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| BGH, 14.03.1955 - II ZR 330/53 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 02.02.1951 - I ZR 25/50
Mangelware. Kompensationsgeschäft
Auszug aus BGH, 14.03.1955 - II ZR 330/53
Es geht bei einer Vereinbarung der vorliegenden Art nicht an, das Rechtsgeschäft in zwei Teile zu zerlegen, von denen nur der eine nichtig, der andere aber rechtswirksam wäre (vgl. BGHZ 1, 128 [132]).
- BGH, 23.10.1963 - V ZR 256/62 Die Rechtsprechung hat allerdings dem Geschäftsherrn die Kenntnis seiner Hilfsperson verschiedentlich auch dann nach § 166 BGB zugerechnet, wenn diese nicht den Geschäftsabschluß selbst vorgenommen und auch keine Abschlußvollmacht gehabt hat (RG SeuffArch 83 Nr. 153; 85 Nr. 5; BGH Urteile vom 14. März 1955, II ZR 330/53, WM 1955, 1125 und vom 14. Juni 1957, VIII ZR 73/56, LM BGB § 307 Er, 1 = BB 1957, 729) ebenso Schultze-v. Lasaulx bei Soergel/Siebert, BGB 9. Aufl. § 166 Rdn. 2, Böhle-Stamschräder bei Erman, BGB 3. Aufl. § 164 Anm. 4, § 166 Anm. 5, Palandt/Danckelmann, BGB 21. Aufl. § 166 Anm. 19 Enneccerus/Nipperdey, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts 15. Aufl. § 182 Fußn. 5, sowie mit Einschränkung RGRK BGB 11. Aufl. § 166 Anm, 22; zweifelnd Staudinger/Coing, BGB 11. Aufl. § 166 Rdn. 2).
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