Rechtsprechung
| BGH, 02.10.1958 - II ZR 337/56 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- RG, 05.02.1937 - V 223/36
Darf der Streitverkünder sich darauf beschränken, aus der Vorentscheidung …
Auszug aus BGH, 02.10.1958 - II ZR 337/56
Hierdurch wird jedoch die Klägerin nicht gehindert, in dem vorliegenden Rechtsstreit ein Mitverschulden des Beklagten geltend zu machen, da sich die Wirkung der Streitverkündung nur gegen den Dritten richtet, dem der Streit verkündet worden ist (RGZ 153, 271, 274), nicht gegen den den Streit Verkündenden (§ 68 ZPO).
- BGH, 22.10.1959 - II ZR 54/58
Rechtsmittel
Insofern besteht ein grundsätzlicher Unterschied gegenüber der Aufgabe des Führers eines Schleppbootes, der in erheblichem Umfang den Kurs des Kahnes bestimmen kann und daher für den richtigen Kurs seines Anhanges verantwortlich ist (…BGH Urt. v. 29. Juni 1959 II ZR 3/58 und vom 2. Oktober 1958 II ZR 337/56, VersR 1958 S. 759).
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