Rechtsprechung
| BGH, 17.12.1952 - II ZR 38/52 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 20.06.1952 - V ZR 34/51
Haftung einer Gemeinde aus c.i.c.
Auszug aus BGH, 17.12.1952 - II ZR 38/52
Bei dieser Sachlage bedarf es keines Eingehens auf die Frage, ob der Berufung auf eine Verletzung der Vorschriften über Form und Vertretung einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft der Einwand des Verstoßes gegen Treu und Glauben entgegengehalten werden kann (vgl. hierzu Nipperdey JZ 1952, 577) oder ob der vorliegende Sachverhalt es jedenfalls rechtfertigen würde, eine vertragsähnliche Haftung der Beklagten aus Verschulden bei Vertragsschluß abzuleiten, falls Stadtrat Füllsack es unterlassen haben sollte, dafür zu sorgen, daß seine Ermächtigung zum Eingehen der in Rede stehenden Verpflichtungen in vorgeschriebener Form erfolgt (vgl. RGZ 162, 129 [156]; BGHZ 6, 330 [335]). - RG, 14.03.1939 - III 128/37
1. Sind die auf der verfassungsmäßigen Leitungs- und Dienstgewalt eines …
Auszug aus BGH, 17.12.1952 - II ZR 38/52
Bei dieser Sachlage bedarf es keines Eingehens auf die Frage, ob der Berufung auf eine Verletzung der Vorschriften über Form und Vertretung einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft der Einwand des Verstoßes gegen Treu und Glauben entgegengehalten werden kann (vgl. hierzu Nipperdey JZ 1952, 577) oder ob der vorliegende Sachverhalt es jedenfalls rechtfertigen würde, eine vertragsähnliche Haftung der Beklagten aus Verschulden bei Vertragsschluß abzuleiten, falls Stadtrat Füllsack es unterlassen haben sollte, dafür zu sorgen, daß seine Ermächtigung zum Eingehen der in Rede stehenden Verpflichtungen in vorgeschriebener Form erfolgt (vgl. RGZ 162, 129 [156]; BGHZ 6, 330 [335]). - RG, 13.05.1938 - III 167/37
1. Handelt der (beamtete) Führer eines zur Briefpostbeförderung eingesetzten …
Auszug aus BGH, 17.12.1952 - II ZR 38/52
Auch im Rahmen eines solchen dem bürgerlich-rechtlichen Geschäftskreise angehörigen Rechtsgeschäftes können Handlungen vorgenommen werden, die ihrem Wesen nach nicht privatrechtlicher, sondern öffentlich-rechtlicher Natur sind (vgl. RGZ 158, 83 [90]). - BGH, 31.10.1952 - V ZR 153/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 17.12.1952 - II ZR 38/52
Bei den von der Revision in Bezug genommenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 31. Oktober 1952 - V ZR 153/51 - und vom 6. Dezember 1951 - III ZR 51/51 - handelt es sich um anders gelagerte Fälle. - BGH, 06.12.1951 - III ZR 51/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 17.12.1952 - II ZR 38/52
Bei den von der Revision in Bezug genommenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 31. Oktober 1952 - V ZR 153/51 - und vom 6. Dezember 1951 - III ZR 51/51 - handelt es sich um anders gelagerte Fälle.
- BGH, 30.01.1954 - II ZR 48/53
Schadensersatz wegen Verlusten durch Zwangsbewirtschaftung - Verpflichtung zum …
Es müssen daher besondere Umstände vorliegen, wenn die Behörde Veranlassung haben soll, den von ihr angestrebten Erfolg auf der Ebene des Privatrechts durch rechtsgeschäftliche Verpflichtungen herbeizuführen (vgl. BGHZ 4, 268; die nicht veröffentlichten Urteile des erkennenden Senats vom 17. Dezember 1952 - II ZR 38/52 -, vom 11. März 1953 - II ZR 110/52 - und das ebenfalls nicht veröffentlichte Urteil des III. Zivilsenats vom 30. November 1953 - III ZR 275/52 -).Die in § 670 BGB bestimmte gesetzliche Pflicht des Auftraggebers, dem Beauftragten Aufwendungen zu ersetzen, die er den Umständen nach für erforderlich halten durfte, kann, wie der Senat in dem vorerwähnten Urteil vom 17. Dezember 1952 - II ZR 38/52 - ausgesprochen hat, durch eine besondere Vereinbarung abweichend geregelt werden.
- BGH, 09.12.1953 - II ZR 10/53
Rechtsmittel
Der erstmalig in der Revisionsinstanz erhobene Einwand, Dr. Sch. habe keine den Vorschriften der Gemeindeordnung entsprechende Vollmacht gehabt, für die Beklagte rechtsgeschäftliche Verpflichtungen einzugehen, stellt sich als neue tatsächliche Behauptung dar und kann daher in der Revisionsinstanz nicht berücksichtigt werden (so das Urteil des erkennenden Senats vom 17. Dezember 1952 - II ZR 38/52 -).
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