Aktiengesetz
| Erstes Buch - Aktiengesellschaft (§§ 1 - 277) |
| Dritter Teil - Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter (§§ 53a - 75) |
(1) 1Die Aktionäre haben die Einlagen nach Aufforderung durch den Vorstand einzuzahlen. 2Die Aufforderung ist, wenn die Satzung nichts anderes bestimmt, in den Gesellschaftsblättern bekanntzumachen.
(2) 1Aktionäre, die den eingeforderten Betrag nicht rechtzeitig einzahlen, haben ihn vom Eintritt der Fälligkeit an mit fünf vom Hundert für das Jahr zu verzinsen. 2Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
(3) Für den Fall nicht rechtzeitiger Einzahlung kann die Satzung Vertragsstrafen festsetzen.
ereignisse; Begriffsbestimmungen § 67bÜbermittlung von Informationen durch Intermediäre an die Aktionäre § 67cÜbermittlung von Informationen durch Intermediäre an die Gesellschaft; Nachweis des Anteilsbesitzes § 67dInformationsanspruch der Gesellschaft gegenüber Intermediären § 67eVerarbeitung und Berichtigung personenbezogener Daten der Aktionäre § 67fKosten; Verordnungs-
ermächtigung § 68Übertragung von Namensaktien; Vinkulierung § 69Rechtsgemeinschaft an einer Aktie § 70Berechnung der Aktienbesitzzeit § 71Erwerb eigener Aktien § 71aUmgehungsgeschäfte § 71bRechte aus eigenen Aktien § 71cVeräußerung und Einziehung eigener Aktien § 71dErwerb eigener Aktien durch Dritte § 71eInpfandnahme eigener Aktien § 72Kraftloserklärung von Aktien im Aufgebotsverfahren § 73Kraftloserklärung von Aktien durch die Gesellschaft § 74Neue Urkunden an Stelle beschädigter oder verunstalteter Aktien oder Zwischenscheine § 75Neue Gewinnanteilscheine
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Rechtsprechung zu § 63 AktG
24 Entscheidungen zu § 63 AktG in unserer Datenbank:
- FG Hessen, 24.03.2015 - 4 K 556/12
§ 63 AktG, § 8 Abs.3 S.2 KStG, § 171 Abs.11 AO, § 10 Abs.1 VwZG
- FG Hessen, 06.07.2022 - 4 K 310/20
Pflicht zur Leistung der Einlage in eine GmbH nach einer Stammkapitalerhöhung und ...
- BGH, 15.01.1990 - II ZR 164/88
Präventiver Kapitalaufbringungsschutz nach den Grundsätzen der verdeckten ...
- BGH, 13.04.1992 - II ZR 277/90
BGB -Gesellschaft als AG-Gesellschafter - Haftung der BGB -Gesellschafter für ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 28.09.1992 - II ZR 277/90
Zinsanspruch als selbstständige Hauptforderung - Zinsanspruch als ...
- BGH, 28.09.1992 - II ZR 277/90
- BGH, 23.10.2006 - II ZR 162/05
Kündigung und Abwicklung einer Vor-Gesellschaft aus wichtigem Grund
- OLG Hamburg, 02.06.2006 - 11 U 244/05
Aktiengesellschaft: Vollwertigkeitsprinzip als Voraussetzung für die Abtretung ...
- LG Düsseldorf, 28.01.2005 - 40 O 321/03
- BGH, 11.05.2009 - II ZR 137/08
Lurgi II
- LG München I, 30.08.2012 - 5 HKO 5699/11
Wirtschaftliche Neugründung einer Aktiengesellschaft: Zahlungspflicht des ...
§ 63 AktG in Nachschlagewerken
- § 63 AktG wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Kaduzierung