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Rechtsprechung
   BGH, 15.10.2019 - II ZR 425/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,38604
BGH, 15.10.2019 - II ZR 425/18 (https://dejure.org/2019,38604)
BGH, Entscheidung vom 15.10.2019 - II ZR 425/18 (https://dejure.org/2019,38604)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 2019 - II ZR 425/18 (https://dejure.org/2019,38604)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Zulässigkeit einer Aufrechnung eines Geschäftsführers mit Vergütungsansprüchen in der Insolvenz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 242 BGB, § 64 S 1 GmbHG
    Zulässigkeit einer Aufrechnung eines Geschäftsführers mit Vergütungsansprüchen in der Insolvenz

  • Wolters Kluwer

    Aufrechnung des Geschäftsführers mit Insolvenzforderungen aus Vergütungsansprüchen

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Aufrechnung, Aufrechnungsverbot, Aufrechnungsverbot für den Geschäftsführer, Aufrechnungsverbot für den Gesellschafter, GmbHG § 64 Satz 1, Zahlungen nach Insolvenzreife § 64 Satz 1 GmbHG

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Insolvenzverschleppung - und die Aufrechnung des Geschäftsführers gegen die Schadensersatzansprüche

  • datenbank.nwb.de (Tenor)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2019, 932
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.11.2013 - II ZR 18/12

    Insolvenz einer GmbH: Erhaltung der Aufrechnungslage zwischen rückständigen …

    Auszug aus BGH, 15.10.2019 - II ZR 425/18
    Die Beantwortung der aufgeworfenen Rechtsfrage ist nicht zweifelhaft, auch wenn der Bundesgerichtshof im Urteil vom 19. November 2013 (II ZR 18/12, NJW 2014, 624 Rn. 16) nicht entschieden hat, ob die Eigenart des Anspruchs aus § 64 Satz 1 GmbHG die Aufrechnung ausschließt.

    Die Unzulässigkeit der Aufrechnung in diesen Fällen wird soweit ersichtlich in der Literatur einhellig angenommen (Kluth, GWR 2014, 44;… Kleindiek in Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 19. Aufl., § 64 Rn. 45;… Born in MünchHdBGesR VII, 5. Aufl., § 117 Rn. 60;… Kruth in Nerlich/Römermann, InsO, 38. Ergänzungslieferung Januar 2019, § 96 Rn. 5;… Altmeppen in Altmeppen/ Roth, GmbHG, 9. Aufl., § 64 Rn. 36, 25;… H. F. Müller in MünchKommGmbHG, 2. Aufl., § 64 Rn. 167;… Bork in Bork/Schäfer, GmbHG, 4. Aufl., § 64 Rn. 35;… Kohlmann in Saenger/Inhester, GmbHG, 3. Aufl., § 64 Rn. 73).

  • BGH, 05.05.2008 - II ZR 38/07

    Einschränkung der Geschäftsführerhaftung bei Zahlungen nach Insolvenzreife

    Auszug aus BGH, 15.10.2019 - II ZR 425/18
    Diese Vorschrift hat den Zweck, Masseverkürzungen im Vorfeld des Insolvenzverfahrens zu verhindern bzw. für den Fall, dass der Geschäftsführer dieser Massesicherungspflicht nicht nachkommt, sicherzustellen, dass das Gesellschaftsvermögen wieder aufgefüllt wird, damit es im Insolvenzverfahren zur ranggerechten und gleichmäßigen Befriedigung aller Gesellschaftsgläubiger zur Verfügung steht (vgl. BGH, Urteil vom 5. Mai 2008 - II ZR 38/07, NJW 2008, 2504 Rn. 10 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 16.08.2023 - 12 U 59/22

    Erstattung von nach Insolvenzreife durch Schuldner geleisteten Zahlungen …

    Die Vorschrift des § 64 S. 1 GmbHG a.F. hat den Zweck, Masseverkürzungen im Vorfeld des Insolvenzverfahrens zu verhindern bzw. für den Fall, dass der Geschäftsführer dieser Massesicherungspflicht nicht nachkommt, sicherzustellen, dass das Gesellschaftsvermögen wieder aufgefüllt wird, damit es im Insolvenzverfahren zur ranggerechten und gleichmäßigen Befriedigung aller Gesellschaftsgläubiger zur Verfügung steht (BGH, Beschluss vom 15.10.2019 - II ZR 425/18).

    Ein solcher Anspruch, der auf einem anderen Lebenssachverhalt fußt, steht mit dem hier geltend gemachten Ersatzanspruch nicht in einem so engen Zusammenhang, dass die Geltendmachung und Durchsetzung des einen ohne den anderen treuwidrig wäre und deshalb ein Zurückbehaltungsrecht begründen könnte (vgl. auch BGH, Urteil vom 11.05.2000 - IX ZR 262/98 zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen eines Auskunftsanspruchs gegen den anfechtungsrechtlichen Rückgewähranspruch; BGH, Beschluss vom 15.10.2019, a.a.O. zur Aufrechnung des Geschäftsführers mit Vergütungsansprüchen gegen den Ersatzanspruch aus § 64 S. 1 GmbHG a.F.).

  • KG, 29.04.2021 - 2 U 108/18

    Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Schadensersatz gegen frühere Aufsichtsräte …

    So kann die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 64 GmbHG, wonach eine Aufrechnung in solchen Fällen ausgeschlossen ist (BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2019 - II ZR 425/18, m. w. N., zitiert nach juris), ohne Weiteres auf den hiesigen Anspruch des Klägers gegen die Aufsichtsräte übertragen werden.

    Beide Anspruchsnormen dienen nämlich gleichsam dem Zweck, Masseverkürzungen im Vorfeld des Insolvenzverfahrens zu verhindern bzw. für den Fall, dass das Organ dieser Massesicherungspflicht nicht nachkommt, sicherzustellen, dass das Gesellschaftsvermögen wieder aufgefüllt wird, damit es im Insolvenzverfahren zur ranggerechten und gleichmäßigen Befriedigung aller Gesellschaftsgläubiger zur Verfügung steht (so zu § 64 GmbHG: BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2019 - II ZR 425/18, m. w. N., zitiert nach juris).

  • OLG Düsseldorf, 22.12.2022 - 12 U 46/22

    Anforderungen an die Darlegung der Zahlungsunfähigkeit im Rahmen der Haftung des …

    Die Vorschrift des § 64 S. 1 GmbHG aF hat den Zweck, Masseverkürzungen im Vorfeld des Insolvenzverfahrens zu verhindern bzw. für den Fall, dass der Geschäftsführer dieser Massesicherungspflicht nicht nachkommt, sicherzustellen, dass das Gesellschaftsvermögen wieder aufgefüllt wird, damit es im Insolvenzverfahren zur ranggerechten und gleichmäßigen Befriedigung aller Gesellschaftsgläubiger zur Verfügung steht (BGH, Beschl. v. 15.10.2019 - II ZR 425/18, ZInsO 2019, 2459, 2460).

    Ein solcher Anspruch, der auf einem anderen Lebenssachverhalt fußt, steht mit dem hier geltend gemachten Ersatzanspruch nicht in einem so engen Zusammenhang, dass die Geltendmachung und Durchsetzung des einen ohne den anderen treuwidrig wäre und deshalb ein Zurückbehaltungsrecht begründen könnte (…vgl. auch BGH, Urt. v. 11.05.2000 - IX ZR 262/98, NZI 2000, 422, 426 zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen eines Auskunftsanspruchs gegen den anfechtungsrechtlichen Rückgewähranspruch; BGH, Beschl. v. 15.10.2019, a.a.O. zur Aufrechnung des Geschäftsführers mit Vergütungsansprüchen gegen den Ersatzanspruch aus § 64 S. 1 GmbHG aF).

  • BGH, 10.12.2025 - II ZR 128/24

    Die Verjährungseinredeverzichtserklärung des Geschäftsführers in der Insolvenz …

    Rn. 25 Die vorbeschriebene Eigenart des Ersatzanspruchs steht etwa einer Aufrechnung des Geschäftsführers mit zur Insolvenztabelle angemeldeten Vergütungsansprüchen entgegen (BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2019 - II ZR 425/18, NZI 2019, 932).
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