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Rechtsprechung
   BGH, 25.01.1960 - II ZR 207/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,595
BGH, 25.01.1960 - II ZR 207/57 (https://dejure.org/1960,595)
BGH, Entscheidung vom 25.01.1960 - II ZR 207/57 (https://dejure.org/1960,595)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 1960 - II ZR 207/57 (https://dejure.org/1960,595)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Veräußerung eines Geschäftsanteils einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) - Voraussetzungen für den Übergang des Mitgesellschaftsrechts - Voraussetzungen für eine Abberufung des Geschäftsführers einer GmbH

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Abberufung, Abberufung aus wichtigem Grund, Beendigung der Organstellung insbesondere durch Widerruf, besonders strenge Anforderungen an wichtigem Grund nach § 38 Abs.2 GmbHG, bloßer Vertrauensentzug bzw. Vertrauensverlust in die Tätigkeit des Geschäftsführers, ...

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 628
  • MDR 1960, 380
  • DNotZ 1960, 389
  • WM 1960, 289
  • BB 1960, 264
  • DB 1960, 260
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.04.1954 - II ZR 211/53

    Prozeßvertretung der Aktiengesellschaft

    Auszug aus BGH, 25.01.1960 - II ZR 207/57
    Für das Gebiet des Aktienrechts hat der Senat ausgesprochen (BGHZ 13, 188, 192 ff [BGH 28.04.1954 - II ZR 211/53]; 15, 71, 75), [BGH 20.10.1954 - II ZR 280/53]daß der Aufsichtsrat, falls die Mehrheit der Aktionäre einem Vorstandsmitglied ihr Vertrauen entzogen hat, die Bestellung dieses Vorstandsmitglieds widerrufen kann, ohne daß es erst des Nachweises bedarf, daß das Vorstandsmitglied seine Geschäfte nicht ordnungsmäßig geführt habe.
  • BGH, 20.10.1954 - II ZR 280/53

    Vorstandsmitglied und Mehrheitsaktionär

    Auszug aus BGH, 25.01.1960 - II ZR 207/57
    Für das Gebiet des Aktienrechts hat der Senat ausgesprochen (BGHZ 13, 188, 192 ff [BGH 28.04.1954 - II ZR 211/53]; 15, 71, 75), [BGH 20.10.1954 - II ZR 280/53]daß der Aufsichtsrat, falls die Mehrheit der Aktionäre einem Vorstandsmitglied ihr Vertrauen entzogen hat, die Bestellung dieses Vorstandsmitglieds widerrufen kann, ohne daß es erst des Nachweises bedarf, daß das Vorstandsmitglied seine Geschäfte nicht ordnungsmäßig geführt habe.
  • BGH, 25.01.1960 - II ZR 22/59

    Versäumung der Frist für die Berichtigung des Tatbestandes

    Insoweit kann auf den Tatbestand des Urteils des Senats in der Sache II ZR 207/57 verwiesen werden.

    Da, wie das Berufungsgericht festgestellt hat, alle Beteiligten von der Abtretung unterrichtet waren, erübrigte sich, wie der Senat in der Sache II ZR 207/57 ausgeführt hat, der formelle Nachweis des Gesellschafterwechsels.

    Als echte Treuhänderin war die Bank aber, wie der Senat bereits in der Sache II ZR 207/57 ausgeführt hat, nicht gehindert, das Stimmrecht auszuüben.

  • BGH, 15.04.1991 - II ZR 209/90

    Erschwerung der Abtretbarkeit von Gesellschaftsanteilen in einer …

    Das setzt voraus, daß das Vertretungsorgan der Gesellschaft von dem Rechtsübergang überzeugend unterrichtet wird (Sen.Urt. v. 25. Januar 1960 - II ZR 207/57, WM 1960, 289, 291).
  • BGH, 13.10.2008 - II ZR 76/07

    Stellung als Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft

    Dazu genügt, dass die Gesellschaft vom Rechtsübergang überzeugend unterrichtet wird (Sen.Urt. v. 25. Januar 1960 - II ZR 207/57, WM 1960, 289;… Urt. v. 15. April 1991 - II ZR 209/90, ZIP 1991, 724).
  • KG, 08.12.2022 - 23 U 111/22

    Anfechtung eines Gesellschafterbeschlusses wegen fehlender Berücksichtigung der …

    Rn. 58 Ob wegen der paritätischen Struktur der beiden am gerichtlichen Verfahren beteiligten, mit gleichen Stimmrechten ausgestatteten Gesellschafterinnen der vom BGH für die Abberufung des Gesellschafter-Geschäftsführers aufgestellte Grundsatz, dass ein Verlust des Vertrauens seines Mitgesellschafters für die Abberufung nicht genügt, vielmehr berechtigte Zweifel gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung erforderlich sind (siehe BGH, Urteil vom 25. Januar 1960 - II ZR 207/57 -, Rn. 39, juris), auch für den Verfügungsbeklagten zu 2. als Fremdgeschäftsführer gilt, bedarf keiner Entscheidung, da solche Zweifel an einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung hier vorliegen.
  • BGH, 26.09.1994 - II ZR 166/93

    Erfüllung der Einlageverpflichtung eines Gesellschafters durch einen Dritten

    Ein Nachweis des Übergangs liegt in der Regel nur dann vor, wenn das Vertretungsorgan der Gesellschaft von dem Rechtsübergang überzeugend unterrichtet wird (BGH, Urt. v. 25. Januar 1960 - II ZR 207/57, WM 1960, 289, 291;… Urt. v. 15. April 1991 - II ZR 209/90, ZIP 1991, 724, 725).
  • OLG Karlsruhe, 25.06.2008 - 7 U 133/07

    Abberufung eines Geschäftsführers bei zweigliedriger GmbH

    Dabei sind die gesamten Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Interessen der Beteiligten zu würdigen (vgl. BGH NJW 1960, 628; OLG Stuttgart, NJW-RR 1995, 295;… Baumbach/Hueck a.a.O., § 38 Rn. 11 ff. m.w.N.).
  • BGH, 11.06.1975 - I ZR 136/74

    Provisionen - Gesetzesverstoß - Sittenverstoß - Kundschaft - Nachfolger - …

    Offenbar aus diesen Gründen würden Verträge 7 der vorliegenden Art ohne Bedenken als üblich bezeichnet und ihre Rechtsmässigkeit nicht in Zweifel gezogen (vgl. OLG Stuttgart BB 1960, 264).

    (vgl. OLG Stuttgart BB 1960, 264;… Schlegelberger, Handelsgesetzbuch, 4. Aufl. § 89 b Anm. 34 c Abs. 2;… Küstner aaO S. 63).

    Zudem würden Vergütungsvereinbarungen der vorliegenden Art als "sehr oft geschlossen" bezeichnet (OLG Stuttgart BB 1960, 264) und auch im Schrifttum nicht in Zweifel gezogen.

  • OLG Karlsruhe, 04.05.1999 - 8 U 153/97
    Es muß darum geprüft werden, ob der Geschäftsführer seine Pflichten grob verletzt und somit der Gesellschaft berechtigten Grund gegeben hat, kein Vertrauen mehr in seine Tätigkeit als Geschäftsführer zu haben ( BGH WM 1960, 289, 292).
  • OLG Braunschweig, 09.09.2009 - 3 U 41/09

    Unterbrechung eines Gerichtsverfahrens über die Abberufung des Geschäftsführers …

    Dabei kommt es weder zwingend auf Pflichtwidrigkeit und Schuld des Geschäftsführers noch auf Eintritt eines Schadens bei der Gesellschaft an; die objektive Gefahr ihrer Schädigung reicht aber aus (BGH GmbHR 85, 256; BGH NJW-RR 92, 292, 295 a.E.; BGH WM 60, 289, 292;… Scholz/Schneider aaO. Rz. 43;… Ulmer/Paefgen aaO. Rz. 15;… Achilles/Ensthaler/St aaO. Rz. 9, alle zu § 38 und m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 10.08.2006 - 9 U 171/05

    Abberufung als GmbH-Geschäftsführer und fristlose Kündigung des …

    Es geht auch nicht nur darum, dass der Mitgesellschafter und verbliebene Geschäftsführer der Beklagten das Vertrauen zum Kläger verloren hätte (vgl. BGH NJW 1960, 628).
  • OLG Stuttgart, 30.03.1994 - 3 U 154/93
  • OLG Brandenburg, 13.10.2010 - 7 U 43/10

    Gesellschafterwechsel bei der GmbH: Beachtung eines gesellschaftsvertraglichen …

  • BGH, 21.10.1968 - II ZR 181/66

    Veräußerung des Geschäftsanteils einer Gesellschaft - Abhängigkeit der …

  • BayObLG, 26.10.1989 - BReg. 3 Z 65/89

    Anteilserwerber; Anmeldung; Anteilsübertragung; Gesellschaft; …

  • BGH, 11.03.1965 - VII ZR 102/63

    Klage aus einer abgetretenen Darlehensforderung und aus einer Bürgschaft - …

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