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Rechtsprechung
   BGH, 04.07.1960 - II ZR 168/58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,1016
BGH, 04.07.1960 - II ZR 168/58 (https://dejure.org/1960,1016)
BGH, Entscheidung vom 04.07.1960 - II ZR 168/58 (https://dejure.org/1960,1016)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 1960 - II ZR 168/58 (https://dejure.org/1960,1016)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Anfechtungsgründe, Außerordentliche Kündigung des Anstellungsvertrages, Beschlussmängelklage, Grundsätzlich keine Anhörung vor Kündigung, Kündigungsgrund, Mangelhafte Ankündigung des Beschlussgegenstandes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 1861
  • MDR 1960, 998
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (9)

  • RG, 19.07.1943 - II 31/43

    Zur Frage der Gewährung rechtlichen Gehörs im genossenschaftlichen …

    Auszug aus BGH, 04.07.1960 - II ZR 168/58
    Das Berufungsgericht übersieht hierbei, daß sowohl über die Amtsenthebung des Klägers zu 1 wie über seine fristlose Entlassung Beschluß gefaßt wurde, daß der Kläger zu 2 nach dem eigenen Vortrag der Beklagten (S. 4 ihres Schriftsatzes vom 2.6.1958, Bl. 81 der Akten) in der Generalversammlung vom 12. Juni 1957 kraft eigenen Mitgliedschaftsrechts und nicht in Vollmacht des Klägers zu 1 aufgetreten ist, und daß da, wo eine Pflicht zur Gewährung rechtlichen Gehörs besteht, diese Pflicht nur dann nicht erfüllt zu werden braucht, wenn die Abstimmung auch ohne Anhörung des Betroffenen offensichtlich mit Sicherheit zu keinem anderen Ergebnis führen konnte (RGZ 171, 205, 208).Auf diesen Mängeln beruht das Berufungsurteil aber nicht.

    Das folgt aus den einschneidenden Wirkungen der Maßnahme für den betroffenen Genossen, den möglicherweise einander widersprechenden Belangen der einzelnen Genossen in wirtschaftlichen Fragen (RGZ 171, 205, 206) und aus der genossenschaftlichen Treupflicht, die nicht nur den Genossen gegenüber der Genossenschaft, sondern auch der Genossenschaft ihren Mitgliedern gegenüber obliegt.

    Das Berufungsgericht übersieht hierbei, daß sowohl über die Amtsenthebung des Klägers zu 1 wie über seine fristlose Entlassung Beschluß gefaßt wurde, daß der Kläger zu 2 nach dem eigenen Vortrag der Beklagten (S. 4 ihres Schriftsatzes vom 2.6.1958, Bl. 81 der Akten) in der Generalversammlung vom 12. Juni 1957 kraft eigenen Mitgliedschaftsrechts und nicht in Vollmacht des Klägers zu 1 aufgetreten ist, und daß da, wo eine Pflicht zur Gewährung rechtlichen Gehörs besteht, diese Pflicht nur dann nicht erfüllt zu werden braucht, wenn die Abstimmung auch ohne Anhörung des Betroffenen offensichtlich mit Sicherheit zu keinem anderen Ergebnis führen konnte ( RGZ 171, 205, 208).

    Das folgt aus den einschneidenden Wirkungen der Maßnahme für den betroffenen Genossen, den möglicherweise einander widersprechenden Belangen der einzelnen Genossen in wirtschaftlichen Fragen ( RGZ 171, 205, 206) und aus der genossenschaftlichen Treupflicht, die nicht nur den Genossen gegenüber der Genossenschaft, sondern auch der Genossenschaft ihren Mitgliedern gegenüber obliegt.

  • RG, 08.04.1908 - I 595/07

    Aktiengesellschaft; Vorzugsaktien; Bezugsrecht

    Auszug aus BGH, 04.07.1960 - II ZR 168/58
    a) Der Zweck der Berufung der Hauptversammlung muß so deutlich angegeben werden, daß sich der Gegenstand der Verhandlung erkennen läßt (vgl. RGZ 68, 235; Lang/Weidmüller, GenG § 46 Anm. 2 Abs. 2; Meyer/Meulenbergh, GenG § 46 Anm. 2).

    Der Zweck der Berufung der Hauptversammlung muß so deutlich angegeben werden, daß sich der Gegenstand der Verhandlung erkennen läßt (vgl. RGZ 68, 235 ; Lang/Weidmüller, GenG § 46 Anm. 2 Abs. 2; Meyer/Meulenbergh, GenG § 46 Anm. 2).

  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 31.03.1949 - I ZS 205/48
    Auszug aus BGH, 04.07.1960 - II ZR 168/58
    Die Mitglieder einer Genossenschaft haben allerdings im genossenschaftsinternen Ausschließungsverfahren auch ohne dahingehende Satzungsbestimmung Anspruch auf rechtliches Gehör (RG DR 1940, 2013; OGHZ 1, 370, 375).

    Die Mitglieder einer Genossenschaft haben allerdings im genossenschaftsinternen Ausschließungsverfahren auch ohne dahingehende Satzungsbestimmung Anspruch auf rechtliches Gehör (RG DR 1940, 2013; OGHZ 1, 370, 375).

  • BGH, 26.03.1956 - II ZR 57/55

    Abberufung des Vorstands nach Vertrauensentzug

    Auszug aus BGH, 04.07.1960 - II ZR 168/58
    Überhaupt unterliegt die fristlose Kündigung eines langjährigen Dienstverhältnisses von Vorstandsmitgliedern strengen Anforderungen (RG JW 1937, 2827; Senatsurteil vom 26.3.1956 - II ZR 57/55 - BGHZ 20, 239, 249 ).
  • BGH, 10.03.1960 - II ZR 56/59

    Anfechtungsklage gegen Genossenschaft

    Auszug aus BGH, 04.07.1960 - II ZR 168/58
    Das hat der erkennende Senat bereits in seinem zum Abdruck in der amtlichen Sammlung bestimmten Urteil vom 10.3.1960 - II ZR 56/59 - ( WM 1960, 428 ) ausgesprochen.
  • BGH, 20.10.1954 - II ZR 280/53

    Vorstandsmitglied und Mehrheitsaktionär

    Auszug aus BGH, 04.07.1960 - II ZR 168/58
    Darum können es die lange Dauer des Anstellungsverhältnisses und der Umstand, daß das Vorstandsmitglied seine Pflicht stets erfüllt und wertvolle Dienste geleistet hat, der Genossenschaft zur Pflicht machen, die Entlassungsgründe dem Betroffenen im einzelnen darzulegen (vgl. das Senatsurteil v. 20.10.1954 - II ZR 280/53 - BGHZ 15, 71, 76/77) und es ihm zu überlassen, ob und inwieweit er hierzu Stellung nehmen will.
  • BAG, 17.04.1956 - 2 AZR 340/55

    Verdacht der Untreue - Fristlose Entlassung - Vertrauensstellung - Filialleiter - …

    Auszug aus BGH, 04.07.1960 - II ZR 168/58
    Der wichtige Grund erfordert seinerseits eine umfassende Prüfung aller für die sofortige Auflösung des Dienstverhältnisses wesentlichen Umstände und eine sorgfältige Abwägung des Interesses des Kündigenden an der fristlosen Entlassung gegen das Interesse des anderen Teils an der Fortsetzung des Anstellungsverhältnisses (BAG 2, 333, 336).
  • RG, 21.12.1926 - II 162/26

    Genossenschaftsgesetz.

    Auszug aus BGH, 04.07.1960 - II ZR 168/58
    Die endgültige Entscheidung über die Abberufung eines Vorstandsmitglieds und die fristlose Kündigung seines Anstellungsverhältnisses obliegt der Generalversammlung (KG OLG 19, 344; RGZ 115, 351, 355; 144, 384, 385; RAG JW 1933, 2721).
  • RG, 05.06.1934 - II 59/34

    Kann der zum Vorstandsmitglied einer Genossenschaft Gewählte, solange er nicht …

    Auszug aus BGH, 04.07.1960 - II ZR 168/58
    Die endgültige Entscheidung über die Abberufung eines Vorstandsmitglieds und die fristlose Kündigung seines Anstellungsverhältnisses obliegt der Generalversammlung (KG OLG 19, 344; RGZ 115, 351, 355; 144, 384, 385; RAG JW 1933, 2721).
  • BGH, 20.06.2023 - VI ZR 207/22

    Rechtschutzbedürfnis für Ehrschutzklagen gegen Äußerungen, die der …

    Dem betroffenen Mitglied ist im Ausschließungsverfahren auch ohne dahingehende Satzungsbestimmung rechtliches Gehör zu gewähren (…vgl. BGH, Urteile vom 2. Dezember 2002 - II ZR 1/02, ZIP 2003, 343, juris Rn. 15;… vom 3. März 1971 - KZR 5/70, BGHZ 55, 381, juris Rn. 43; vom 4. Juli 1960 - II ZR 168/58, NJW 1960, 1861, juris Rn. 15).
  • BGH, 26.02.1996 - II ZR 77/95

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Ausschließung eines Genossenschafts-Mitglieds

    Das entspricht der einhelligen Meinung zum Recht der eingetragenen Genossenschaft, wonach die Mitglieder einer Genossenschaft im genossenschaftsinternen Ausschließungsverfahren auch ohne dahingehende Satzungsbestimmung Anspruch auf rechtliches Gehör haben (vgl. BGH, Urt. v. 4. Juli 1960 - II ZR 168/58, NJW 1960, 1861 m.w.N.; RG, DR 1940, 2013).

    Die genossenschaftliche Treuepflicht besteht nicht nur auf seiten der Genossen gegenüber der Genossenschaft, sondern obliegt auch der Genossenschaft gegenüber ihren Mitgliedern (vgl. BGH, Urt. v. 4. Juli 1960 - II ZR 168/58, NJW 1960, 1861 m.w.N.;… Menzel, Der Ausschluß aus der eingetragenen Genossenschaft, 1977, S. 22 ff.).

  • LG Potsdam, 15.08.2022 - 8 O 160/21

    Rechtmäßigkeit der Beschlüsse einer Mitgliederversammlung desDachverbands der …

    Von einer Anhörung der Betroffenen ist die Wirksamkeit des Widerrufs nicht abhängig (BGH NJW 1984, 2689; NJW 1960, 1861).
  • OLG Zweibrücken, 19.12.2001 - 3 W 272/01

    Vereinsrecht: Beschwerde gegen Zurückweisung der Anregung auf Einleitung eines …

    Auch dies hat im hier gegebenen Fall die Nichtigkeit des Vereinausschlusses zur Folge (vgl. BGHZ 27, 297, 298 f.; BGH NJW 1960, 1861; 1990, 40, 41; RG JW 1925, 49;… Sauter/Schweyer aaO Rdnr. 94).
  • BGH, 18.06.1984 - II ZR 221/83

    Frist für die fristlose Kündigung des Vorstandsmitglieds einer Genossenschaft; …

    Die Anhörung des Kündigungsgegners ist zur Wirksamkeit der Kündigung nicht erforderlich (Sen. Urt.v. 4.7.1960 - II ZR 168/58, WM 1960, 859;… Palandt/Putzo, BGB 43. Aufl. § 626 Anm. 2 f m.w.N.).
  • BAG, 05.05.1977 - 2 AZR 297/76

    Ausschlußfrist - Verwirkung - Genossenschaft - Generalversammlung - Recht zur …

    2. Das Landesarbeitsgericht hat auch zutreffend angenommen, daß bei einer eingetragenen Genossenschaft nur der Generalversammlung das Recht zusteht, über die endgültige Abberufung eines Vorstandsmitglieds sowie über die fristlose Kündigung seines Dienstverhältnisses zu entscheiden (…vgl. Lang-Weidmüller, GenG, 30. Aufl., § 4-0 Anm. 1; Meyer-Meulenbergh, GenG, 11.Auf 1., § 40 Anm. 2; Klaus Müller, GenG, l.Band, 1976, § 40 Anm. V 2 und 6; Paulick,- Das Recht der eingetragenen Genossenschaft, 1956, S.219j BGS, Urteil vom 4. Juli I960 - II ZR 168/58 -, NJW 1960, 1861).
  • BGH, 29.03.1973 - II ZR 20/71

    Fristlose Entlassung eines Genossenschaftsvorstands

    Ein Verstoß hiergegen berührt aber grundsätzlich nicht die Wirksamkeit der Kündigungserklärung (BGH, Urt. v. 4.7. 1960 - II ZR 168/58 -, LM GenG § 40 Nr. 1;… BAG, Urt. v. 17.8. 1972 - 2 AZR 415/71 -, NJW 1973, 533; vgl. auch BGHZ 27, 220, 223 ff).

    Jedenfalls reichten sie in ihrer Gesamtheit als Kündigungsgrund aus, auch wenn man berücksichtige, daß bei einem langjährigen leitenden Angestellten, insbesondere in vorgerücktem Alter, an eine fristlose Kündigung hohe Anforderungen zu stellen seien (vgl. BGHZ 20, 239, 249; BGH, Urt. v. 4.7. 1960 - II ZR 168/58 -, LM GenG § 40 Nr. 1).

  • OLG Zweibrücken, 08.05.2006 - 3 W 197/05

    Eingetragener Verein: Voraussetzungen der Amtslöschung; Teilnahmerechtes eines …

    Das Abberufungsorgan entscheidet hierbei nach seinem Ermessen, weil es kein Recht auf Fortbestand der Organstellung gibt (BGH NJW 1960, 1861).
  • BGH, 13.07.1961 - II ZR 212/59

    Geltung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs bei Ausschluss eines …

    Will ein Verein ein Mitglied aus seinen Reihen ausschließen, so muß dem Betroffenen Gelegenheit gegeben werden, sich gegen die ihm gemachten Vorwürfe zu verteidigen (RG JW 1925, 49; SeuffArch 86 Nr. 1; 96 Nr. 43; HRR 1942 Nr. 779; BGH NJW 1960, 1861).
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