsauffassung, daß ein Bergfahrer, der unter Verstoß gegen § 37 Nr. 2 RhSchPVO (1954) eine kreuzende Kursänderung vorschreibt, von seinem Kursweisungsrecht einen fehlerhaften Gebrauch macht (BGH VersR 1968, 550) - positive Feststellungen über den Verlauf der Kurse vor der Begegnung getroffen hat, brauchte es den Zeugen B. nicht nochmals zu vernehmen.
  • BGH, 25.11.1968 - II ZR 136/67

    Revision gegen eine Entscheidung des Rheinschifffahrtsgerichts sowie des …

    Auch eine verspätete Kursweisung ist, wie das Berufungsgericht zutreffend angenommen hat, für den Talfahrer verbindlich (vgl. BGH VersR 1968, 550, 551), es sei denn, daß die Voraussetzungen des § 5 RhSchPVO vorliegen, was auch in diesem Fall der Talfahrer zu beweisen hat.
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