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| BGH, 13.03.1958 - II ZR 306/56 |
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- BGH, 28.04.1954 - VI ZR 56/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 13.03.1958 - II ZR 306/56
Eine derartige Rechtslage wird vielfach für die nach § 17 Abs. S. 2 StVG vorzunehmende Schadensausgleichung beim Zusammenstoß von Kraftfahrzeugen angenommen (vgl. das in BGH NJW 1954, 1197 angeführte Schrifttum).Der VI. Zivilsenat hat sich dieser Auffassung angeschlossen (Urt. v. 28. April 1954, NJW 1954, 1197 = VersR 1954, 304).
Es besteht kein Grund, hier auf die Vorteile der Gliederung des Prozeßstoffs in zwei Verfahrensabschnitte, die der zweckmäßigen Erledigung von Haftpflichtprozessen mit beiderseitem Verschulden in hohem Maße dienlich ist (vgl. BGH, NJW 1954, 1197 [BGH 28.04.1954 - VI ZR 56/53] ), und die auch hier von den Parteien offensichtlich entsprechend ständiger Übung erstrebt worden ist, zu verzichten, weil der Beklagte vorsorglich die Aufrechnung mit seinen Gegenansprüchen bereits vor einer Entscheidung über den Grund des Anspruchs erklärt hat.
- RG, 25.10.1919 - I 64/19
Schiffszusammenstoß. Beweislast.
Auszug aus BGH, 13.03.1958 - II ZR 306/56
Zwar begründet ein Verstoß gegen die allgemeine nautische Vorsicht keinen Anscheinsbeweis eines Verschuldens (RGZ 97, 13, 15). - BGH, 29.05.1956 - VI ZR 205/55
Rechtsmittelkosten nach Grundurteil
Auszug aus BGH, 13.03.1958 - II ZR 306/56
Mit Recht hat das Berufungsgericht auch bereits in der Entscheidung über die Berufungen gegen das Zwischenurteil über die Kosten der Berufungsinstanz entschieden ( BGHZ 20, 397 ).
- BGH, 11.11.1953 - II ZR 242/52
Grundurteil bei Aufrechnung
Auszug aus BGH, 13.03.1958 - II ZR 306/56
Der Senat hat in seinem Urteil vom 11. November 1953 ( BGHZ 11, 63 ) in einem Falle, in dem tatsächlich festgestellt war, daß die Klagforderung zu einem Betrag anzuerkennen sei, der die zur Aufrechnung gestellte konnexe Gegenforderung übersteigt, ein Grundurteil unter dem Vorbehalt der Aufrechnung für zulässig gehalten. - BGH, 27.10.1954 - VI ZR 156/53
Haftungsverteilung bei Kollision eines LKW mit einer Eisenbahn auf einem …
Auszug aus BGH, 13.03.1958 - II ZR 306/56
Der Bundesgerichtshof hat jedoch diese Auffassung abgelehnt ( BGHZ 15, 133 [BGH 27.10.1954 - VI ZR 156/53] ) und selbständige Ansprüche der geschädigten Fahrzeughalter angenommen, über die auf Klage und Widerklage durch Zwischenurteil dem Grunde nach entschieden werden könne. - RG, 19.12.1936 - I 99/36
Zur Gestaltung des Zinsanspruches bei einer Schadensersatzforderung wegen eines …
Auszug aus BGH, 13.03.1958 - II ZR 306/56
Sie gilt nicht für die Zinsen seit der Klagerhebung (RGZ 153, 171). - RG, 06.11.1907 - I 12/07
Schiffszusammenstoß durch beiderseitiges Verschulden
Auszug aus BGH, 13.03.1958 - II ZR 306/56
"E. I." angenommen, weil es die Gefahrenlage durch ihre fehlerhafte Navigation im südlichen Teil des Zwangsweges überhaupt erst geschaffen hat (RGZ 67, 49). - RG, 13.01.1912 - I 100/11
Schiffszusammenstoß; Schleppzug
Auszug aus BGH, 13.03.1958 - II ZR 306/56
Zwar ist § 254 BGB im Falle der Schuldverteilung nach § 736 HGB nicht anwendbar (RGZ 78, 176; 125, 66), doch ändert dies nichts daran, daß getrennte, durch Mitverschulden geminderte Ansprüche jedes Beteiligten wegen des von ihm erlittenen Schadens, die erst im Wege der Aufrechnung ausgeglichen werden, entstehen.
- BGH, 14.06.1962 - II ZR 117/61
Zulässigkeit eines Grundurteils bei Aufrechnung mit Gegenforderung
Die Voraussetzungen-für die Vorabentscheidung liber den Grund des Klag- und Widerklagänspruchs sind entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts nicht gegeben" Der Senat hat zwar in seiner Entscheidung vom 11« November 1953 (BGHZ 11, 6-3, 65; ebenso Urteil vom 6. März 1958 - II ZR 306/56, VersR 1958, 297) abweichend vom Reichsgericht (RGZ 170, 281, 283) ein Grundurteil unter dem Vorbehalt der Aufrechnung mit einer Gegenforderung auch dann zu gelassen, wenn diese mit der Klagforderung im rechtlichen Zusammenhang steht" Die Zulässigkeit ist aber nur für einen Fall ausgesprochen worden, in dem tatsächlich festgestcllt war,- daß die Klagforderung zu einem Betrag anzuerkennen war, der die aufgerechnete, im rechtlichen Zusammenhang stehende Gegenforderung überstieg (ebenso Rosenberg, Lehrbuch des deutschen. Zivilprozeßrechts, 8" Auf1", § 55 XII 3 c S . 245)« Der VI. Zivilsenat hat in seinem Urteil vom 28. April 1954 - VI ZR 56/53 NJW 1954, 1197 = VersR 1954, 304 = LM ZPO § 303 Nr. 3) hervorgehoben, daß diese Mindestvoraussetzung in jedem Falle voirLiegen müsse« Bestehe die Möglichkeit, daß die Forderung durch Aufrechnung getilgt sei, so könne sie ebensowenig dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt werden wie bei einer möglichen Tilgung durch Zahlung" Es läuft, wie der VI. Zivilsenat ausgeführt hat, auf die Vorabentscheidung einer präjudiziellen Frage des sachlichen Rechts hinaus, wenn über die Schuldverteilung im Rahmen wechselseitiger Grundurteile entschieden wird, ohne1 -den Be. - BGH, 01.12.1975 - II ZR 68/74
Gebrauch von Radar auf hoher See
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 04.04.1974 - II ZR 106/73
Anwendung der Grundsätze des Anscheinbeweises auf Fälle angeblicher …
Zwar mag im allgemeinen gegen ein Fahrzeug, das vorschriftswidrig nicht die rechte Fahrwasserseite gehalten hat, ein Anscheinsbeweis dahin streiten, daß sein Verhalten schuldhaft und, wenn im Zusammenhang damit ein Gegenkommer beschädigt wird, dieses auch für die Beschädigung adäquat ursächlich war (vgl. auch BGH, Urt. v. 13.3.58 - II ZR 306/56, LM SeestraßenO Nr. 1;… Urt. v. 29.9.69 - II ZR 54/68, VersR 1969, 1091). - BGH, 30.04.1959 - II ZR 120/58
Rechtsmittel
Insbesondere ist für das nautische Verschulden anerkannt, daß neben den Vorsichtsmaßnahmen, die durch ausdrückliche Vorschriften, z.B. in der Seestraßenordnung, der Seeschiffahrtstraßen-Ordnung und der Binnenschiffahrtstraßen-Ordnung, gefordert werden, im Hinblick auf die seemännische Praxis oder die berufliche Übung der Binnenschiffahrt und die besonderen Umstände des Falles weitere Vorsichtsmaßregeln nötig werden können, die ebenfalls rechtlich geboten sind und deren Unterlassung daher rechtswidrig ist (vgl. Art. 29 SStrO, § 4 Abs. 4 SSchSO, § 4 BSchSO, Schaps, Das deutsche Seerecht, § 735 Anm. 13; Urt. des erkennenden Senats vom 6. März 1958 - II ZR 306/56, MDR 1958, 489 = Hansa 1958, 982).
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