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Rechtsprechung
   BGH, 19.12.1974 - II ZR 177/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,7681
BGH, 19.12.1974 - II ZR 177/72 (https://dejure.org/1974,7681)
BGH, Entscheidung vom 19.12.1974 - II ZR 177/72 (https://dejure.org/1974,7681)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 1974 - II ZR 177/72 (https://dejure.org/1974,7681)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zur Unwirksamkeit eines nicht in die Satzung aufgenommenen Sachgründungsvertrages gegenüber der Gesellschaft - Genehmigung von Prozesshandlungen eines früheren Bevollmächtigten durch einen später hinzugetretenen Prozessbevollmächtigten - Zur nichtigen Rückgewähr der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DB 1975, 393
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.07.1960 - VIII ZR 215/59

    Begriff des Gewerbebetriebes

    Auszug aus BGH, 19.12.1974 - II ZR 177/72
    Dadurch, daß er die Revision begründet hat und auch weiterhin im Revisionsverfahren für die Beklagten aufgetreten ist, hat er die bisherige Prozeßführung für diese genehmigt, so daß ein etwaiger Vertretungsmangel bei Einlegung der Revision rückwirkend geheilt wäre (…BGH, Urt. v. 9.5. 51 - II ZR 108/50, MDR 1951, 732; Urt. v. 7.7.60 - VIII ZR 215/59, LM BGB § 209 Nr. 10).
  • RG, 05.03.1938 - II 104/37

    1. Zur Haftung der Verwaltungsträger einer Aktiengesellschaft gegenüber …

    Auszug aus BGH, 19.12.1974 - II ZR 177/72
    Durch die Überweisung auf das Konto des Vorstands der N. AG ist K. von seiner Bareinzahlungsverpflichtung nicht frei geworden, da der auf ihn entfallende Einlagebetrag vereinbarungsgemäß nicht in die freie Verfügung des Vorstands gelangt, sondern zur Durchführung eines nach § 27 Abs. 2 AktG unwirksamen Vertrags dem Gesellschaftsvermögen sogleich wieder entzogen worden ist (§ 54 Abs. 2 und 3 AktG; vgl. RGZ 157, 213, 225).
  • BGH, 09.05.1951 - II ZR 108/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.12.1974 - II ZR 177/72
    Dadurch, daß er die Revision begründet hat und auch weiterhin im Revisionsverfahren für die Beklagten aufgetreten ist, hat er die bisherige Prozeßführung für diese genehmigt, so daß ein etwaiger Vertretungsmangel bei Einlegung der Revision rückwirkend geheilt wäre (BGH, Urt. v. 9.5. 51 - II ZR 108/50, MDR 1951, 732;… Urt. v. 7.7.60 - VIII ZR 215/59, LM BGB § 209 Nr. 10).
  • BGH, 09.03.1981 - II ZR 54/80

    Verpflichtung einer Vor-GmbH; Umfang der Versicherung über Einlageleistungen bei …

    Das kommt im wesentlichen nur bei Verträgen mit den Gründern selbst in Betracht, sofern es sich um eine Umgehung der Sachgründungsvorschriften handelt (vgl. BGHZ 28, 314, 316; Urt. d. Sen. v. 19.12.74 - II ZR 177/72, LM AktG 1965, § 27 Nr. 1).
  • BGH, 19.04.1982 - II ZR 55/81

    Holzmann - Bezugsrechtsausschluss bei genehmigtem Kapital

    Hierfür kann es keinen Unterschied machen, ob das für die einzubringenden Gegenstände vereinbarte Entgelt entgegen dem Verbot des § 66 Abs. 1 Satz 2 AktG mit dem für die Aktien einzuzahlenden Betrag verrechnet wird (vgl. BGHZ 15, 52, 58), ob die Gesellschaft eine schon erbrachte Bareinlage abredegemäß alsbald wieder zur Vergütung einer Sachleistung zurückzahlt (vgl. BGHZ 28, 314, 319 f; Urt. d. Sen. v. 19.12.74 - II ZR 177/72, LM AktG 1965, § 27 Nr. 1 zu II 1) oder ob sie die übernommenen Sachgüter zunächst bezahlt und der Veräußerer alsdann mit dem Erlös seine Bareinlageschuld begleicht.
  • BGH, 20.11.2006 - II ZR 176/05

    Einbringung eines Warenlagers durch einen Gründungsaktionär; Aufspaltung in …

    Eine derartige Ansicht, durch welche die dem Schutz der verbindlichen Kapitalaufbringungsvorschriften gegen Umgehung dienenden Regeln über die verdeckte Sacheinlage stets nach Belieben der Organe der Gesellschaft "ausgehebelt" werden könnten, ist schlechthin unvertretbar und steht in Widerspruch zur ständigen Senatsrechtsprechung (vgl. bereits Sen.Urt. v. 19. Dezember 1974 - II ZR 177/72, WM 1975, 177, 178; vgl. auch BGHZ 113, 335, 347 f.); die vom Berufungsgericht als vermeintlicher Beleg für seine Auffassung zitierte Senatsentscheidung vom 11. November 1985 (II ZR 109/84, NJW 1986, 837, 839 f.), die sich mit der Bankenhaftung für Konkursverschleppung befasst, ist ersichtlich nicht einschlägig.
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