Rechtsprechung
| BGH, 13.12.1962 - II ZR 197/60 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Entfallen des Haftpflichtversicherungsschutzes für an die Stelle einer vertraglichen Erfüllungsleistung des Versicherungsnehmers tretende Schadenersatzleistungen - Vorliegen eines Erfüllungssurrogats - Entstehen eines Mängelbeseitigungsanspruchs bei mangelhafter Leistung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1963, 811
- MDR 1963, 382
- VersR 1963, 180
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BGH, 06.02.1958 - VII ZR 39/57
Rechte des Bauherrn bei Ansprüchen auf Mängelbeseitigung
Auszug aus BGH, 13.12.1962 - II ZR 197/60
Da diese Verpflichtung, die im wesentlichen mit der in § 633 Abs. 2 Satz 1 BGB geregelten Nachbesserungspflicht übereinstimmt, dem Anspruch des Auftraggebers auf Herstellung des versprochenen Werkes entspringt, stellt sie eine echte vertragliche Erfüllungspflicht dar (vgl. BGH LM § 13 VOB Teil B Nr. 2; BGHZ 26, 337, 340) [BGH 06.02.1958 - VII ZR 39/57]. - BGH, 13.12.1962 - II ZR 196/60
Umfang der Schadensbehebungspflicht des Unternehmers
Auszug aus BGH, 13.12.1962 - II ZR 197/60
Im Unterschied zu dem vom erkennenden Senat gleichzeitig entschiedenen, einen ähnlichen Sachverhalt betreffenden Rechtsstreit II ZR 196/60 ist für den hier zu prüfenden Fall die Frage, ob dem Kläger die mit der Klage geltend gemachten Aufwendungen durch einen Schadensersatzanspruch seines Auftraggebers auferlegt worden sind, bereits in dem zwischen dem Kläger und seinem Auftraggeber geführten Rechtsstreit entschieden worden. - BGH, 19.02.1959 - II ZR 171/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 13.12.1962 - II ZR 197/60
Diese Entscheidung ist kraft des im Haftpflichtversicherungsrecht herrschenden Trennungsprinzips für den vorliegenden Deckungsprozeß verbindlich und kann daher nicht auf ihre sachliche Richtigkeit nachgeprüft werden (vgl. hierzu BGH VersR 1959, 256, 257). - BGH, 30.04.1962 - II ZR 135/60
Wegen der Einstallung einer Kuh getroffene Vereinbarung als Garantievertrag mit …
Auszug aus BGH, 13.12.1962 - II ZR 197/60
Sie steht auch nicht in Widerspruch zu dem Grundsatz, daß der Begriff des Erfüllungssurrogats i.S. des § 4 I Nr. 6 Abs. 3 AHB nur diejenigen gegen den Versicherungsnehmer erhobenen Schadensersatzansprüche umfaßt, mit denen der Vertragspartner des Versicherungsnehmers sein unmittelbares Interesse an einem vertraglichen Leistungsgegenstand geltend macht (BGH VersR 1962, 534, 1049) [BGH 30.04.1962 - II ZR 135/60].
- BGH, 29.09.2004 - IV ZR 162/02
Begriff des Sachschadens in der Industriehaftpflichtversicherung
Erreicht die Leistung die vereinbarte Beschaffenheit oder Eigenschaft nicht, ist sie mangelhaft und löst Gewährleistungsansprüche aus, die dem nach § 4 I Nr. 6 Abs. 3 AHB nicht versicherten vertraglichen Erfüllungsbereich zuzuordnen sind (BGH, Urteile vom 7. Dezember 1977 - IV ZR 150/76 - VersR 1978, 219 unter III 1 und 2; BGHZ 46, 238, 241; BGH, Urteil vom 13. Dezember 1962 - II ZR 197/60 - VersR 1963, 180 unter 2). - BGH, 20.11.1990 - IV ZR 229/89
Umfang der Betriebshaftpflichtversicherung im Hinblick auf Mängelfolgeschäden
Insoweit gehören die Kosten für das Aufschlagen der Wände usw. und die Wiederherstellung des früheren Zustandes in diesen Bädern zum Erfüllungsanspruch des Bestellers und sind daher grundsätzlich nach § 4 I Nr. 6 Abs. 3 AHB vom Deckungsschutz ausgenommen (vgl. BGH, Urteile vom 13. Februar 1962 - II ZR 196/60 und II ZR 197/60 - VersR 1963, 179 und 180). - OLG Düsseldorf, 16.10.2007 - 4 U 211/06
Deckungsschutz aus der Vermögenshaftpflichtversicherung für einen Steuerberater …
Abs. 3 AHB fallen solche Ansprüche, die auf den Gegenwert derjenigen Leistung gerichtet sind, die der Versicherungsnehmer aufgrund seiner vertraglichen Erfüllungspflichten hätte erbringen müssen (BGH MDR 1963, 382).
- OLG Frankfurt, 03.04.2009 - 7 U 196/08 Da die Leistung der Insolvenzschuldnerin die vereinbarte Beschaffenheit nicht erreichte, löste die Mangelhaftigkeit Ansprüche aus, die dem nach § 4 I Nr. 6 Abs. 3 AHB nicht versicherten vertraglichen Erfüllungsbereich zuzuordnen sind (vgl. BGH Versicherungsrecht 2005, 110 (111); BGH Versicherungsrecht 1978, 219; BGH Versicherungsrecht 1963, 180). Entgegen der Ansicht des Klägers lag auch kein sogenannter "Weiterfresserschaden" vor.
- BGH, 31.05.1976 - VII ZR 190/75
Hemmung der Verjährung bei Unmöglichkeit der Mängelbeseitigung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG München, 08.03.1995 - 3 U 4880/94
Nachbesserung bzw. deren Versuch als Anerkenntnis i.S. von § 208 BGB
Finden mehrere Prüfungen des Mangels bzw. mehrere Mangelbeseitigungsversuche statt, so ist jeweils nach den Umständen des Einzelfalles zu entscheiden, ob es sich um eine einheitliche Handlung handelt mit der Folge, daß der Gesamtzeitraum für die Hemmung der Verjährung maßgebend ist, oder ob es sich jeweils um einzelne Prüfungen bzw. Nachbesserungen handelt, für die dann jeweils nur die Zeit der Nachbesserung anzusetzen ist (BGH NJW 1963, 811).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".