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Rechtsprechung
   BGH, 09.12.1985 - II ZR 185/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1586
BGH, 09.12.1985 - II ZR 185/85 (https://dejure.org/1985,1586)
BGH, Entscheidung vom 09.12.1985 - II ZR 185/85 (https://dejure.org/1985,1586)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 1985 - II ZR 185/85 (https://dejure.org/1985,1586)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Sorgfaltspflicht der Bank aus Scheckvertrag zur Überprüfung der Echtheit des Schecks vor dessen Einlösung nach äußerem Gesamtbild und Eindruck der Echtheit - Sorgfaltspflicht der Bank zur Nachforschung bei Einlösung hoher Schecksummen im Vergleich zum sonstigen ...

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Prüfungspflicht der bezogenen Bank bei Einlösung von Barschecks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ScheckG Art. 3
    Prüfungspflicht der bezogenen Bank bei Einlösung eines Barschecks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 988
  • ZIP 1986, 156
  • MDR 1986, 475
  • BB 1986, 488
  • JR 1986, 246
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.05.1984 - II ZR 170/83

    Prüfungspflicht der Bank bei Einlösung eines Schecks

    Auszug aus BGH, 09.12.1985 - II ZR 185/85
    Rn. 8 Die Beklagte hat die ihr aufgrund des Scheckvertrages obliegende Pflicht, den Scheck vor der Einlösung auf seine Echtheit zu prüfen (BGHZ 91, 229 [BGH 21.05.1984 - II ZR 170/83] ) verletzt und sich deshalb fahrlässig einer positiven Vertragsverletzung schuldig gemacht.

    Würde man der Bank gestatten, darauf zu verzichten, würde dies das Risiko des Kunden in Anbetracht der Risikoverlagerung durch Nr. 11 der Bedingungen für Scheckverkehr (…abgedr. bei Baumbach/Hefermehl a.a.O. S. 627 f.) - die Gegenstand des Scheckvertrages zwischen den Parteien sind - in nicht mehr vertretbarem Ausmaße vergrößern (vgl. Sen.Urt. BGHZ 91, 229 [BGH 21.05.1984 - II ZR 170/83] ).

  • BGH, 16.10.1969 - VII ZR 145/69

    Räumung und Herausgabe eines Grundstücks und Nutzungsentschädigung - …

    Auszug aus BGH, 09.12.1985 - II ZR 185/85
    Die Anknüpfung an die außergewöhnliche Höhe der Schecksumme im Vergleich zum sonstigen Scheckverkehr der Parteien als Verdachtsmoment für einen Scheckmißbrauch steht nicht - wie die Revision meint - im Widerspruch zum Senatsurteil vom 25. Januar 1971 (II ZR 165/69 , WM 1971, 474).
  • BGH, 20.01.1969 - II ZR 225/66

    Haftung für die Fälschung von Schecks - Voraussetzungen für das Vorliegen eines …

    Auszug aus BGH, 09.12.1985 - II ZR 185/85
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes genügt die Bank im Regelfalle ihrer unabdingbaren Pflicht zur ordnungsmäßigen und sorgfältigen Prüfung ihr vorgelegter Schecks, soweit es sich um deren Echtheit handelt, wenn sie sich bei der Einlösung davon überzeugt, daß der Scheck seinem äußeren Gesamtbild nach den Eindruck der Echtheit erweckt (vgl. Sen. Urt. v. 20.1.1969 - II ZR 225/66 , LM ScheckG Art. 3 Nr. 2 = WM 1969, 240).
  • BGH, 25.01.1971 - II ZR 165/69

    Erkennbarkeit der Fälschung von Scheckunterschriften im Wege von der Bank …

    Auszug aus BGH, 09.12.1985 - II ZR 185/85
    Die Anknüpfung an die außergewöhnliche Höhe der Schecksumme im Vergleich zum sonstigen Scheckverkehr der Parteien als Verdachtsmoment für einen Scheckmißbrauch steht nicht - wie die Revision meint - im Widerspruch zum Senatsurteil vom 25. Januar 1971 (II ZR 165/69 , WM 1971, 474).
  • RG, 28.01.1913 - III 295/12

    Scheckverkehr

    Auszug aus BGH, 09.12.1985 - II ZR 185/85
    In der Rechtsprechung ist jedoch anerkannt, daß die Frage, ob der gefälschte Scheck im Geschäftsverkehr der Parteien eine ungewöhnliche Höhe hatte, für die Beurteilung des Verschuldens der einlösenden Bank von Bedeutung ist (vgl. RG JW 1919, 36, 38; RG JW 1919, 821; im Grundsatz ebenso schon RGZ 81, 254, 256).
  • BGH, 03.11.1992 - XI ZR 56/92

    Haftung für Einlösung eines gefälschten Postbarschecks

    Eine oder mehrere auffällige Abweichungen vom bisherigen Kundenverhalten können den Verdacht einer Fälschung begründen (vgl. BGHZ 91, 229, 232 [BGH 21.05.1984 - II ZR 170/83]; BGH, Urteil vom 9. Dezember 1985 - II ZR 185/85, WM 1986, 123 f).

    Dem Fälschungsverdacht hätte die Beklagte nachgehen und sich, soweit dies mit den Anforderungen des Postscheckverkehrs als Massenverkehr vereinbar ist, Klarheit verschaffen müssen (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 1985 - II ZR 185/85, WM 1986, 123, 124).

  • OLG München, 17.12.1997 - 3 U 4563/96

    Erlangung eines günstigen Saldos auf Grund unberechtigter Scheckeinlösungen …

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