Rechtsprechung
| BGH, 09.01.2014 - II ZR 323/12 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Streitwerterhöhung bezüglich Zinsen auf für erledigt erklärten Teil des Rechtsstreits
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 43 Abs 1 GKG
Streitwerterhöhung bezüglich Zinsen auf für erledigt erklärten Teil des Rechtsstreits - Wolters Kluwer
Streitwerterhöhende Wirkung einer Zinsforderung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 43 Abs. 1; GKG § 43 Abs. 2
Streitwerterhöhende Wirkung einer Zinsforderung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Prozesuales - Zinsen als Nebenforderungen erhöhen Streitwert nicht!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.04.2012 - IV ZB 19/11
Bemessung der Berufungsbeschwer: Streitwerterhöhung nach übereinstimmender …
Auszug aus BGH, 09.01.2014 - II ZR 323/12
Die Hauptforderung stand noch im Streit, weil die Erledigungserklärung des Klägers einseitig geblieben ist (vgl. BGH, Beschluss vom 4. April 2012 - IV ZB 19/11, MDR 2012, 738).
- OLG Nürnberg, 03.04.2019 - 8 W 868/19
Gebührenwert bei Rückabwicklungsklage aus Lebensversicherung
Dementsprechend entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass bei der Berechnung des Gebührenstreitwerts Nebenforderungen bei gleichzeitig bestehender Hauptforderung grundsätzlich außer Betracht bleiben müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2017, Az. VIII ZR 100/17; BGH, Beschluss vom 9. Januar 2014, Az. II ZR 323/12; BGH VersR 2014, 855; BGH NJW 2012, 2446). - OLG Celle, 04.03.2019 - 8 U 275/18
Berücksichtigung streitwerterhöhender Nebenforderungen bei der Berechnung des …
Rn. 69 Dementsprechend entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass bei der Berechnung des Gebührenstreitwerts Nebenforderungen bei gleichzeitig bestehender Hauptforderung grundsätzlich außer Betracht bleiben müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2017, Az. VIII ZR 100/17; BGH, Beschluss vom 9. Januar 2014, Az. II ZR 323/12; BGH VersR 2014, 855; BGH NJW 2012, 2446).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BGH, 26.11.2013 - II ZR 323/12 |
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BGH, 19.11.2013 - II ZR 323/12 |
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".