Rechtsprechung
| BGH, 28.10.1963 - II ZR 193/62 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Versicherung eines Sägewerksunternehmens und Holzbearbeitungsunternehmens gegen Feuer - Verantwortlichkeit des Versicherungsnehmer für Inhalt und Umfang eines Versicherungsantrags - Vertrauen des Versicherungsnehmers auf die Beratung und Aufklärung des ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Aufklärungspflicht des VV, insbesondere bei Abschlüssen in der Industriefeuerversicherung, Nachversicherung
Papierfundstellen
- NJW 1964, 244
- MDR 1964, 117
- VersR 1964, 36
- DB 1963, 1762
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.06.1963 - II ZR 199/61
Haftung des Versicherers
Auszug aus BGH, 28.10.1963 - II ZR 193/62
Beide Rechtsgründe unterscheiden sich in ihren Voraussetzungen und Rechtsfolgen, schließen aber einander nicht aus, sondern können, wie hier, nebeneinander gegeben sein (vgl. das Urteil des erkennenden Senats in BGHZ 40, 22 = VersR 1963, 768). - BGH, 09.05.1951 - II ZR 8/51
Unrichtige Angaben des Versicherungsagenten
Auszug aus BGH, 28.10.1963 - II ZR 193/62
Nach einem in der höchstricherlichen Rechtsprechung anerkannten Gewohnheitsrechtssatz darf der Versicherungsnehmer der Beratung und Aufklärung vertrauen, die ihm vom Versicherungsagenten über den Inhalt und den Umfang des abzuschließenden Vertrages zuteil wird (vgl. BGHZ 2, 87, 92 [BGH 09.05.1951 - II ZR 8/51] m.w.Nachw.).
- BGH, 04.07.1989 - VI ZR 217/88
Verkehrsunfall in Nord-Zypern
Betrifft die Aufklärungspflicht den Umfang des Versicherungsschutzes, dann kann die Vertrauenshaftung dahin gehen, dem Versicherungsnehmer gemäß seinen in diesem Punkt unzutreffenden Vorstellungen Versicherungsschutz zu gewähren, ihn also so zu stellen, wie er bei einem Versicherungsvertrag mit dem von ihm gewünschten Inhalt stehen würde (vgl. BGHZ 2, 87, 92; 40, 22, 26 f.; BGH Urteile vom 28. Oktober 1963 - II ZR 193/62 - VersR 1964, 36, 37; vom 15. März 1978 - IV ZR 115/76 - VersR 1978, 457, 458 und vom 29. Januar 1986 - IV a ZR 140/84 - VersR 1986, 329, 330).Dabei kann die dogmatische Frage dahinstehen, ob die Vertrauenshaftung, wie von einem Teil der Literatur angenommen wird, den Versicherungsvertrag im Sinne der vom Versicherungsagenten unkorrigiert gelassenen unrichtigen Vorstellungen des Versicherungsnehmers inhaltlich umgestaltet mit der Folge, daß er vom Versicherer in der neuen Form zu erfüllen ist (…so u. a. Bruck/Möller, VVG 8. Aufl. § 44 Anm. 61, 70; Reichert-Facilides VersR 1977, 208), oder ob der Vertrag aufgrund der Einstandspflicht für das Verhalten des Agenten vom Versicherer lediglich so zu erfüllen ist, als ob er in dieser Weise zugunsten des Versicherungsnehmers zustandegekommen wäre (vgl. BGH Urteil vom 28. Oktober 1963 aaO; siehe auch Hohloch VersR 1980, 107, 114 f.).
- OLG Düsseldorf, 13.12.2005 - 4 U 205/04
Verantwortung für die Wahl der richtigen Versicherungssumme
Die Verantwortung für die Wahl der richtigen Versicherungssumme liegt normalerweise beim Versicherungsnehmer; er trägt das Risiko der Über- und der Unterversicherung (BGH VersR 1964, 36, 37; OLG Düsseldorf r+s 1998, 290;… Kollhosser, a.a.O., § 56 Rn. 21;… Römer in: Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 50 Rn. 5;… Schauer in: Berliner Kommentar, VVG, § 50 Rn. 10). - BGH, 05.07.1971 - II ZR 176/68
Seeversicherung
Dem Vorbringen der Kl. ist nicht zu entnehmen, daß die H. Stahl GmbH durch ihr Verhalten oder ihre Außerungen gegenüber der Agentin der Bekl. oder deren Angestellten zu erkennen gegeben habe, sie mache sich falsche Vorstellungen über den Umfang des nach der vorgeschlagenen Police gewährten Versicherungsschutzes (vgl. BGH VersR 1964, 36; 1967, 25).
- OLG Düsseldorf, 11.05.2010 - 24 U 46/10
Rechtsfolgen der Verschmelzung zweier Gesellschaften; Hinweis und …
Er trägt grundsätzlich die Gefahr des über- oder unterversicherten Risikos (vgl. BGH VersR 1964, 36, 37; OLG Düsseldorf r+s 1998, 290 und OLGR 2006, 460;… Martin/Prölss/Kollhosser, a.a.O., § 56 Rn. 21). - KG, 11.05.2007 - 6 U 191/06
Geschäftsinhaltsversicherung: Höhe der Entschädigung nach einem Brandschaden bei …
Diese Haftung kommt dann zum Tragen, wenn der Versicherer bei der Beantragung der Versicherung einen falschen Rat über die Höhe der zu vereinbarenden Versicherungssumme erteilt oder die hierbei gebotene Aufklärung unterlässt (vgl. BGH NJW 1964, 244; Recht und Schaden 1989, 58; OLG Frankfurt VersR 2006, 406; OLG Saarbrücken VersR 2003, 195; OLG Koblenz VersR 1997, 1226). - BGH, 28.05.1969 - IV ZR 617/68
Versicherungsschutz für Architektenfehler - Abweichung des Versicherungsvertrages …
Nach anerkanntem Gewohnheitsrecht darf der Versicherungsnehmer aber der Beratung und Aufklärung vertrauen, die ihn vom Versicherungsagenten über den Inhalt und Umfang des abzuschließenden Vertrages zuteil wird (BGH LM VVG § 43 Nr. 4 = VersR 1964, 36/37 m.w.N.). - BGH, 07.11.1966 - II ZR 188/65
Deckungszusage aus einem Versicherungsvertrag - Ersatz eines Brandschadens - …
Auf das Urteil des Senats vom 28. Oktober 1963 - II ZR 193/62 (LM VVG § 43 Nr. 4 = VersR 1964, 36) wird Bezug genommen. - BezG Chemnitz, 23.11.1992 - 2 S 322/92 112/81">ZMR 1983, 247 ; OLG Schleswig, WuM 1983, 130 ; OLG Koblenz, NJW 1964, 244).
- BGH, 05.07.1971 - II ZR 271/67
Anspruch auf Schadensersatz aus einer Schiffsbaurisiko-Versicherung - …
Dem Vorbringen der Klägerin ist nicht zu entnehmen, daß die Ha. St. GmbH durch ihr Verhalten oder ihre Äußerungen gegenüber der Agentin der Beklagten oder deren Angestellten zu erkennen gegeben habe, sie mache sich falsche Vorstellungen über den Umfang des nach der vorgeschlagenen Police gewährten Versicherungsschutzes (vgl. BGH VersR 1967, 25; 1964, 36) [OLG Hamburg 17.10.1963 - 3 U 102/63] . - LG Flensburg, 26.05.1995 - 4 O 257/91
Geltendmachung von Leistungsansprüchen gegenüber einer …
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