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| BGH, 21.12.1959 - II ZR 261/58 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Papierfundstellen
- WM 1960, 491
- DB 1960, 524
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 02.10.1986 - III ZR 163/85
Sittenwidrigkeit eines Ratenkreditvertrages; Einbeziehung aller Vermittlerkosten; …
Selbst wenn der Aufrechnende bei seiner - auch konkludent möglichen - Aufrechnungserklärung keine entsprechende Bestimmung gemäß § 396 Abs. 1 Satz 1 BGB getroffen hat (vgl. BGH Urteil vom 21. Dezember 1959 - II ZR 261/58 = WM 1960, 491, 492), ergreift die Aufrechnung doch gemäß §§ 396 Abs. 1 Satz 2 ; 366 Abs. 2 BGB zuerst seine verjährten Ansprüche, weil sie für ihn die geringere Sicherheit bieten (Enneccerus/Lehmann recht der Schuldverhältnisse 15. Bearbeitung S. 291/92 Fußn. 6;… Ermann/H.P.Westermann BGB 7. Aufl. § 396 Rn. 3). - BFH, 06.02.1990 - VII R 86/88
Zur Abtretung/Verpfändung von Erstattungsansprüchen wegen Überzahlung von …
Bestehen mehrere Forderungen, führt auch die Nichtbenennung der Gegenforderung nicht zur Unwirksamkeit der Aufrechnungserklärung, wie sich aus § 396 Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ergibt (Urteil in BFHE 140, 10, BStBl II 1984, 184; BGH-Urteil vom 21. Dezember 1959 II ZR 261/58, Wertpapier Mitteilungen/Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht - WM - 1960, 491). - BGH, 10.03.1997 - II ZR 339/95
Einlagenrückgewähranspruch einer Genossenschaft wegen Auszahlung ihres …
Im übrigen rügt die Revision zu Recht, daß selbst auf der Grundlage selbständiger Einzelansprüche sich die vom Berufungsgericht vermißte Bestimmtheit der Aufrechnungserklärung aus der in den §§ 396 Abs. 1 Satz 2, 366 Abs. 2 BGB gesetzlich bestimmten Tilgungsreihenfolge ergäbe (vgl. BGH, Urt. v. 21. Dezember 1959 - II ZR 261/58, WM 1960, 491, 492).
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