Aktiengesetz
Erstes Buch - Aktiengesellschaft (§§ 1 - 277) |
Dritter Teil - Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter (§§ 53a - 75) |
(1) Die Anteile der Aktionäre am Gewinn bestimmen sich nach ihren Anteilen am Grundkapital.
(2) 1Sind die Einlagen auf das Grundkapital nicht auf alle Aktien in demselben Verhältnis geleistet, so erhalten die Aktionäre aus dem verteilbaren Gewinn vorweg einen Betrag von vier vom Hundert der geleisteten Einlagen. 2Reicht der Gewinn dazu nicht aus, so bestimmt sich der Betrag nach einem entsprechend niedrigeren Satz. 3Einlagen, die im Laufe des Geschäftsjahrs geleistet wurden, werden nach dem Verhältnis der Zeit berücksichtigt, die seit der Leistung verstrichen ist.
(3) Die Satzung kann eine andere Art der Gewinnverteilung bestimmen.
ereignisse; Begriffsbestimmungen § 67bÜbermittlung von Informationen durch Intermediäre an die Aktionäre § 67cÜbermittlung von Informationen durch Intermediäre an die Gesellschaft; Nachweis des Anteilsbesitzes § 67dInformationsanspruch der Gesellschaft gegenüber Intermediären § 67eVerarbeitung und Berichtigung personenbezogener Daten der Aktionäre § 67fKosten; Verordnungs-
ermächtigung § 68Übertragung von Namensaktien; Vinkulierung § 69Rechtsgemeinschaft an einer Aktie § 70Berechnung der Aktienbesitzzeit § 71Erwerb eigener Aktien § 71aUmgehungsgeschäfte § 71bRechte aus eigenen Aktien § 71cVeräußerung und Einziehung eigener Aktien § 71dErwerb eigener Aktien durch Dritte § 71eInpfandnahme eigener Aktien § 72Kraftloserklärung von Aktien im Aufgebotsverfahren § 73Kraftloserklärung von Aktien durch die Gesellschaft § 74Neue Urkunden an Stelle beschädigter oder verunstalteter Aktien oder Zwischenscheine § 75Neue Gewinnanteilscheine
Rechtsprechung zu § 60 AktG
41 Entscheidungen zu § 60 AktG in unserer Datenbank:
- LG Frankfurt/Main, 23.12.2014 - 5 O 47/14
Im Verhältnis zwischen Gesellschaft und ihren Aktionären gilt für den auf den ...
- BFH, 18.05.2021 - I R 12/18
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- BGH, 01.10.2020 - IX ZR 247/19
Auslegung der Genussrechtsbedingungen hinsichtlich des Angebots einer Kombination ...
- OLG Hamburg, 23.05.2017 - 9 U 51/14
Hinweispflicht des Steuerberaters bei einem beschränkten Auftrag
- LG Nürnberg-Fürth, 28.02.2019 - 6 O 5544/18
Umfang eines Quotenvermächtnisses
- BGH, 19.09.2013 - IX AR (VZ) 1/12
Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung des Amts des Insolvenzverwalters auf ...
- LG Nürnberg-Fürth, 28.02.2019 - 6 O 5044/18
Umfang eines Quotenvermächtnisses
- FG Nürnberg, 28.04.2021 - 5 K 1490/20
Besteuerung des Veräußerungsgewinns bei ähnlicher wesentlicher Beteiligung an ...
- BGH, 03.03.2008 - II ZR 124/06
UMTS-Lizenzen: BGH bestätigt Abweisung einer Aktionärsklage gegen die ...
- BGH, 06.10.1960 - II ZR 150/58
Ungleichbehandlung der Aktionäre