Aktiengesetz
Erstes Buch - Aktiengesellschaft (§§ 1 - 277) |
Dritter Teil - Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter (§§ 53a - 75) |
(1) Steht eine Aktie mehreren Berechtigten zu, so können sie die Rechte aus der Aktie nur durch einen gemeinschaftlichen Vertreter ausüben.
(2) Für die Leistungen auf die Aktie haften sie als Gesamtschuldner.
(3) 1Hat die Gesellschaft eine Willenserklärung dem Aktionär gegenüber abzugeben, so genügt, wenn die Berechtigten der Gesellschaft keinen gemeinschaftlichen Vertreter benannt haben, die Abgabe der Erklärung gegenüber einem Berechtigten. 2Bei mehreren Erben eines Aktionärs gilt dies nur für Willenserklärungen, die nach Ablauf eines Monats seit dem Anfall der Erbschaft abgegeben werden.
ereignisse; Begriffsbestimmungen § 67bÜbermittlung von Informationen durch Intermediäre an die Aktionäre § 67cÜbermittlung von Informationen durch Intermediäre an die Gesellschaft; Nachweis des Anteilsbesitzes § 67dInformationsanspruch der Gesellschaft gegenüber Intermediären § 67eVerarbeitung und Berichtigung personenbezogener Daten der Aktionäre § 67fKosten; Verordnungs-
ermächtigung § 68Übertragung von Namensaktien; Vinkulierung § 69Rechtsgemeinschaft an einer Aktie § 70Berechnung der Aktienbesitzzeit § 71Erwerb eigener Aktien § 71aUmgehungsgeschäfte § 71bRechte aus eigenen Aktien § 71cVeräußerung und Einziehung eigener Aktien § 71dErwerb eigener Aktien durch Dritte § 71eInpfandnahme eigener Aktien § 72Kraftloserklärung von Aktien im Aufgebotsverfahren § 73Kraftloserklärung von Aktien durch die Gesellschaft § 74Neue Urkunden an Stelle beschädigter oder verunstalteter Aktien oder Zwischenscheine § 75Neue Gewinnanteilscheine
Rechtsprechung zu § 69 AktG
18 Entscheidungen zu § 69 AktG in unserer Datenbank:
- OLG Stuttgart, 21.08.2018 - 20 W 2/13
Spruchverfahren: Schätzung des Verkehrswertes des Aktieneigentums; ...
- LG München I, 29.08.2018 - 5 HK 16585/15
Unternehmensbewertung
- LG Stuttgart, 12.09.2022 - 31 O 12/17
Spruchverfahren Squeeze-out primion Technology AG
- OLG Stuttgart, 09.07.2021 - 20 W 13/19
Spruchverfahren Squeeze-out VBH Holding
Zum selben Verfahren:
- OLG Stuttgart, 04.05.2020 - 20 W 3/19
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- OLG Stuttgart, 04.05.2020 - 20 W 3/19
- LG München I, 30.05.2018 - 5 HKO 10044/16
Festsetzung von Barabfindung an Aktionäre bei Verschmelzung
- OLG Stuttgart, 11.01.2021 - 20 W 10/19
Festsetzung der angemessenen Barabfindung für die Minderheitsaktionäre einer AG ...
- OLG Karlsruhe, 16.12.2013 - 7 W 76/13
GmbH: Auskunftserzwingungsverfahren auf mehrheitlichen Beschluss der an einem ...
- OLG Rostock, 15.05.2013 - 1 AktG 1/13
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- OLG Hamburg, 10.09.1987 - 2 W 21/86
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