Aktiengesetz
Erstes Buch - Aktiengesellschaft (§§ 1 - 277) |
Dritter Teil - Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter (§§ 53a - 75) |
(1) 1Die Aktionäre und ihre Vormänner können von ihren Leistungspflichten nach den §§ 54 und 65 nicht befreit werden. 2Gegen eine Forderung der Gesellschaft nach den §§ 54 und 65 ist die Aufrechnung nicht zulässig.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend für die Verpflichtung zur Rückgewähr von Leistungen, die entgegen den Vorschriften dieses Gesetzes empfangen sind, für die Ausfallhaftung des ausgeschlossenen Aktionärs sowie für die Schadenersatzpflicht des Aktionärs wegen nicht gehöriger Leistung einer Sacheinlage.
(3) Durch eine ordentliche Kapitalherabsetzung oder durch eine Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien können die Aktionäre von der Verpflichtung zur Leistung von Einlagen befreit werden, durch eine ordentliche Kapitalherabsetzung jedoch höchstens in Höhe des Betrags, um den das Grundkapital herabgesetzt worden ist.
ereignisse; Begriffsbestimmungen § 67bÜbermittlung von Informationen durch Intermediäre an die Aktionäre § 67cÜbermittlung von Informationen durch Intermediäre an die Gesellschaft; Nachweis des Anteilsbesitzes § 67dInformationsanspruch der Gesellschaft gegenüber Intermediären § 67eVerarbeitung und Berichtigung personenbezogener Daten der Aktionäre § 67fKosten; Verordnungs-
ermächtigung § 68Übertragung von Namensaktien; Vinkulierung § 69Rechtsgemeinschaft an einer Aktie § 70Berechnung der Aktienbesitzzeit § 71Erwerb eigener Aktien § 71aUmgehungsgeschäfte § 71bRechte aus eigenen Aktien § 71cVeräußerung und Einziehung eigener Aktien § 71dErwerb eigener Aktien durch Dritte § 71eInpfandnahme eigener Aktien § 72Kraftloserklärung von Aktien im Aufgebotsverfahren § 73Kraftloserklärung von Aktien durch die Gesellschaft § 74Neue Urkunden an Stelle beschädigter oder verunstalteter Aktien oder Zwischenscheine § 75Neue Gewinnanteilscheine
Rechtsprechung zu § 66 AktG
44 Entscheidungen zu § 66 AktG in unserer Datenbank:
- BGH, 06.12.2011 - II ZR 149/10
Zur Zulässigkeit von Vereinbarungen über den aktienrechtlichen ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Frankfurt, 06.07.2010 - 5 U 205/07
Aktienrechtlicher Differenzhaftungsanspruch
- OLG Frankfurt, 06.07.2010 - 5 U 205/07
- OLG Stuttgart, 12.10.2022 - 20 U 25/22
Beitrittserklärung zu einer Genossenschaft Stundungs- und ...
- OLG Stuttgart, 19.09.2017 - 12 U 8/17
Insolvenz: Wirksamkeit einer Abtretung von Ansprüchen des Schuldners gegen den ...
- OLG Hamburg, 02.06.2006 - 11 U 244/05
Aktiengesellschaft: Vollwertigkeitsprinzip als Voraussetzung für die Abtretung ...
- OLG München, 10.05.2012 - 14 U 2175/11
Aktiengesellschaft: Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Verbot der ...
- OLG Frankfurt, 05.01.2018 - 4 U 85/17
Verjährung von Ansprüchen aus atypischem stillem Gesellschaftsvertrag
- BGH, 11.05.2009 - II ZR 137/08
Lurgi II
Zum selben Verfahren:
- BGH, 09.07.2007 - II ZR 62/06
"Lurgi" - Zur Abgrenzung von Nachgründungsgeschäften und gemischten verdeckten ...
- OLG Frankfurt, 10.02.2006 - 10 U 265/04
Nachgründungspflicht für Werkverträge bei Forderungsverpfändung aus dem Vertrag
- BGH, 09.07.2007 - II ZR 62/06