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| BGH, 30.01.1956 - II ZR 22/54 |
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- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.09.1955 - II ZR 210/54
Bestätigungsschreiben und Auftragsbestätigung
Auszug aus BGH, 30.01.1956 - II ZR 22/54
Eine vertragliche Bindung des Klägers infolge Nichtbeantwortung des Schreibens vom 13. Dezember 1951 entfällt im übrigen deshalb, weil der Kläger kein Kaufmann ist und weil der als Bestätigungsschreiben bezeichnete Brief in Wirklichkeit keinen bereits geschlossenen Vertrag festlegt, erläutert oder bestätigt, sondern die Annahme des Kaufangebots vom 24. Oktober 1951 darstellen soll, mithin Rechtswirkungen über das bereits Vereinbarte hinaus nicht zu erzeugen vermag (vgl. BGHZ 18, 215 [BGH 29.09.1955 - II ZR 210/54];… RGRK z BGB 10. Aufl. Anm. 2 zu § 147).
- OLG Brandenburg, 18.08.2021 - 6 U 159/18
Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen Abberufung eines Geschäftsführers und …
Eine gesetzliche Herausgabepflicht ist jedoch auch nach dem Normzweck des § 15 Abs. 4 Satz 1 GmbHG nicht beurkundungsbedürftig, vielmehr sind solche Sicherungsvereinbarungen formfrei wirksam (vgl. BGH, Urteil vom 17.11.1955 - II ZR 22/54, juris Rn. 12; RG, Urteil vom 07.06.1929 - II 592/28, RGZ 124, 371, 374).
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