Rechtsprechung
| BGH, 18.12.1978 - II ZR 189/77 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zu den Grenzen der Befugnis eines Vorstands oder Aufsichtsrats einer Genossenschaft, "Unkostenbeiträge" festzusetzen - Unzulässigkeit der Festlegung eines Entgelts unter sachfremden Gesichtspunkten - Unzulässigkeit der Berechnung von Unkostenbeiträgen auf Grundlage des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1979, 2248
- MDR 1979, 474
- DB 1979, 643
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.06.1960 - II ZR 164/58
Lieferpflicht eines Genossen als körperschaftliche Art - Entgeltung von …
Auszug aus BGH, 18.12.1978 - II ZR 189/77
Andererseits folgt daraus aber, daß die durch die Satzung Ermächtigten bei der Festlegung der Vergütung für die von der Genossenschaft zu erbringenden Leistungen die Grundsätze zu beachten haben, die der erkennende Senat in seinem Urteil vom 9. Juni 1960 (II ZR 164/58, NJW 1960, 1858, 60) ausgesprochen hat.
- OLG Nürnberg, 23.06.2020 - 3 U 730/19
Berufung, Leistungen, Inhaltskontrolle, Unterlassung, Zustimmung, Satzung, …
Rn. 37 a) Nach dem Urteil des BGH vom 18.12.1978 - II ZR 189/77 kann die Satzung finanzielle Leistungsverpflichtungen nur begründen, soweit sie zum (geschlossenen) Kreis der vom Gesetz ausdrücklich vorgesehenen Leistungspflichten gehören.Nach der zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18.12.1978 - II ZR 189/77 - können die Genossenschaftsmitglieder gerade nicht zur Zahlung allgemeiner Betriebskosten herangezogen werden.
Rn. 54 Der Senat sieht nach alldem auch unter Berücksichtigung der genannten Literaturstimmen keinen Anlass, von der bisherigen Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 18.12.1978 - II ZR 189/77), die sich explizit auch zur Zulässigkeit der Auferlegung von Betriebskosten verhält, abzuweichen.
- BGH, 26.11.1990 - II ZR 69/90
Bindung der Mitglieder einer Genossenschaft durch Versprechung der Zahlung …
Wie der Senat bereits in seinem einen Rechtsstreit der Beklagten mit einem anderen inzwischen ausgeschiedenen Mitglied betreffenden Urteil vom 20. Juni 1983 (II ZR 224/82, LM GenG § 18 Nr. 5) ausgesprochen hat, muß die beklagte Genossenschaft bei der Gestaltung der Preise für die von ihren Mitgliedern angelieferte Milch die Grundsätze beachten, die der Senat in ständiger Rechtsprechung (…vgl. Urt. v. 9. Juni 1960 - II ZR 164/58, LM GenG § 7 Nr. 2 = NJW 1960, 1858, 1860 und vom 18. Dezember 1978 - II ZR 189/77, LM GenG § 7 Nr. 3 - NJW 1979, 2248) für die Festsetzung von Vergütungen durch Genossenschaftsorgane aufgestellt hat.Diesen Gesichtspunkt hat der Senat unabhängig von der erneut offenzulassenden Entscheidung, ob die Beklagte dadurch auch gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstößt, bereits in seiner Entscheidung vom 20. Juni 1983 (…aaO.) als sachfremd bezeichnet (vgl. dazu auch schon Urt. v. 18. Dezember 1978 aaO. für den Versuch, durch eine entsprechende Gestaltung des Vergütungssystems die Genossen zur Konzentrierung ihrer Umsätze auf "ihre" Genossenschaft anzuhalten).
- OLG Köln, 22.05.1987 - 4 U 36/86
Verpflichtung eines Taxiunternehmers zur Zahlung festgesetzter Entgelte für die …
§ 18 S. 2 GenG ist jedoch nach allgemeiner Meinung nicht so zu verstehen, daß er der Aufnahme von Bestimmungen über vom GenG überhaupt nicht erfaßte Regelungsgegenstände in die Satzung entgegensteht, denn andernfalls könnten viele Genossenschaften ihre wirtschaftliche Funktion gar nicht erfüllen, da der Gesetzgeber die Modalitäten des Leistungsaustausches zwischen den Genossen und der juristischen Person, der sie angehören, im einzelnen gar nicht geregelt hat: Die satzungsmäßige Erhebung eines Entgelts für die Erbringung bestimmter Leistungen der Genossenschaft gegenüber ihren Mitgliedern ist daher ohne weiteres zulässig (vgl. dazu RGZ 62, 303 ff., 313; BGH, NJW 1979, 2248; Paulick, Das Recht der eingetragenen Genossenschaft, S. 197;… Lang/Weidenmüller, GenG, 31. Aufl., § 18 Rz. 41;… Müller, GenG, § 7 Rz. 59 und § 18 Rz. 9;… Meyer/Meulenbergh/Beuthien, § 18 Rz. 21).Der Beitrag wird auch nicht dadurch zu einer allgemeinen Betriebskostenumlage, die ganz überwiegend für mit dem GenG unvereinbar gehalten wird (vgl. dazuBGH, NJW 1979, 2248;… Müller, § 7 Rz. 58 und § 18 Rz. 8;… Meyer/Meulenbergh/Beuthien, § 7 Rz. 11 m.w.N.; a.A. offenbar Schultz, ZfG 1980, 192), daß er ggf. trotz eines zwischenzeitlichen Verzichts des kündigenden Genossen auf die weitere tatsächliche Inanspruchnahme der Funkvermittlungsdienste bis zum Wirksamwerden seines Austritts fortzuzahlen ist, denn ein solcher einseitiger Verzicht ändert nichts daran, daß es sich bei dem Funkvermittlungsdienst um eine durch die Beklagte konkret nutzbare Leistung der Klägerin handelt, zu deren Erbringung sich die Klägerin im Beitrittsvertrag verpflichtet hat und die sich der Rechtsnachfolger im Gewerbebetrieb der Beklagten nunmehr anderweitig verschaffen müßte.
Die Möglichkeit der Anpassung von Eintrittsgeldern oder sonstigen finanziellen Leistungen der Genossen, die immerhin eines Mehrheitsbeschlusses der Organe der Genossenschaft bedarf (vgl. dazu BGH, NJW 1979, 2248), an eine verschlechterte wirtschaftliche Lage sah er offensichtlich als nicht genügend an, um ggfs. eine Finanzkrise in der Genossenschaft abzuwenden.
- BGH, 20.06.1983 - II ZR 224/82
Bestimmung der Grundsätze, nach denen der Preis für die zu erbringende Leistung …
Beide Organe hatten aber bei der Festlegung der von der Genossenschaft zu erbringenden Leistungen die Grundsätze zu beachten, die der Senat in seinen Urteilen vom 9. Juni 1960 (II ZR 164/58, NJV 1960, 1858, 1860) und 18. Dezember 1978 (II ZR 189/77, LM GenG § 7 Nr. 3) ausgesprochen hat.
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